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Parlament

Die Nationalhymne der Bundesrepublik

Kapelle der Bundeswehr vor dem Reichstagsgebäude

Die Nationalhymne wird bei Vereidigungen vor dem Reichstagsgebäude gespielt. (© dpa)

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|:Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!:|



Das Lied der Deutschen

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasste das „Lied der Deutschen“ am 26. August 1841 während eines Aufenthalts auf der damals noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Der Text griff die Sehnsucht nach Freiheit und nationaler Einheit auf, wie sie bereits seit den Befreiungskriegen von der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung in zahlreichen Liedern zum Ausdruck gebracht worden war. Als Melodie wählte Hoffmann das von Haydn 1797 vertonte Gedicht „Gott erhalte Franz den Kaiser“. Am 1. September 1841 lag das „Lied der Deutschen“ als gedruckte Fassung im Verlag Hoffmann & Campe vor. Am 5. Oktober 1841 wurde es schließlich vom 1832 gegründeten Männerchor „Hamburger Liedertafel“ erstmals öffentlich vorgetragen.

In den Revolutionsjahren 1848/49 wurde das „Lied der Deutschen“ von vielen gesungen, ohne dass es den Charakter einer Nationalhymne angenommen hätte. Danach geriet das Lied zunehmend in Vergessenheit. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts erlebte es eine Renaissance. Am 9. August 1890 wurde es anlässlich der Übergabe Helgolands an das Deutsche Reich erstmals zu einem offiziellen Anlass gesungen. In der Folge wurde es zu einem der meistgesungenen Lieder im Deutschen Reich.

Hymne der Weimarer Republik

Am 11. August 1922, dem Verfassungstag der Weimarer Republik, sprach sich Reichspräsident Friedrich Ebert in einer Veröffentlichung in der Vossischen Zeitung für das „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne aus. Damit machte er indirekt von seiner Befugnis Gebrauch, als Staatsoberhaupt über die Festlegung von Staatssymbolen bestimmen zu können. Mit der Besinnung auf das Nationalgefühl sollten die Vorbehalte großer Teile der Bevölkerung gegen die neue Republik überwunden werden. Für die Reichswehr legte er in einer Anordnung vom 17. August 1922 das „Lied der Deutschen“ auch offiziell als Nationalhymne fest.

Nach 1933 missbrauchten die Nationalsozialisten insbesondere die erste Strophe zur Legitimierung ihrer expansionistischen Kriegsziele. Bei offiziellen Anlässen wurde die erste Strophe zusammen mit dem Kampflied der NSDAP („Horst-Wessel-Lied“) als deutsche Hymne gespielt und gesungen.

Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland

Aufgrund der Diskreditierung des Liedes durch die Nationalsozialisten ließ Bundespräsident Theodor Heuss 1950 eine neue Hymne texten und komponieren, die jedoch in der Öffentlichkeit nur wenig Anklang fand. Im Frühjahr 1952 einigte sich Heuss deshalb mit Bundeskanzler Konrad Adenauer auf das von diesem favorisierte „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne. In Anlehnung an die Entscheidung Eberts reklamierte auch Bundespräsident Theodor Heuss für sich als Staatsoberhaupt die Befugnis, Melodie und Text der Nationalhymne festzulegen. Die Entscheidung erfolgte in einen Briefwechsel mit Bundeskanzler Adenauer, um auf diese Weise auch die von Juristen für erforderlich gehaltene Gegenzeichnung seiner Anordnung durch die Regierung zu gewährleisten. In diesem Briefwechsel wurde auch festgelegt, dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden sollte.

In Anknüpfung an den Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Frühjahr 1991 in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. (15.08.2016)

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