+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Bildung

Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher

Die Buchpreisbindung soll künftig auch für elektronische Bücher gelten.

(© picture alliance)

Mit der Buchpreisbindung befasst sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 28. April 2016. In einer auf 45 Minuten angesetzten Debatte ab 16.05 Uhr wollen die Abgeordneten den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (18/8043) abschließend beraten und darüber abstimmen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Hörbücher nicht betroffen

Vorgesehen ist laut Entwurf, dass die Buchpreisbindung in Zukunft auch für elektronische Bücher (E-Books) gelten. Damit müssen die Verlage für den Verkauf an Letztabnehmer bei E-Books wie schon bei Büchern einen Preis festsetzen. Die Händler werden verpflichtet, diesen Preis beim Verkauf an Letztabnehmer einzuhalten.

Die Preisbindung für E-Books gilt auch für grenzüberschreitende gewerbs- oder geschäftsmäßige Buchverkäufe an Kunden in Deutschland. Damit sollen Umgehungen der Preisbindung ausgeschlossen werden. Hörbücher seien als Tonträger nicht von der Buchpreisbindung betroffen. Mit der zum Schutz des Kulturgutes Buch geschaffenen Preisbindung soll ein breites Buchangebot erhalten und die Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit mittel- und langfristig sichergestellt werden. (hle/21.04.2016)