Antrag zum Völkermord an Armeniern beschlossen
Trotz heftiger Proteste der türkischen Führung sowie türkischer Verbände in Deutschland hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016, mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen Antrag von Union, SPD und Grünen (18/8613) beschlossen, in der die Massentötung von Hunderttausenden Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord eingestuft wird. Insgesamt gab es nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung.
„Wir bezeichnen die Massaker als das, was es war: ein Völkermord“, betonte Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) in der rund einstündigen Debatte. Bis zu 1,5 Millionen Armenier hätten 1915/16 ihr Leben verloren. Damit sei eine der ältesten christlichen Nationen im Osmanischen Reich fast vollständig vernichtet worden. Es gehe heute aber nicht darum, die Türkei auf die Anklagebank zu setzen, sondern darum, deutlich zu machen, „dass zur Aussöhnung die Verantwortung für die gemeinsame Vergangenheit unabdingbar ist“, stellte Jung klar.
Dabei verwies er, wie viele Redner, auch auf die Mitverantwortung des deutschen Reiches, das als damaliger militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches die Verbrechen nicht gestoppt habe.
CDU/CSU: Keine Anklageerhebung
Jungs Fraktionskollege Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) betonte, der Bundestag könne der Verbrechen nur angemessen gedenken, „wenn wir den Begriff Völkermord auch gebrauchen“. Jedoch werde er nicht im Sinne einer juristischen Anklageerhebung verwendet, sondern, um die Dimension der Tragödie zu beschreiben.
Darüber hinaus hob Bergner die exemplarische Bedeutung der Ereignisse hervor. Das „Streben nach einem ethnisch homogenen, religiös einheitlichen Nationalstaat“ sei vor hundert Jahren das eigentliche Motiv für die Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Gruppen gewesen. „Es gehört aus meiner Sicht zu den bedrückenden Erfahrungen der Moderne, dass die Entwicklung zur Volkssouveränität oft mit der Herausbildung ethnischer Reinheitsideologien verbunden ist“, warnte der Unionsabgeordnete auch mit Blick auf die „bitteren Erfahrungen mit dem Scheitern des arabischen Frühlings“.
SPD: Großes Menschheitsverbrechen
Dietmar Nietan (SPD) bezeichnete den Völkermord an den Armeniern als „großes Menschheitsverbrechen des 20. Jahrhunderts“. Ausdrücklich wandte er sich gegen die Lesart der türkischen Regierung, die Ereignisse seien „Kollateralschäden der Kriegswirren der damaligen Zeit“ gewesen. „Die systematische Vertreibung und Vernichtung der anatolischen Armenier, wie auch der Aramäer, Assyrer, Pontosgriechen und der chaldäischen Christen war von staatlichen Stellen auf Befehl des damaligen jungtürkischen Regimes systematisch geplant und wurde systematisch durchgeführt“, erklärte er. Ziel sei es gewesen, diese Volksgruppen im damaligen Osmanischen Reich zu eliminieren.
Es gehe dem Bundestag über nicht um einen „donnernden Urteilsspruch“, sondern um die Verneigung und den Respekt vor den Opfern, betonte auch Nietan. „Das türkische Volk ist ein großes und starkes Volk. Es hat es nicht nötig, sich vor der Vergangenheit zu verstecken“, sagte er. Zugleich warnte der SPD-Abgeordnete davor, die Armenier-Frage zur „Keule in der tagespolitischen Auseinandersetzung“ zu machen.
Dr. Rolf Mützenich (SPD) bezeichnete den Antrag als „Appell zur Aufarbeitung und zur Selbstverantwortung der Türkei“. Die armenische Seite bezog er ausdrücklich mit ein. Er forderte beide Länder auf, das im Jahr 2009 von ihnen unterzeichnete Abkommen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen sowie die Öffnung der geschlossenen gemeinsamen Grenze zu ratifizieren.
Grüne: Verpflichtung für Deutschland
Der Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir, nannte es „geradezu eine Verpflichtung für Deutschland“, sich für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armeniern und der Türkei einzusetzen und eine Wiederannäherung zu unterstützen. An die Türkei gerichtet sagte der türkischstämmige Politiker, der im Vorfeld der Abstimmung Drohungen erhalten hatte: „Es geht nicht um Fingerzeigen und um moralische Hoheit“, sondern um ein Stück deutscher Geschichte und eine Ermunterung zur Versöhnung zwischen Armeniern und Türken.
Die Aufarbeitung der Schoah bezeichnete Özdemir als die „Grundlage unseres demokratischen Deutschlands“. Heute sei es Zeit, den Blick auch auf andere Verbrechen von früheren Vorläuferstaaten der Bundesrepublik Deutschland aufzuarbeiten. „Darum will auch ich ausdrücklich den Völkermord an den Herero und Nama erwähnen. Auch er wartet darauf, dass er aufgearbeitet wird.“
Linke: Deutschland muss Aufarbeitung unterstützen
Ähnlich äußerte sich Dr. Gregor Gysi (Die Linke). Zwischen 1904 und 1908 hatte die deutsche Kolonialmacht im heutigen Namibia mehr als 85.000 Herero und Nama ermordet. Gysi warf der Union, namentlich Fraktionschef Volker Kauder, eine „pathologische Ausschließeritis“ vor, da die Linksfraktion weiterhin von gemeinsamen Anträgen ausgeschlossen werde. Seine Fraktion hatte anlässlich des 100. Jahrestages des Völkermordes an den Armeniern bereits im März 2015 einen eigenen Antrag (18/4335, 18/7909) eingebracht, der jetzt keine Mehrheit im Plenum fand.
Die Linke-Abgeordneten hatten die Bundesregierung darin aufgefordert, sich vorbehaltlos zur historischen Mitverantwortung des Deutschen Reichs am Völkermord zu bekennen und die öffentliche und kritische Aufarbeitung der türkischen Geschichte des Landes aktiv zu unterstützen.
„Deutschland hat “Beihilfe zum Völkermord geleistet„
“Wir müssen sehr akribisch an der Ausarbeitung mitwirken„, betonte Gysi im Bundestag. Schließlich habe Deutschland vor hundert Jahren “Beihilfe zum Völkermord„ geleistet. Zugleich appellierte er an die Türkei: “Nur wenn man die historische Verantwortung für begangene Verbrechen übernimmt, wird der Weg zur Aussöhnung mit den Armenierinnen und Armeniern und anderen frei.„
Gysi bezeichnete zudem die massiven Drohungen, besonders gegen türkischstämmige Bundestagsabgeordnete wie Sevim Dağdelen (Die Linke) und Cem Özdemir im Vorfeld der Abstimmung als “nicht hinnehmbar„. Der Bundestag müsse solche Angriffe auf seine Abgeordneten massiv zurückweisen.
Lammert: Drohungen gegen Abgeordnete “inakzetabel„
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hatte das in einer kurzen Ansprache zu Beginn der Debatte auch getan. Kritik sei selbstverständlich zu akzeptieren. Drohungen mit dem Ziel, die freie Meinungsbildung des Bundestages zu verhindern, seien jedoch “inakzeptabel„, stellte Lammert klar. “Wir werden sie nicht hinnehmen und uns nicht einschüchtern lassen.„
Er betonte, der Bundestag könne unbequemen Fragen nicht aus dem Weg gehen, erst Recht nicht dann, wenn das Deutsche Reich selbst Mitschuld auf sich geladen habe. Er urteilte: “Die Türkei ist nicht verantwortlich für das, was vor hundert Jahren geschah. Aber sie ist mitverantwortlich für das, was jetzt und in Zukunft passiert.„ Die Aufarbeitung der Vergangenheit bezeichnete auch Lammert als “Voraussetzung für Versöhnung und Zusammenarbeit„.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Koalitionsfraktionen einen vergleichbaren Antrag (18/4684) im Bundestag beraten, über den letztlich nicht abgestimmt wurde. Im Februar hatten die Grünen ihren Antrag (18/7648) zum Gedenken an den “Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren„ zurückgezogen, nachdem die Unionsfraktion ihnen zugesichert hatte, einen erneuten Anlauf für eine gemeinsame Erklärung zu unternehmen. (joh/02.06.2016)