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Arbeit

Einfachere Vorschriften für die Jobcenter

Schild Jobcenter

Die Regierung will die Verfahren in Jobcentern vereinfachen. (© dpa)

Eine Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) plant die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II. Ihr Gesetzentwurf (18/8041) steht zusammen mit Anträgen der Linken (18/8076) und der Grünen (18/8077) auf der Tagesordnung des Bundestages am Freitag, 15. April 2016. Für die erste Lesung ab 10.25 Uhr sind 60 Minuten angesetzt.


Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Einfachere Verfahrensvorschriften

Der Gesetzentwurf der Regierung zielt darauf ab, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit darüber erhalten, ob und in welchem Umfang Rechtsansprüche bestehen. Auch sollen die Verfahrensvorschriften, die die Mitarbeiter der Jobcenter anwenden müssen, vereinfacht werden. Unter anderem soll geregelt werden, wie einmalige Einnahmen und Genossenschaftsanteile behandelt werden.

Für den Unterkunfts- und Heizungsbedarf soll eine „Gesamtangemessenheitsgrenze“ ermöglicht werden. Bei Doppelleistungen ist vorgesehen, einen Herausgabeanspruch einzuführen. Der Regelbewilligungszeitraum soll auf zwölf Monate verlängert und die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bestimmter Personen bei Arbeitsunfähigkeit eingeschränkt werden. Zur vorläufigen Leistungsgewährung will die Regierung einen eigenständigen Tatbestand einführen.

Förderung für junge Menschen

Auszubildende, die sich in einer förderungsfähigen Berufsausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden oder deren Bedarf dem eines Schülers entspricht, sowie behinderte Auszubildende, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, können künftig aufstockend Arbeitslosengeld II bekommen. Dabei soll die Ausbildungsvergütung und die Ausbildungsförderung angerechnet werden. Damit werde das Ziel verfolgt, die Aufnahme und das Absolvieren einer Ausbildung auch dann zu erleichtern, wenn es keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung gibt, schreibt die Regierung.

Für junge Menschen, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit nicht erreicht werden, will die Regierung einen neuen Fördertatbestand schaffen. Ziel sei es, für junge Menschen „passgenaue Leistungen“ anzubieten. Für die Bezieher von Sozialgeld, die freiwillig versichert oder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, soll der Zuschuss in Höhe des Beitrags künftig von den Jobcentern direkt an die Krankenkasse gezahlt werden. Arbeitslosengeld-Aufstocker (Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen) sollen Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik künftig von den Agenturen für Arbeit erhalten.

Nettoentlastung um 39 Millionen Euro

Durch die Neuregelungen sollen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende netto um rund 39 Millionen Euro entlastet werden, von denen 33 Millionen Euro auf den Bund und sechs Millionen Euro auf die Kommunen entfallen.

Gegenstand der Debatte sind auch Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke fordert, die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums zu verbessern und die Verwaltung nicht auf Kosten der Betroffenen zu vereinfachen. Die Grünen verlangen, die Grundsicherung gerechter und einfacher zu gestalten und die Jobcenter zu entlasten. (vom/13.04.2016)