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Frauen

Gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel

Eine junge Frau steht am Fenster.

Freiern von Zwangsprostituierten drohen künftig Haftstrafen. (© picture-alliance/empics)

Gegen Freier von Zwangsprostituierten soll künftig strafrechtlich vorgegangen werden können. Das sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (18/4613) vor, über den der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2016, im Anschluss an die um 15.35 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abstimmt. Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen demnach in Fällen, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen gar Strafen von bis zu zehn Jahren. Unter gewissen Umständen sollen Freier dennoch straffrei bleiben könne. Dann nämlich, wenn sie selbst Strafanzeige wegen Zwangsprostitution stellen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Sexuelle Selbstbestimmung schützen“

Gerade Letzteres stößt bei der Opposition, aber auch bei Sachverständigen auf Kritik, wie während der ersten Lesung der Vorlage sowie einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss deutlich wurde. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Freiern von Zwangsprostituierten bei einer Aussage automatisch Straffreiheit gewährt werden soll, während es dem Staatsanwalt überlassen bliebe, ob er auf eine Strafverfolgung des Opfers wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht verzichtet, hieß es während der Anhörung.

„Was für Freier recht und billig ist, sollte doch mindestens auch für die Opfer gelten“, befand auch Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) während der ersten Lesung im Plenum. Mit Blick auf den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung forderte sie die Bundesregierung auf: „Schaffen Sie im Sexualstrafrecht einen Grundtatbestand, bei dem es auf den erkennbaren entgegenstehenden Willen ankommt, und Sie haben mehrere Probleme auf einmal gelöst.“

„Peinliche Schmalspurlösung“

Auch Ulla Jelpke (Die Linke) kritisierte, der Gesetzentwurf gehe „bei Weitem nicht weit genug, denn die Opfer werden so gut wie gar nicht berücksichtigt“. Er sei eine „peinliche Schmalspurlösung“. Ihre Fraktion habe in den letzten Jahren in zahlreichen Anträgen und interfraktionellen Gesprächen immer wieder eingebracht, dass zu den überfälligen Verbesserungen beim Opferschutz die Gewährung eines Bleiberechts gehöre, „und zwar unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Strafverfahren“.

Mit der Regelung werde endlich der Zwangsprostitution zu Leibe gerückt, befand hingegen der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Christian Lange (SPD).

„Freier in die Verantwortung nehmen“

„Wir werden in Zukunft die Freier ausdrücklich in die Verantwortung nehmen“, kündigte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) an. Zugleich sagte sie, man halte am Konzept der legalen Prostitution fest, „auch wenn mir die Begründung, die in Schweden und in Frankreich für ein komplettes Verbot genannt wird, sehr gut gefällt“. Dort werde die Sache beim Namen genannt. „Es wird gesagt, dass Prostitution Gewalt gegen Frauen ist und dass sie mit dem Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau und mit der Menschenwürde unvereinbar ist.“

Dr. Eva Högl (SPD) befand, mit dem Gesetzentwurf werde das Strafrecht verschärft und der Opferschutz verbessert. Das sei aber nicht ausreichend. „Wir brauchen mehr Beratungsstellen und mehr Sensibilisierungskampagnen“, forderte sie. Die Öffentlichkeit müsse bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung viel stärker eingebunden werden. „Deswegen müssen wir über das Strafrecht und über die Verbesserung im Prostitutionsgesetz hinaus viel mehr tun, um die Opfer wirksam zu schützen“, forderte Högl.

Antrag der Grünen

Neben dem vom Rechtsausschuss abgeänderten Regierungsentwurf (18/9095) liegt den Abgeordneten auch ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3256) zur Abstimmung vor. Danach sollen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel wurden.

Damit würden sie anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, schreibt die Fraktion. Der Innenausschuss hat eine Beschlussempfehlung (18/9077) vorgelegt. (hau/06.07.2016)

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