Opposition fordert Gesetz zur Entgeltgleichheit
Die Opposition fordert die Bundesregierung auf, endlich den angekündigten Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit vorzulegen. Parlamentarierinnen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nutzten die Debatte des Bundestages über den „Kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ am Freitag, 26. Februar 2016, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5100) vorlegt hat, um erneut auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hinzuweisen. Mit einem Abstand von 22 Prozent liege Deutschland im Vergleich weit hinter anderen Staaten in Europa.
Regierung kündigt Gesetzentwurf an
Die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) sagte zu, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. Auch die SPD-Fraktion sprach sich deutlich für das Gesetz aus. Ferner bezeichnete die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt neben der Partizipation der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und dem Schutz vor Gewalt als das eins der größten Probleme, die gelöst werden müsste. Dies zeige auch der CEDAW-Bericht.
Allerdings habe die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren große Fortschritte zur Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erreicht, etwa durch die Einführung des Mindestlohnes, den Ausbau des Elterngeldes, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und die Einführung der Frauenquote für Führungspositionen. Noch nie sei die Erwerbsquote von Frauen so hoch gewesen wie heute, sagte Ferner. Allerdings würden noch immer rund 50 Prozent der Frauen nur in Teilzeit arbeiten, räumte sie ein. Ferner kündigte zudem eine Novellierung des Sexualstrafrechts an, um Frauen vor sexuellen Übergriffen in der Partnerschaft zu schützen.
SPD: Lohnlücke schließt sich nicht ohne Gesetz
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Carola Reimann sagte, das Gesetz zur Entgeltgleichheit müsse endlich Transparenz bei den Gehältern schaffen. Viele Frauen wüssten gar nicht, dass sie für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt werden, als ihre männlichen Kollegen.
Es müsse „Schluss sein mit der Geheimniskrämerei zulasten der Frauen“. Die Lohnlücke werde sich ohne das Gesetz nicht schließen: „Dann reden wir in 30 Jahren noch darüber.“
Grüne: Neues Prostitutionsgesetz unbrauchbar
Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, monierte, der angekündigte Gesetzentwurf sei „überfällig“. Bis auf Ankündigungen habe die Regierung bislang noch nichts vorgelegt. Die Informationen, die über den Gesetzentwurf durchsickerten, zeigten allerdings, dass die Koalition vor der Wirtschaft einknicke. Ein Gesetz, das nur für Betriebe über 500 Beschäftigten gelte und kein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierungen enthalte, werde den Frauen in Deutschland nicht weiter helfen.
Als unbrauchbar kritisierte auch das neue Prostitutionsgesetz. Die angekündigte Anmeldepflicht für Prostituierte treibe die Frauen lediglich zunehmend in die Illegalität. Die Koalition setze auf Kontrolle statt auf den Schutz der Prostituierten.
Linke: Nur Tippelschritte der Großen Koalition
Carola Möhring von der Linksfraktion argumentierte, dass das CEDAW-Übereinkommen, das Deutschland 1979 ratifiziert habe, die Vertragsstaaten verpflichte, proaktiv gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen vorzugehen. Doch dran hapere es in Deutschland seit mehr als 30 Jahren. Auch die Große Koalition lege nur „Tippelschritte“ hin.
Die Regierung reagiere in ihrer Unterrichtung nicht einmal auf die Empfehlungen des CEDAW-Berichts, sondern belasse es bei einer Beschreibung des Ist-Zustandes. Gleichstellung sei eben auch immer eine soziale und ökonomische Frage. Die Lohnlücke von 22 Prozent führe dazu, dass Frauen im Alter durchschnittlich auch nur 60 Prozent der Rente eines Mannes erhielten.
CDU/CSU: Diskriminierung muslimischer Migrantinnen
Die CDU-Abgeordnete Ursula Groden-Kranich trat dieser Kritik entgegen. Sie räumte zwar ein, dass es bei der Gleichstellung der Frau mitunter „deprimierend langsam“ vorangehe. Dies liege aber nicht an einem Mangel an Gesetzen, sondern daran, dass diese nur ungenügend umgesetzt würden. Die Frauen in anderen Ländern beneideten Deutschland um das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Gleichstellung lasse sich aber nicht allein mit Gesetzen erreichen, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Parlamentarierin mahnte, dass vor allem muslimische Migrantinnen unter einer doppelten Diskriminierung litten, selbst Frauen der zweiten und dritten Generation mit deutschem Pass. Zum einen würden sie von ihren Männern allzu oft von Bildung und Ausbildung abgehalten. Zum anderen beachte die deutsche Gesellschaft diese Form der Diskriminierung zu wenig. „Wo ist hier der Aufschrei grüner Feministinnen“, fragte Groden-Kranich. (aw/26.02.2016)