Abstimmung über das Integrationsgesetz
Der Bundestag will am Donnerstag, 7. Juli 2016, das sogenannte Integrationsgesetz verabschieden. Es enthält ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen, um die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die auf 45 Minuten angesetzte abschließende Beratung soll um 17.55 Uhr beginnen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung
Zur Abstimmung liegen wortgleiche Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/8615) sowie der Bundesregierung (18/8829) vor. Der Regierungsentwurf enthält auch die Stellungnahme des Bundesrates dazu, zu der die Bundesregierung eine Gegenäußerung (18/8883) vorgelegt hat. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales berät am Mittwoch, 6. Juli, abschließend über den Gesetzentwurf. In einer Anhörung des Ausschusses am 20. Juni war die Vorlage bei den geladenen Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen.
Geplant ist, dass für Leistungsberechtigte mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“ zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln finanziert werden. Ziele sind ist eine „niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“ und eine „sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens“.
Betriebliche Berufsausbildung
Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Für Ausbildungsbetriebe und Geduldete soll im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
So erhalten Betroffene dem Entwurf zufolge eine Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung und nach erfolgreichem Abschluss gegebenenfalls für weitere sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche. Die bisherige Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung soll aufgehoben werden.
Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge
Zugleich ist geplant, eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig zu machen. Um sich niederlassen zu können, müssen anerkannte Flüchtlinge nach fünf Jahren unter anderem „hinreichende Sprachkenntnisse“ vorweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern.
Bei einer „weit überwiegenden Lebensunterhaltssicherung“ und dem „Beherrschen der deutschen Sprache“ soll die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden. Anerkannte Flüchtlinge sollen auch dann zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Anträge der Opposition
Der Bundestag stimmt darüber hinaus über eine Reihe von Initiativen der Opposition zur Integrationspolitik ab. Die Linke hat einen Antrag vorgelegt, Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen, Integration zu befördern und Lohndumping zu bekämpfen (18/6644). Zudem fordert sie gleichen Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete (18/6192).
Bündnis 90/Die Grünen haben Anträge zur Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge mit dem Ziel einer praxisnahen Förderung von Anfang an (18/7653) und einer Integration als gelebte Demokratie und Stärkung des sozialen Zusammenhalts (18/7651) eingebracht. Darüber hinaus wollen sie den Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge sicherstellen (18/6198), die Wissenschaft durch Vielfalt stärken und Studienchancen für Flüchtlinge schaffen (18/6345) sowie mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft, damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt (18/7049). Zu allen Vorlagen legen der Ausschuss für Arbeit und Soziales (18/9090) sowie der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Beschlussempfehlungen (18/9101, 18/9022) vor.
Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Linken (18/9103). Darin heißt es, um Flüchtlingen den Weg in Arbeit, Bildung und Integration zu ermöglichen, seien Diskriminierungen und Hürden beim Arbeitsmarkt- und Bildungszugang abzubauen. Nötig seien eine bessere finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung sowie die Schaffung von zusätzlichen Schul- und Studienplätzen oder die Ausbildung von Lehrkräften. Zudem seien wirksame Maßnahmen gegen Lohndumping zu ergreifen. Dabei seien deutlich mehr bundespolitisches Engagement und bundespolitische Finanzierung erforderlich.(che/vom/06.07.2016)