Entwicklungsetat mit einem Ausgabenplus
Der Etat von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) soll im kommenden Jahr um rund 580 Millionen Euro auf 7,98 Milliarden Euro steigen. So sieht es der Regierungsentwurf (18/9200, Einzelplan 23) zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor, über den der Bundestag am Mittwoch, 7. September 2015, ab 19.30 Uhr für rund 105 Minuten erstmals berät.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem für den Wiederaufbau in Krisengebieten eingesetzt werden. So sind wie schon in diesem Jahr 400 Millionen Euro für den Bereich „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ eingeplant, weitere 400 Millionen Euro sind als Verpflichtungsermächtigung bis 2021 vorgesehen. Die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ soll von 300 Millionen Euro auf 345 Millionen Euro aufgestockt werden, unter anderem zur Finanzierung des „Cash-for-Work-Programms“ („Bargeld gegen Arbeit“), das Flüchtlingen in der Region rund um Syrien Arbeit verschaffen soll.
Mehr Mittel für Hungerbekämpfung
Auch die zweite Sonderinitiative des BMZ „Eine Welt ohne Hunger“ kann sich über ein Plus freuen. 245 Millionen Euro, und damit 25 Millionen Euro mehr als 2016, sollen vor allem in Projekte und Programme zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung fließen. Für die dritte Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ bleibt es unverändert bei einem Budget von 70 Millionen Euro.
Insgesamt soll ein Großteil der Mittel für die bilaterale staatliche Zusammenarbeit aufgewendet werden. Rund 3,63 Milliarden Euro sind hierfür 2017 vorgesehen, rund 527,23 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Auf den Bereich der bilateralen Technische Zusammenarbeit entfallen rund 1,2 Milliarden Euro (2016: 1,19 Milliarden Euro) - mit diesen Mitteln fördert das BMZ entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben in Kooperationsländern. Für die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit sind rund 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Hiermit fördert das BMZ Investitionen von Kooperationspartnern in den Partnerländern, indem es Finanzmittel und ergänzende Maßnahmen bereitstellt.
Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Zweitgrößter Ausgabeposten ist die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen Deutschland einen Beitrag für supranationale Institutionen, internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen leistet. Hier sind insgesamt Ausgaben von knapp 1,54 Milliarden Euro eingeplant (2016: 1,49 Milliarden).
Die Mittel sollen unter anderem in den Europäischen Entwicklungsfonds (821,82 Millionen Euro), den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (220 Millionen Euro Euro) und an die Vereinten Nationen (187,81 Millionen Euro) fließen.
Weniger Geld für weltweiten Umweltschutz
Verringert werden sollen die multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz. Hier sind nach 293,1 Millionen Euro in diesem Jahr 2017 nur noch 254,07 Millionen Euro vorgesehen. Auch der deutsche Beitrag für Entwicklungsbanken - das viertgrößte Kapitel im BMZ-Etat – soll schrumpfen: Dafür sind 2017 mehr als 923,59 Millionen Euro gegenüber 947,18 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr eingeplant.
Der Etatentwurf weist rund 930,55 Millionen Euro an Einnahmen aus. Das sind rund 310,38 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Größter Ausgabenposten im Gesamtetat sind mit 5,38 Milliarden Euro die Investitionen. Sie sollen um 658,98 Millionen Euro steigen. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 2,57 Milliarden Euro vorgesehen (2016: 2,56 Milliarden Euro). Für Personalausgaben sind knapp 85,87 Millionen Euro veranschlagt (2016: 81,95 Millionen Euro), für sächliche Verwaltungsausgaben 59,11 Millionen Euro (2016: 62,72 Millionen Euro). (joh/05.09.2016)