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Haushalt

Haushaltsausschuss soll Etat 2017 weiterberaten

Blick von unten in die Kuppel des Reichstagsgebäudes

Nach der Debatte ist der Haushaltsausschuss am Zug. (© DBT/Unger)

Zum Abschluss der viertägigen ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 2017 (18/9200) und des Finanzplans des Bundes für die Jahre 2016 bis 2020 (18/9201) zieht der Bundestag am Freitag, 9. September 2016, in einer Schlussrunden-Debatte erste Bilanz. 105 Minuten lang erörtern die Abgeordneten ab etwa 12.30 Uhr den Bundeshaushalt für das kommende Jahr, ehe die Vorlagen zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Die abschließende Beratung des Haushalts 2017 findet vom 22. bis 25. November statt. Am Freitag, 25. November, wird namentlich über das Haushaltsgesetz abgestimmt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Ausgaben

Der Haushalt sieht Ausgaben von 328,7 Milliarden Euro vor gegenüber 316,9 Milliarden Euro in diesem Jahr. Den höchsten Zuwachs in absoluten Zahlen verzeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einem Plus von 8,72 Milliarden Euro, gefolgt vom Verteidigungsministerium mit einem Plus von 2,32 Milliarden Euro und dem Verkehrsministerium mit einem Plus von 2,25 Milliarden Euro.

Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit geplanten Ausgaben von 138,61 Milliarden Euro vor dem Verteidigungsetat mit 36,61 Milliarden Euro und dem Verkehrsetat mit 26,82 Milliarden Euro. Kleinster Einzeletat ist der der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit 15,03 Millionen Euro vor dem Etat des Bundesrates mit 28,17 Millionen Euro und dem Etat des Bundesverfassungsgerichts mit 31,05 Millionen Euro.

Die höchste Einnahmenminderung verzeichnet dem Entwurf zufolge der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung mit einem Minus von 262,92 Millionen Euro, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit einem Minus von 205,98 Millionen Euro und dem Wirtschaftsministerium mit einem Minus von 189,01 Millionen Euro. 

Einnahmen

Auf der Einnahmenseite wird der höchste Zuwachs im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung mit plus 11,36 Milliarden Euro erwartet, was auf sprudelnde Steuereinnahmen zurückzuführen ist. Dieser Etat umfasst die mit großem Abstand höchsten Einnahmen aller Einzelpläne mit 314,92 Milliarden Euro, das sind fast 96 Prozent aller Einnahmen. Im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird ein Einnahmenplus von 310,38 Millionen Euro erwartet, im Verteidigungsministerium ein Plus von 169,96 Millionen Euro.

Die geringsten Einnahmen mit 11.000 Euro erwirtschaftet den Plänen zufolge die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit 40.000 Euro sind die Einnahmen des Bundesverfassungsgerichts und mit 97.000 Euro die Einnahmen des Bundesrates auch nicht gerade üppig.

Die größten Einbußen auf der Einnahmenseite verzeichnet der Einzelplan der Bundesschuld mit einem Rückgang um 253,2 Millionen Euro, gefolgt vom Ministerium für Bildung und Forschung mit einem Minus von 47,6 Millionen Euro und dem Bundeskanzleramt mit einem Minus von 39,28 Millionen Euro.

Verpflichtungsermächtigungen

Bei den Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre liegt das Verteidigungsministerium ganz vorne mit 23,48 Milliarden Euro, dicht gefolgt vom Verkehrsministerium mit 23,09 Milliarden Euro. Es folgen das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 8,93 Milliarden Euro, das Ministerium für Bildung und Forschung mit 6,88 Milliarden Euro und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 4,26 Milliarden Euro.

Gar keine Verpflichtungsermächtigungen sind für die Etats des Bundespräsidialamtes, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und für den Einzelplan der Bundesschuld vorgesehen.

Die geringsten Verpflichtungsermächtigungen weisen die Einzelpläne des Bundesrechnungshofes mit 12,01 Millionen Euro, des Bundestages mit 26,8 Millionen Euro und des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit 43,99 Millionen Euro auf. (vom/26.08.2016)