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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 16. und 17. März

Abstimmungsurne

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT/photothek)

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. März, und Donnerstag, 17. März 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Kein Verbot des Kältemittels R1234yf: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 17. März den Antrag der Linksfraktion (18/4840) abgelehnt, das Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr zu ziehen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/6634). Die Linke wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, sicherzustellen, dass eine Reihe gesundheitsgefährdender Stoffe von der Nutzung als Kältemittel in Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen werden und den Einsatz von R1234yf dafür zu verbieten. Das Kältemittel stelle ein unnötiges Risiko für die Gesundheit von Fahrzeuginsassen, Rettungskräften und anderweitig bei Unfällen oder Pkw-Bränden beteiligten Personen dar, heißt es in dem Antrag. Bei Brandversuchen des hoch entzündlichen Kältemittels durch den Daimler-Konzern, die Bundesanstalt für Materialforschung und durch unabhängige Wissenschaftler seien erhebliche Mengen Fluorwasserstoff und in der Folge bei Kontakt mit Luftfeuchtigkeit oder Löschwasser ätzende Flusssäure entstanden.

Männliche Eintagsküken: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4328) abgelehnt, männliche Eintagsküken leben zu lassen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/7726). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich klarzustellen, dass das Töten männlicher Küken spezialisierter Legerassen aus wirtschaftlichen Erwägungen kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes ist. Außerdem sollte die Bundesregierung Forschungsprogramme zur Züchtung eines „Zweinutzungshuhns“ intensivieren und mittelständischen Brütereien die Investition in technische Anlagen erleichtern.

Rechtshilfeübereinkommen mit Tschechien: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen sowie zweier Abgeordneter der Linken hat der Bundestag am 17. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 28. April 2015 mit Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (18/7455) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/7687) angenommen. Der Vertrag zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern.

Beziehungen zu Namibia: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 17. März einen Antrag der Linksfraktion (18/5407) zur Versöhnung mit Namibia und zum Gedenken an sowie zur Entschuldigung für den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6376). Die Linke wollte den Bundestag auffordern, der Opfer von Massakern, Enteignungen, Vertreibung, Zwangsarbeit, Vergewaltigungen, medizinischen Experimenten, Deportationen und menschenunwürdiger Unterbringung in Konzentrationslagern zu gedenken. Auch sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, der politischen und moralischen Verantwortung, die sich aus der deutschen Schuld für den Völkermord ergäbe, vorbehaltlos nachzukommen. 

Humanisierung der Arbeitswelt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 17. März einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/7363) angenommen, in dem sich die Fraktionen für eine innovative Arbeitsforschung für eine „Humanisierung unserer Arbeitswelt“ und mehr Beschäftigung stark machen. Er schloss sich einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses an (18/7871). Damit begrüßt der Bundestag das Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ der Bundesregierung, das Grünbuch „Arbeiten 4.0“ des Arbeits- und Sozialministeriums sowie die Einbeziehung der Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung des Rahmenprogramms. Er bekräftigt, dass die Umsetzung des Rahmenprogramms bis 2020 mit rund einer Milliarde Euro unterstützt werden soll. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der beschlossenen Laufzeit solle eine „dynamische und wirksame Umsetzung“ gewährleistet werden. Bei Enthaltung der Grünen fand ein Antrag der Linken (18/6951), junge Beschäftigte vor prekärer Arbeit zu schützen, auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6951) keine Arbeit. Die Linke hatte gesetzliche Regelungen mit dem Ziel gefordert, das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel zu machen. Dazu solle die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund befristen zu können, gestrichen werden. Unter anderem sollten der Befristungsgrund „zur Erprobung“ und die Möglichkeiten zur „Haushaltsmittelbefristung“ entfallen.

Reform der Abschlussprüfungen beschlossen: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 17. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219, 18/7454) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/7902) angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Durch die Umsetzung der Richtlinie werden mehrere Gesetze geändert. Die Änderungen betreffen die sogenannte Pflichtrotation, das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen, den Prüfungsbericht, den Prüfungsausschuss, Ausnahmen für die Abschlussprüfung bei Sparkassen und Genossenschaften sowie die Sanktionierung von Verstören gegen die prüfungsbezogenen Pflichten von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern. Klargestellt wird, dass aufgrund der besonderen Struktur des Prüfungswesens bei Sparkassen- und Giroverbänden die Angabepflichten im Bestätigungsvermerk nicht für die Prüfstellen selbst, sondern für die vom Sparkassen- und Giroverband beschäftigten Personen gelten, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. Außerdem wird die Verlängerung des Abschlussprüfermandats für bestimmte Unternehmen ermöglicht. Keine Mehrheit fanden ein Änderungsantrag (18/7906) und ein Entschließungsantrag (18/7907) von Bündnis 90/Die Grünen. Im Entschließungsantrag hatte die Fraktion unter anderem gefordert, die Höchstdauer von Abschlussprüfungsmandaten für Unternehmen von öffentlichem Interesse bei zehn Jahren zu belassen, wie es die Abschlussprüfungsverordnung vorsieht. Darüber hatten die Grünen verlangt, „Joint Audits“ (Gemeinschaftsprüfungen) vorzuschreiben, um der hohen Marktkonzentration entgegenzuwirken, und das von der Abschlussprüfungsverordnung vorgesehene Verbot von Nichtprüfungsleistungen unangetastet zu lassen, was auch Gegenstand des Änderungsantrags war. Beim Änderungsantrag stimmt Die Linke mit den Grünen, beim Entschließungsantrag enthielt sie sich.

Bundeswehreinsatz in Somalia verlängert: Mit 456 Ja- Stimmen bei 123 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 17. März den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia (18/7556) um ein J Jahr verlängert. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/7722). Damit können bis zu 20 Bundeswehrsoldaten bis Ende März 2017 in Somalia eingesetzt werden. Zu deren Aufgaben zählen unter anderem die Ausbildung von Spezialisten sowie von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung im Verlängerungszeitraum auf rund 3,9 Millionen Euro. Gegen das Votum aller anderen Fraktionen fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7901) keine Mehrheit, in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, die Rekrutenausbildung in Somalia so lange auszusetzen, bis die notwendige Qualität der Ausbildung sichergestellt sei.

Mitglieder des Deutschen Ethikrates gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 17. März Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/7876) angenommen und damit die vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrates nach den Paragrafen 4 und 5 des Ethikratgesetzes gewählt. Gewählt sind auf Vorschlag der CDU/CSU Constanze Angerer, Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Prof. Dr. iur. Wolfram Höfling, Prof. Dr. med. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Prof. Dr. med. Elisabeth Steinhagen-Thiessen; auf Vorschlag der SPD-Fraktion Prof. Dr. jur. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M., Prof. Dr. phil. Dr. h. c. Diplom-Psychologe Andreas Kruse, Dr. Petra Thorn, Prof. Dr. Claudia Wiesemann; auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Dr. med. Christiane Fischer und auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sigrid Graumann.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 17. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 290 bis 303 übernommen (18/7678, 18/7679, 18/7680, 18/7681, 18/7682, 18/7683, 18/7893, 18/7894, 18/7895, 18/7896, 18/7897, 18/7898, 18/7899, 18/7900).

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. März einen Antrag der Linken (18/4933), Entgeltgleichheit gesetzlich durchzusetzen, auf Empfehlung des Familienausschusses (18/76029 abgelehnt. Die Linke wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit vorzulegen, der sowohl die Betriebe der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst und die Tarifvertragsparteien erfasst. Dieser sollte einen umfassenden Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung enthalten. Außerdem sollte ein Verbandsklagerecht in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingefügt werden. 

Küstenmeer-Vertrag mit den Niederlanden: Einstimmig hat der Bundestag am 17. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 24. Oktober 2014 mit den Niederlanden über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen drei und zwölf Seemeilen (18/7450) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/7692) zugestimmt. Der Verlauf der Staatsgrenze in der Emsmündung ist historisch umstritten. Geklärt sind alle praktischen Fragen für den Bereich zwischen null und drei Seemeilen durch den Ems-Dollart-Vertrag und ergänzende Instrumente. Diese Regeln beziehen sich jedoch nicht auf das erweiterte Küstenmeer zwischen drei und zwölf Seemeilen. Ab 2010 drohte die Grenzfrage angesichts der Genehmigung und Errichtung des Windparks „Riffgat“ die deutsch-niederländischen Beziehungen ernsthaft zu belasten. Der von Niedersachsen genehmigte Windpark nordwestlich von Borkum liegt zum Teil im umstrittenen Seengebiet. Im jetzigen Vertrag sind alle strittigen Fragen völkerrechtlich geklärt und ermöglichen eine einvernehmliche wirtschaftliche Nutzung des Mündungsgebiets der Ems, heißt es in dem Entwurf. Die jeweiligen Positionen zum Verlauf der Staatsgrenze bleiben vom Vertrag unberührt.

Soziale Wohnungswirtschaft: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 17. März einen Antrag der Linksfraktion (18/3744) auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/6633) abgelehnt, eine „soziale Wohnungswirtschaft“ zu entwickeln. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, Sofortmaßnahmen zur Umgestaltung der Wohnungswirtschaft für einen wirksamen Stopp der Miet- und Wohnkostensteigerung zu ergreifen sowie im Einzelnen benannte finanzielle und bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für eine sozial- und klimagerechte Stadt- und Regionalentwicklung zu schaffen. 

Entschließungsanträge zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel abgelehnt: Der Bundestag hat am 16. März drei Entschließungsanträge der Linken und einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 17. und 18. März 2016 in Brüssel abgelehnt. Mit 446 Nein-Stimmen bei 53 Ja-Stimmen und 58 Enthaltungen scheiterte Die Linke mit ihrer Initiative (18/7884), wonach die Bundesregierung ein Gesetzespaket für ein neues Solidaritätsprojekt für Deutschland vorlegen sollte, das die Haushaltsüberschüsse des Bundes für eine Erneuerung des Sozialstaats nutzt. Die Fraktion bezog sich dabei auf eine Äußerung von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD), der ein „neues Solidaritätsprojekt für unsere eigene Bevölkerung“ gefordert habe. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen wurde auch die Forderung der Linken (18/7883) abgelehnt, keinen Vertrag mit der Türkei „auf dem Rücken der Flüchtlinge und der Bevölkerungen in der Türkei und der EU“ einzugehen und die Verhandlungen mit der Türkei auf EU-Ebene abzubrechen. Bei Enthaltung der Grünen fand auch das Anliegen der Linken (18/7885), den Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen, eine Agentur für die Europäische Grenz- und Küstenwache einzurichten. Die Grünen scheiterten mit ihrem Entschließungsantrag (18/7886), einen Nachtragshaushalt vorzulegen, um die Rücklage aus dem Haushaltsüberschuss 2015 für Integrationsmaßnahmen, vor allem sozialen Wohnungsbau, Bildung und die Integration in den Arbeitsmarkt, zur Verfügung zu stellen. Die Koalition stimmte gegen, Die Linke für diese Initiative. (vom/17.03.2016)