+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Reaktorsicherheit

Endlagerkommission gibt Zeitplan auf

Der bisher im Standortauswahlgesetz vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem Endlager ist nach Ansicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) „unrealistisch“. Im Standortauswahlgesetz heißt es, dass ein Standort für das Endlager bis 2031 gesucht und festgelegt werden soll. Die Kommission, die am Donnerstag, 2. Juni 2016 unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser tagte, hält aber auch einen Zeitraum von 40 bis 60 Jahren für denkbar. Dies geht aus einem einstimmig in dritter Lesung beschlossenen Kapitelteil des Abschlussberichts der Kommission zum Zeitbedarf der Endlagersuche hervor.

Ein Standortbeschluss könnte nach diesem Szenario daher frühestens 2058 fallen, wenn die Endlagersuche 2018 beginnt. Mit einer Inbetriebnahme des Standortes und der Einlagerung der Abfälle kann laut Endlagerkommission dann erst im nächsten Jahrhundert gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hatte bisher den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Jahr 2050 angegeben.

Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Verfahrensdauer

Die Kommission verzichtet in dem Kapitel auf eine genaue Zeitplanung für die Endlagersuche. Diese Rahmenplanung soll vom Vorhabenträger, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, frühzeitig erfolgen. Die Kommission stellt in dem Kapitel fest, dass ein Zielkonflikt zwischen größtmöglicher Sicherheit und weitestgehender Beteiligung der Öffentlichkeit auf der einen und einer kurzen Zeitdauer des Verfahrens auf der anderen Seite besteht. 

Nach Auffassung der Kommission sollen mögliche Ansätze zur Verkürzung der Zeitdauer nicht zulasten von Sicherheit und Beteiligung gehen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass durch das längere Verfahren auch die Situation an den Zwischenlagerstandorten zu beachten ist. (scr/03.06.2016)