Linke sieht Ost-Mütter bei der Rente benachteiligt
Das DDR-Rentenüberleitungsrecht und die Mütterrente sind Themen einer 45-minütigen Bundestagsdebatte am Freitag, 3. Juni 2016, ab 13 Uhr. Grundlage sind drei Anträge der Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/4972) fordern die Abgeordneten, „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim sogenannten Übergangszuschlag zu beheben. Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, würden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Über den Antrag soll auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6706) abgestimmt werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Ostdeutsche Mütter schlechtergestellt“
Die Fraktion macht zudem geltend, dass ostdeutsche Frauen mit dem niedrigeren Rentenwert Ost nicht nur generell bei der Mütterrente schlechtergestellt würden, sondern auch dann, wenn die Mütterrente mit dem als Bestandsschutz gedachten Übergangszuschlag zusammentrifft. Für Mütter, die bei Inkrafttreten der neuen Regelung bereits in Rente seien, würden die anrechenbaren Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, als Zuschlag gezahlt. Jedoch werde dieser Zuschlag bei Müttern im Osten, die noch einen Übergangszuschlag hätten, ganz oder teilweise getilgt, heißt es in dem Antrag weiter.
Die vergleichbaren Regelungen Auffüllbetrag, Rentenzuschlag und Übergangszuschlag gäben jenen ostdeutschen Müttern einen Bestandsschutz, die bis 1996 in Rente gegangen seien. Es dürfe nicht hingenommen werden, dass einige ostdeutsche Mütter mit einer neuen Ungerechtigkeit konfrontiert würden und wegen ungleicher Schutzregelungen trotz nachgebesserter Mütterrente leer ausgingen, monieren die Abgeordneten und fordern entsprechende Änderungen im Rentenrecht.
Weitere Anträge der Linken
In einem weiteren Antrag (18/7903) geht es um die Rentenansprüche von Bergleuten aus der ehemaligen DDR. Die Linke kritisiert darin, dass die Anerkennung besonderer rentenrechtlicher Ansprüche für die Braunkohle-Kumpel nur für jene gilt, die bis 1996 in Rente gegangen sind.
Die Linke hat darüber hinaus einen weiteren Antrag (18/8612) vorgelegt, in dem es um gerechte Renten von Beschäftigten im DDR-Gesundheitswesen geht. Beide Anträge sollen im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. (che/01.06.2016)