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Parlament

Ulla Jelpke fragt nach unerlaubten Einreisen

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken (© DBT/Neumann)

Wenn Flüchtlinge ohne Reisepass oder Visum die Grenze nach Deutschland überqueren, müssen sie damit rechnen, dass die Polizei wegen unerlaubter Einreise gegen sie ermittelt. Für Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, ist diese Gesetzeslage „absurd“. Flüchtlinge hätten gar keine andere Möglichkeit, als unerlaubt einzureisen, wenn sie Asyl beantragen wollen. Als Initiatorin eines Antrags der Linken, der im Bundestag gerade debattiert wird, fordert sie deshalb, den Straftatbestand zu streichen. In der Fragestunde (18/7330) am Mittwoch, 27. Januar 2016, erkundigt sich Jelpke nun, wie viele unerlaubte Einreisen 2015 festgestellt und angezeigt wurden – und in welchem Umfang die Bundespolizei dabei von den Zuwanderern Geld oder Wertgegenstände als Sicherheitsleistung eingezogen hat. Weshalb sie dies „höchst problematisch“ findet, erklärt die Dortmunder Abgeordnete im Interview:


Frau Jelpke, bereits im letzten September haben Sie eine Kleine Anfrage zum Straftatbestand der unerlaubten Einreise gestellt. Weshalb haken Sie nun erneut nach, wie oft diese festgestellt und angezeigt wurde?

Als Antwort habe ich damals nur die Zahlen bis August 2015 bekommen. Deshalb frage ich jetzt nach den Gesamtzahlen für das vergangene Jahr – in dem ja sehr viel mehr Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind als in den Jahren zuvor. Natürlich sammle ich aber auch Argumente, um unseren Antrag zu untermauern. Es ist doch absurd, dass gegen Flüchtlinge Ermittlungsverfahren angestrengt werden, wenn sie unerlaubt die Grenze zu Deutschland übertreten. Sie tun dies schließlich, um ein Grundrecht in Anspruch zu nehmen, das ihnen zusteht: Sie stellen Antrag auf Asyl.

Es ist eine seltene Allianz zwischen Ihrer Fraktion und den Polizeigewerkschaften: Sie fordern, Flüchtlinge nicht zu kriminalisieren und argumentieren, dass die meisten Ermittlungsverfahren sowieso eingestellt würden. Geht es Ihnen hauptsächlich um die Entlastung der Polizei oder um ein Zeichen an Flüchtlinge und Gesellschaft?

Es geht um beides. Zum einen wollen wir deutlich machen, dass die gegenwärtige Rechtslage widersprüchlich und diskriminierend ist, wenn Flüchtlinge, die hierher kommen, um einen Asylantrag zu stellen, strafrechtlich wegen unerlaubten Grenzübertritts verfolgt werden. Zum anderen geht es uns darum, die Polizei zu entlasten. Die Polizei wird vom Gesetz gezwungen, Ermittlungsverfahren einzuleiten, die letztlich zu 99 Prozent nur für den Papierkorb sind. Denn sobald der Asylantrag gestellt ist, haben sich diese Verfahren erübrigt. Selbst die Polizeigewerkschaften sprechen von unsinnigen Verfahren, die vermieden werden können, wenn man aus dem Straftatbestand eine Ordnungswidrigkeit machen würde. Das war übrigens früher einmal in vielen europäischen Staaten der Fall. Deutschland hat sich aber leider auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass mittlerweile in fast allen EU-Staaten die unerlaubte Einreise als Straftat gilt.

Die Koalition – und insbesondere die Union – hält dagegen, dass man den Straftatbestand brauche, um gegen bandenmäßig organisierte Schleuser vorzugehen. Lassen Sie das Argument gelten?

Dass durch Ermittlungsverfahren Schleuserbanden aufgedeckt werden, bezweifle ich stark. Darüber erfahren die Behörden mehr im Zuge der Registrierung und Befragung der Flüchtlinge. Natürlich ist es keine Frage, dass Schleuser, die Menschenleben in Gefahr bringen, strafrechtlich verfolgt werden müssen. Aber es gibt auch andere Fluchthelfer. Menschen zum Beispiel, die ihren Familienangehörigen geholfen haben, der Hölle des Bürgerkriegs in Syrien zu entrinnen. Auch Taxifahrer, die Flüchtlinge über die Grenze transportieren, sind von solchen Ermittlungsverfahren bedroht. Es gibt viele Formen der humanitären Fluchthilfe – die wollen wir entkriminalisieren.

Sie fordern auch, die Kontrollen an den Grenzen wieder abzuschaffen. Dabei werden Flüchtlinge aber inzwischen „erkennungsdienstlich“ behandelt. Braucht es das aus Ihrer Sicht nicht?

Diese erste Kontrolle an der Grenze ist verzichtbar. Fingerabdrücke, Fotos – das alles passiert sowieso bei der Registrierung der Flüchtlinge. Die erhobenen Daten fließen dann in eine Sonderdatei des Ausländerzentralregisters und werden mit Hilfe eines Systems abgeglichen, das Fingerabdrücke europaweit erfasst. Das reicht meiner Meinung nach völlig aus, um Schleuserbanden oder andere Kriminelle zu identifizieren.

Sie fragen die Bundesregierung auch, in welchem Umfang Geld und Wertgegenstände von Flüchtlingen als „Sicherheitsleistung“ eingezogen wurden – um damit zum Beispiel später die Kosten ihrer Abschiebung zu zahlen. Wieso interessiert Sie das?

Es betrifft längst nicht nur die Abschiebung, für die Flüchtlinge nach dem Aufenthaltsgesetz zahlen sollen. Auch im Fall der Anerkennung als Asylbewerber müssen Flüchtlinge bis auf einen bestimmten Freibetrag ihr Vermögen abgeben, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, beides Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, zu begleichen. Ich finde diese Regelung aus mehreren Gründen höchst problematisch: Zum einen kann man Flüchtlingen, die kaum noch etwas haben, nicht auch noch ihr weniges Angespartes nehmen. Ich möchte wissen, in welchem Umfang das derzeit geschieht. Zum anderen legen die Bundesländer die Regelung unterschiedlich aus, es gibt keine einheitliche Praxis: Manche lassen sich schriftlich erklären, ob es Vermögen gibt. In Bayern gibt es sogar diesbezüglich Untersuchungen. Auch die Höhe der Beträge, die Flüchtlinge behalten dürfen, variiert von Bundesland zu Bundesland. Ganz schlimm finde ich es übrigens, wenn Flüchtlingen sogar persönliche Gegenstände wie der Familienschmuck abgenommen werden. Man muss wissen, dass Gold in vielen arabischen Ländern traditionell zur Hochzeit geschenkt wird.

(sas/26.01.2016)