Kulturelles Erbe der Deutschen in Osteuropa
Die Bundesregierung sieht in der Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes einen Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas. Es gehöre zum Selbstverständnis eines föderalen Staates, dass sich Deutschland, seine Länder und Regionen „ihrer historischen Wurzeln und Traditionen vergewissern“. Dies schließe die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit ein, heißt es in der entsprechenden Unterrichtung der Bundesregierung (18/7730), über die der Bundestag am Freitag, 29. April 2016, debattieren wird. Die einstündige Aussprache beginnt voraussichtlich um 10.05 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Unterstützung für deutsche Minderheiten
Die kulturelle Bildung und Vermittlung, die museale Präsentation, die Wissenschaft, Archivsicherung und Denkmalpflege sowie die geschichtliche Aufarbeitung wird durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes gefördert. Das Auswärtige Amt unterstützt zudem im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Aktivitäten der deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas.
Das Bundesbildungsministerium fördert auf Grundlage des Rahmenprogramms Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mehrere Forschungsvorhaben zur Geschichte, Kultur und sozialen und politischen Strukturen. Nach einer im Jahr 2015 erstellten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sieht jeder vierte Deutsche einen persönlichen oder familiären Bezug zu den deutschen Flüchtlingen und Vertriebenen. (aw/21.04.2016)