Corinna Rüffer: Rechte der Asylsuchenden wahren
Aufnahmezentren, Asylschnellverfahren, Aussetzung des Familiennachzugs: Wochenlang hat die Große Koalition über das Asylpaket II gestritten. Nun berät der Bundestag über den Gesetzentwurf. In der Fragestunde (18/7509) am Mittwoch, 17. Februar 2016, will Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) erfahren, wie sichergestellt werden soll, dass Asylsuchende auch in den geplanten Schnellverfahren ihr Recht auf anwaltlichen Rat und Verfahrensbetreuung wahrnehmen können.
„Wenn innerhalb von 48 Stunden über Asylanträge entschieden werden soll, habe ich erhebliche Zweifel, dass die Rechte der Asylsuchenden gewahrt bleiben“, erklärt Rüffer. Auch Clearingverfahren zur Ermittlung des Hilfsbedarfs von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, hält die Abgeordnete aus Trier in dieser kurzen Zeit für ausgeschlossen. Als behindertenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion hat sie ein Auge auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, zu denen unter anderem ältere, behinderte und auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gehören. „Auf deren Bedürfnisse nimmt keiner Rücksicht“, kritisiert sie. Das Interview im Wortlaut:
Frau Rüffer, eigentlich hat Ihre Fraktion stets auf eine Beschleunigung der Asylverfahren gepocht. Eilverfahren für Asylsuchende mit geringen Anerkennungschancen lehnen Sie dennoch ab. Warum?
Natürlich setzen wir Grünen uns für zügige Asylverfahren ein. Aber vor allem geht es uns als Rechtsstaatspartei auch darum, sicherzustellen, dass die Verfahren dennoch weiterhin fair und rechtssicher sind. Der Beschleunigung willen die Mehrheit der Asylsuchenden von der Einzelfallprüfung auszunehmen und immer mehr Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, kann wohl kaum der richtige Weg sein.
Rechtssicher wären die geplanten Schnellverfahren nicht?
Zunächst einmal wollen wir erfahren, wie die Verfahren im Einzelnen ablaufen sollen. Ich habe den Eindruck, dass das den Akteuren selbst noch nicht ganz klar ist. Als Vorbild soll zum Beispiel die Verfahrenspraxis in Heidelberg dienen. Dort werden die Anträge bereits heute in einem besser strukturierten und zügigeren Verfahren bearbeitet. Das ist an sich ein guter Ansatz. Doch ob er sich problemlos bundesweit übertragen lässt, ist fraglich. Es gibt eine Reihe heikler Punkte im Verfahren…
…zum Beispiel das Recht der Asylsuchenden auf anwaltlichen Rat und Verfahrensbetreuung. Weshalb befürchten Sie, dass der Rechtsschutz ausgehöhlt werden könnte?
Wenn innerhalb von 48 Stunden über Asylanträge entschieden werden soll, habe ich erhebliche Zweifel, dass die Rechte der Asylsuchenden gewahrt bleiben. Sie brauchen Zeit, um anzukommen, sich zivilgesellschaftlich beraten zu lassen und um einen auf Asylrecht spezialisierten Fachanwalt zu finden. Das alles ist in einem Schnellverfahren viel schwieriger zu organisieren als bisher.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert, dass die Flüchtlingen fernab der Ballungsgebiete oft keinen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung haben. Ist der Vorwurf berechtigt?
Ja, absolut. Selbst in einer Universitätsstadt wie Trier ist es schon heute schwer, eine solche Rechtsberatung für jeden zu gewährleisten. Rechtsanwälte, die in diesem Fachbereich tätig sind, verdienen damit nicht sehr viel Geld - und sind damit rar. Eine Gruppe von Jurastudierenden versucht zwar diese Lücke ein Stück weit zu schließen, aber auch sie stößt schnell an ihre Kapazitätsgrenze. Innerhalb von wenigen Tagen ist eine fundierte Bestandsaufnahme schier unmöglich.
Warum zweifeln Sie, dass es gelingt, innerhalb des Schnellverfahrens unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einen rechtlichen Vormund zur Seite zu stellen oder ein Clearing zu gewährleisten?
Einen rechtlichen Vormund in der Kürze der Zeit zu finden, mag vielleicht noch möglich sein. Aber Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, um sich überhaupt zu öffnen und über ihre Fluchtgeschichte zu sprechen. Viele von ihnen sind traumatisiert. Ein Clearingverfahren ist eine große Herausforderung und jeder, der in diesem Bereich arbeitet, weiß das. In wenigen Tagen ist es völlig unrealistisch, zu ordentlichen Ergebnissen zu kommen.
Was erwarten Sie von der Bundesregierung?
Als behindertenpolitische Sprecherin erwarte ich, dass sie die EU-Richtlinie, die Mindeststandards im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen festlegt, endlich in deutsches Recht umsetzt. Denn auf deren Bedürfnisse nimmt keiner Rücksicht. Außerdem erwarte ich, dass die Bundesregierung sorgfältig arbeitet, anstatt jeden Tag eine andere Sau durchs Dorf zu treiben.
(sas/16.02.2016)