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Recht

Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht

„Nein heißt Nein“ soll künftig der Grundsatz für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung lauten. Darin waren sich die Redner aller Fraktionen einig bei der Debatte über zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts am Donnerstag, 28. April 2016. In erster Lesung beraten und an die Ausschüsse verwiesen wurden Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) und der Fraktion Die Linke „zur Änderung des Sexualstrafrechts (18/7719). Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung„ (18/5384) wurde bereits im vergangenen Jahr in erster Lesung beraten.

Regierung will Schutzlücken schließen

Bundesjustizminister Heiko Maas begründete den Gesetzentwurf der Regierung damit, dass das bestehende Gesetz “eklatante Schutzlücken aufweist„. Er nannte Fälle wie den, in dem der Täter schon lange den Willen des Opfers gebrochen hatte. Weil er dann bei der Vergewaltigung selbst nicht gedroht habe, sei es zu keiner Verurteilung gekommen. “Das ist eine zynische Logik, und die wollen wir nicht länger zulassen„, sagte Maas

Der Gesetzentwurf soll diese und andere in der Rechtspraxis erkannte Schutzlücken schließen, indem im Strafgesetzbuch zu den bestehenden einige weitere Kriterien für einen strafbaren sexuellen Übergriff aufgeführt werden.

“Eklatante Schutzlücken„ 

Maas fügte an, dass er noch weitergehende Reformen des Sexualstrafrechts anstrebe. Eine von ihm eingesetzte Expertenkommission solle dazu bis zum Sommer Vorschläge erarbeiten. Die erkannten Schutzlücken seien aber so eklatant, dass sie schon jetzt geschlossen werden müssten.

Rednerinnen und Redner aller Fraktionen machten aber deutlich, dass sie bereits im jetzt angelaufenen Gesetzgebungsverfahren eine weitergehende Reform wünschten.

Linke: Regierungsentwurf löst das Problem nicht

“Nein heißt Nein„ sei eine banale Selbstverständlichkeit, sagte Halina Wawzyniak (Die Linke), die den Gesetzentwurf ihrer Fraktion begründete. Sie gelte aber nicht im jetzigen Sexualstrafrecht, und daran ändere auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts. Er löse einen Teil des Problems, aber nicht das Problem selbst. Dieses machten Redner aller Fraktionen darin aus, dass das Opfer vor Gericht darlegen muss, warum es den Übergriff nicht verhindern konnte.

Die Lösung sei eine Formulierung wie im Gesetzentwurf der Linken, nach dem jede sexuelle Handlungen “gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person„ strafbar ist, sagte Wawzyniak. Das manchmal zu hörende Gegenargument, nicht jedes Nein sei ernst gemeint, nannte sie absurd. Nach geltendem Recht mache sich strafbar, wer “gegen den Willen des Berechtigten ein Kraftfahrzeug in Gebrauch nimmt„.

CDU/CSU: Grapschen soll Straftat werden

Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker hieb in dieselbe Kerbe. Niemand habe das Recht, “sich über den entgegengesetzten Willen des anderen hinwegzusetzen„. Die Kriminalpolizei rate sogar, sich nicht zu wehren, um es nicht noch schlimmer zu machen. Dann könne man es nicht zum Kriterium einer strafbaren Vergewaltigung machen, dass das Opfer sich gewehrt hat.

Winkelmeier-Becker setzte sich auch dafür ein, bisher straflose Formen des “Grapschens„ bereits im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren zur Straftat zu machen. Dabei müsse auch für Taten aus der Menge heraus eine Lösung gefunden werden, bei denen die konkrete Tat eines Einzelnen oft schwer nachweisbar sei.

“Nein bleibt Nein in gesetzliche Form gießen„

Dem schloss sich ihr CSU-Fraktionskollege Alexander Hoffmann an. Wenn der Nachweis der Teilnahme an einer Schlägerei zur Strafbarkeit genüge, müsse dies auch für sexuelle Übergriffe aus einer Gruppe heraus gelten. Auch Hoffmann sagte im Übrigen: “Wir müssen die Botschaft Nein bleibt Nein klar in gesetzliche Form gießen.„

Hoffmann kritisierte im übrigen die Absicht im Gesetzentwurf der Linken, Exhibitionismus von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. “Es gibt keinen Grund, Exhibitionismus nicht genauso zu bestrafen wie zu schnelles Fahren„, sage Hoffmann.

Grüne: Maas bleibt auf halber Strecke stehen

Mit den Worten “das reicht nicht aus, das ist zu wenig„ kritisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) den Gesetzentwurf von Maas. Er habe erst zu lange überhaupt keinen Handlungsbedarf gesehen und bleibe nun auf halber Strecke stehen.

Seine Reform stelle weiter auf die Frage ab, warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Damit werde der Wille der Frau noch immer nicht respektiert.

SPD will Nachbesserung am Regierungsentwurf

Für die Aufnahme des “Nein bleibt Nein„ in das Gesetz sprach sich auch Dr. Eva Högl (SPD) aus. “Wir nehmen jetzt die Chance wahr, den guten Gesetzentwurf„ von Maas “noch nachzubessern„. Jede nicht einvernehmliche Form sexuellen Handelns solle unter Strafe gestellt werden. Auch Högl sprach sich zudem dafür aus, den Tatbestand der sexuellen Belästigung aufzunehmen.

Dem schloss sich Dr. Johannes Fechner (SPD) an. Er kritisierte aber das Kanzleramt dafür, den Entwurf von Maas mehr als ein halbes Jahr zurückgehalten zu haben: “Wir könnten schon weiter sein.„ Auch bezweifelte Fechner, ob die Rednerinnen und Redner von CDU und CSU wirklich für ihr Fraktion sprächen. Vom Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und seinem Stellvertreter Thomas Strobl habe er die klare Antwort erhalten: “Nein bleibt Nein gibt es mit der Union nicht.„ (pst/28.04.2016)