Linke will eine stärkere Arbeitslosenversicherung
Am Freitag, 19. Februar 2016, wird sich der Bundestag mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke zur Zukunft der Arbeitslosenversicherung und des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors befassen. In erster Lesung geht es um den Antrag zur Stärkung der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung (18/7425). Die Linke begründet die Notwendigkeit dafür damit, dass die Arbeitslosenversicherung eine „Kerninstitution“ des deutschen Sozialstaats sei. Derzeit sei aber vor allem das hauptsächlich steuerfinanzierte Fürsorgesystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) für die Absicherung der Erwerbslosen zuständig. 70 Prozent der Erwerbslosen seien davon betroffen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit drohe vielen Beschäftigten der schnelle Absturz in Hartz IV, kritisiert Die Linke. Die Debatte beginnt um 11.50 Uhr und dauert 45 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessern“
Die Abgeordneten fordern deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine stärkere Arbeitslosenversicherung vorzulegen. Darin sollen unter anderem verbesserte Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. So soll die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden.
Außerdem soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden. Nach dem Willen der Linken soll nach viermonatiger Versicherungszeit ein ALG-I-Anspruch für zwei Monate bestehen. Nach einer Staffelung soll dann nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von zwölf Monaten bestehen. Die Linke macht darüber hinaus Vorschläge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.
„200.000 Stellen für Erwerbslose schaffen“
Der zweite Antrag der Linken (18/4449) fordert ein Programm für den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung durch die Schaffung von 200.000 Stellen für Erwerbslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Über diesen Antrag wird abschließend beraten.
Die Linke schlägt darin vor, dass sich der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor an den Bedürfnissen der Erwerbslosen und an den regionalen Gegebenheiten ausrichtet. Bei Bedarf sollen die Beschäftigten auch während der Tätigkeit individuell unterstützt werden. Die neu zu schaffenden Arbeitsplätze sollen voll sozialversicherungspflichtig sein und tariflich, mindestens jedoch nach Mindestlohn bezahlt werden.
Sie sollen auf drei bis fünf Jahre begrenzt sein. Außerdem soll es sich um zusätzliche Beschäftigung handeln, die keine Arbeitsplätze verdrängt. Der Bund soll die Grundfinanzierung sicherstellen, indem er Gelder, die derzeit zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit verwendet werden, in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor umleitet. (che/10.02.2016)