Diese Woche im Plenum des Bundestages
Von Mittwoch, 17. Februar, bis Freitag, 19. Februar 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über die von der Bundesregierung geplante Novellierung von Finanzmarktvorschriften, Konsequenzen aus den Pkw-Abgasmanipulationen des VW-Konzerns sowie einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf, der die Ausweisung von straffälligen Ausländern erleichtern soll. Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine vereinbarte Debatte zum 25-jährigen Bestehen des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag und die abschließende Beratung des EU-Jahresberichts über Menschenrechte und Demokratie. Am Mittwoch, 17. Februar, gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat ab, der am 18. und 19. Februar in Brüssel tagt. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mittwoch, 17. Februar
Regierungserklärung zum Europäischen Rat: Die Sitzung beginnt um 13.30 Uhr mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat, der am 18. und 19. Februar 2016 in Brüssel tagt. Zwei Themen werden auf dieser Tagung im Mittelpunkt stehen: Zum einen werden die Staats- und Regierungschefs über einen Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Rats Donald Tusk diskutieren, der eine Neuregelung für Großbritannien innerhalb der Europäischen Union vorsieht. Zum anderen wird sich der Europäische Rat einen Überblick darüber verschaffen, inwiefern seine als Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise gefassten Beschlüsse umgesetzt worden sind. Die sich an die 20-minütige Regierungserklärung der Kanzlerin anschließende Aussprache im Bundestag soll bis gegen 15.25 Uhr dauern. Zum Schluss wird über einen Entschließungsantrag der Linken zur Regierungserklärung (18/7543) namentlich abgestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen. Bereits erteilte Genehmigungen sollten widerrufen werden. Der Bundestag stimmt zudem über zwei weitere Entschließungsanträge der Linken (18/7544, 18/7545) ab. Im ersten wird unter anderem ein Investitionsprogramm von fünf Milliarden Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen verlangt, im zweiten wird unter anderem verlangt, dem Bundestag Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit zum Beschlussentwurf des Präsidenten des Europäischen Rats zum EU-Referendum in Großbritannien Stellung zu nehmen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung wird um 15.25 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen fortgesetzt. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.
Fragestunde: Ab 16 Uhr folgt die auf 75 Minuten verkürzte Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/7509) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Aktuelle Stunde: Auf Verlangen der Linksfraktion schließt sich gegen 17.15 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema „Verschärfung kriegerischer Auseinandersetzungen in Syrien nach den Angriffen der Türkei auf syrisch-kurdisches Gebiet“ an.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 18.20 Uhr.
Donnerstag, 18. Februar
Novellierung von Finanzmarktvorschriften: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (18/7482). Laut Bundesfinanzministerium (BMF) soll es die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die EU-Verordnung über Zentralverwahrer sowie die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im deutschen Recht verankern. Diese europäischen Rechtsakte seien im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet worden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Zur Verankerung der europäischen Rechtsakte im deutschen Recht sind dem BMF zufolge zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich, die neben der Anpassung der nationalen Regelungen an die EU-Vorgaben der Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften sowie der Schaffung von weiteren Aufsichtsbefugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dienten. Für die erste Lesung sind 85 Minuten vorgesehen.
Demokratie stärken - dem Hass keine Chance geben: Mit diesem Titel bringen Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit der Forderung nach Maßnahmen gegen Rassismus, Hetze und Gewalt (18/7553) ein, über den der Bundestag ab 10.25 Uhr 85 Minuten lang debattieren wird.
25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag: Um 11.50 Uhr geht es weiter mit einer vereinbarten Debatte zum Thema „25 Jahre wissenschaftliche Politikberatung – Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag“. Seit 1990 wird der Bundestag vom Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) im Hinblick auf Chancen und Risiken wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen und notwendige oder mögliche Handlungsoptionen des Parlaments beraten. In dieser Zeit hat das TAB 200 Technikfolgenanalysen vorgelegt. Eine Stunde ist für die vereinbarte Debatte vorgesehen.
Aktuelle Stunde: Gegen 13.05 Uhr folgt eine von Bündnis 90/Die Grünen verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal“.
Europäisches System der Finanzaufsicht: Um 14.10 Uhr beraten die Abgeordneten über einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Europäisches System der Finanzaufsicht effizient weiterentwickeln“ (18/7539). In der Vorlage, über die nach 45-minütiger Debatte abgestimmt wird, fordern die Koalitionsfraktionen mehr Transparenz und Kontrolle der EU-Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs). Zudem sollen sich die ESAs in ihrer Arbeit auf den Rahmen beschränken, den der Gesetzgeber zur Regulierung des Finanzmarkts gesteckt hat.
Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung: Um 14.55 Uhr werden zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/8, 18/7375) und Bündnis 90/Die Grünen (18/5098, 18/7257) zur Einführung der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren abschließend beraten. Der Entwurf der Fraktion Die Linke sieht vor, die derzeitige „eingetragene Lebenspartnerschaft“ durch die Möglichkeit zur Eheschließung zu ersetzen. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt bleiben. Nach Ansicht der Linksfraktion stellt es eine „konkrete und symbolische Diskriminierung“ von gleichgeschlechtlichen Paaren dar, dass sie bis heute nicht heiraten können und im Steuerrecht und im Adoptionsrecht gegenüber Ehepaaren benachteiligt sind. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, im Bürgerlichen Gesetzbuch festzuschreiben, dass eine Ehe von „zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit“ geschlossen werden kann. Paare, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, sollen zudem die Möglichkeit bekommen, diese in eine Ehe umzuwandeln. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Neuregelung des Kulturgutschutzrechts: Um 15.40 Uhr geht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (18/7456) in die erste Lesung. Ziel ist es laut Bundesregierung, den Schutz von Kulturgut „umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen“. Dazu sollen unter anderem die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden. Mit der umstrittenen Vorlage, die im vergangenen Jahr zu heftigen öffentlichen Diskussionen führte, soll der Regierung zufolge auch die Rückgaberichtlinie der EU von Mai 2014 umgesetzt werden. 45 Minuten wird die Debatte dauern.
Rüstungsexportkontrolle: Im Anschluss debattieren die Abgeordneten ab 16.25 Uhr 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4940, 18/7030), in dem gefordert wird, die in den politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz zu verankern. Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen. Erstmals beraten wird ein weiterer Antrag der Fraktion (18/7546), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen. Über diesen Antrag soll im Anschluss namentlich abgestimmt werden.
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Ab 17.20 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286). Ziel ist es laut Regierung, die Interessen von Kreditgeber und Kreditnehmer besser in Einklang zu bringen und Erwerber von Eigenheimen besser vor Übervorteilung zu schützen. Im Paket mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen auch Grenzen für Dispositions- und Überziehungskredite mitbeschlossen werden. Ihr Zinssatz soll künftig um nicht mehr als acht Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Im Gesetz soll auch über eine Änderung abgestimmt werden, die vorsieht, dass Unternehmen aufgrund der Niedrigzinsphase für Betriebsrenten höhere RückstelIungen bilden müssen. Abschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/2741), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite und für geduldete Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB zu deckeln. Außerdem sollen die Banken verpflichtet werden, die aktuellen Zinssätze im Internet und in den Filialen deutlich sichtbar zu veröffentlichen sowie eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Dispo- und Überziehungskredite einzuräumen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/7584) sowie über Entschließungsanträge der Linken (18/7585) und der Grünen (18/7586). Die Linke fordert unter anderem, die Zinssätze für eingeräumte Dispositionskredite und geduldete Überziehungskredite auf fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu begrenzen. Die Grünen verlangen unter anderem, das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Immobiliendarlehen unangetastet zu lassen und es nicht automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen zu lassen.
Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern: Im Anschluss beraten die Abgeordneten ab 18.05 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/7540), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern voranzubringen. Verlangt wird ein Gesetz, in dem der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffeneFrauen und deren Kinder geregelt ist.
Bundeswehreinsatz EUTM Somalia: Um 18.35 Uhr geht der Antrag der Bundesregierung (18/7556), die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia fortzusetzen, in die erste Lesung. Das gegenwärtige Mandat ist bis März 2016 befristet. Derzeit sind etwa zehn Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Mission, die das Land am Horn von Afrika beim Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsstrukturen unterstützen soll, im Einsatz. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Spezialistenausbildung und die Ausbildung von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums. 30 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.
Wohnungslosigkeit: Weiter geht es mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Wohnungslosigkeit“ (18/7547), der ab 19.05 Uhr eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten wird. Die Fraktion fordert darin einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, eine bundesweite Statistik zur Erfassung der Obdach- und Wohnungslosigkeit einzuführen, um die Basis für die nachhaltige Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen.
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Ab 19.35 Uhr befassen sich die Abgeordneten 30 Minuten lang abschließend mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (18/6986). Der Entwurf sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Zudem wird eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen. Demnach gilt vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung „zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt“ kommt, heißt es in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden. Klarstellungsbedarf besteht laut Regierung, weil sich eine geplante Änderung der Abwasserverordnung auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken könnte. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/7578), über zwei Änderungsanträge (18/7579, 18/7580) und einen Entschließungsantrag der Grünen (18/7583) sowie über zwei Entschließungsanträge der Linken (18/7581, 18/7582). Die Grünen wollen klarstellen, dass angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden. Auch sollten weitergehende landesrechtliche Vorschriften zu Kosten und Entgelterhebungen in der Gewässerbewirtschaftung unberührt bleiben. Die Regierung wird aufgefordert, das Anwenden der Fracking-Technologie im Wasserhaushaltsgesetz zu verbieten. Die Linke fordert, die ökologischen Anforderungen an die Bewirtschaftung von Gewässern umzusetzen, ökologische Schäden durch Wassernutzungsentgelte zu kompensieren und Ausnahmen von der Wasserentgeltregelung nur unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.
Beziehungen zu Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/7541), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Beziehungen zu Kuba weiter zu verbessern, wird ab 20.05 Uhr 30 Minuten lang beraten. Hintergrund ist die zunehmende Normalisierung der Beziehungen zwischen den USA und dem Inselstaat, die auch auf das Verhältnis Kubas zu anderen Ländern Auswirkungen hat. So hatte im Juli 2015 Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) als erster bundesdeutscher Außenminister überhaupt den Inselstaat besucht.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 20.35 Uhr.
Freitag, 19. Februar
Asylpaket II und Ausweisungsrecht: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der verbundenen ersten Lesung der von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwürfe zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (18/7538) sogenanntes Asylpaket II) sowie zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern (18/7537). Im Asylpaket II ist unter anderem vorgesehen, dass für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern ein beschleunigtes Asylverfahren stattfindet. Um den Zuzug besser zu steuern, soll der Bezug von Leistungen mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft werden. Volle Leistungen soll es erst nach Registrierung, Verteilung und Ausstellung des neuen Ankunftsnachweises geben. Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln hatte sich die Bundesregierung Anfang Januar 2016 darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen, am 11. Januar hatten Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen gemeinsamen Vorschlag vorgestellt. Gegenstand der 105-minütigen Aussprache ist auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7549), die „Rechte von Kindern im Asylverfahren“ zu stärken.
EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie: Ab 10.45 Uhr berät der Bundestag eine Stunde lang abschließend den EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt. In dem Bericht heißt es, dass sich der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in vielen Ländern verringert habe, dass Restriktionen gegen Nichtregierungsorganisationen zunähmen und dass Aktivisten schikaniert werden und schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien. Sich selbst stellt die EU ein gutes Zeugnis aus. So habe sie im Laufe des Jahres 2014 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen weltweit zur Sprache gebracht und formale Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit 37 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen abgehalten. Darüber hinaus hätten viele der 79 dem Cotonou-Abkommen angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder einen Dialog mit der EU geführt. Zum ersten Mal habe zudem ein Menschenrechtsdialog mit Myanmar (Birma) stattgefunden.
Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung: Weiter geht es um 11.50 Uhr mit der abschließenden Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/4449, 18/5158), in dem sie sich für ein Programm „für gute öffentlich geförderte Beschäftigung“ stark macht. Sie verweist darin auf die konstant hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen, die bisher kaum von der guten wirtschaftlichen Konjunktur profitierten. Vor diesem Hintergrund seien die 10.000 Stellen des geplanten Programms „Soziale Teilhabe“ unzureichend, heißt es in dem Antrag. Die Linke fordert stattdessen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit 200.000 Stellen für alle Erwerbslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. In erster Lesung mitberaten wird zudem ein weiterer Antrag der Fraktion (18/7425), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Gleichstellung im Kulturbetrieb: Ebenfalls 45 Minuten sind für die um 12.35 Uhr beginnende abschließende Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gleichstellung im Kulturbetrieb (18/2881, 18/7351) vorgesehen. Da Frauen nach Ansicht der Fraktion im Kulturbetrieb noch immer unterrepräsentiert und benachteiligt sind, fordert sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um bessere Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen im Kulturbereich zu schaffen. So soll der Bund nach dem Willen der Grünen-Fraktion bei den durch ihn finanzierten oder bezuschussten Institutionen und Projektträgern eine geschlechterparitätische Vergabe von Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werkaufträgen sowie bei der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitgenössischer Künstler und Künstlerinnen festlegen, soweit dem keine künstlerischen Vorgaben entgegenstehen. Dies müsse auch bei der Besetzung von Jurys zur Auswahl von Preisen, Förderprogrammen und Projekten gelten. Zudem soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, ebenfalls entsprechende Förderkriterien festzulegen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Cum-Ex): Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung über einen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag (18/6839), in dem der Bundestag aufgefordert wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll. Bei dieser Form der Steuergestaltung sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern bestehen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (18/7601). Für die Aussprache sind 30 Minuten vorgesehen.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 13.50 Uhr. (nal/16.02.2016)