+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Recht

Linke will Anstieg der Mieten in Grenzen halten

Mieterhöhung

Die Linke setzt sich für bezahlbare Mieten ein. (© pa/Arco Images GmbH)

Um den Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen geht es in zwei Anträgen der Fraktion Die Linke (18/7263, 18/5230), über die der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2016, von 10.45 bis 12.10 Uhr debattiert. Die Fraktion fordert ein Bündel von Maßnahmen gegen starke Mietsteigerungen. Zum einen sollen die Folgen von Modernisierungen für die Mieter begrenzt, zum anderen die Regeln für die Erstellung von Mietspiegeln verändert werden.

Die Debatte wird ab 10.45 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Preisbremsen bei Modernisierungen

Im ersten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die „Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum reduzieren“. So soll die Modernisierungsumlage, die auf die Miete aufgeschlagen werden darf, deutlicher als bisher begrenzt werden mit dem mittelfristigen Ziel einer „Warmmietenneutralität“. Wird über den ortsüblichen Standard hinaus modernisiert, soll dies gar nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Außerdem soll das Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens fünf Milliarden Euro jährlich aufgestockt und ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen eingeführt werden.

Weiterhin verlangt Die Linke „eine gesetzliche Regelung, die soziale Härtefälle in Bezug auf Alter, Haushaltseinkommen und Gesundheitszustand der im Haushalt lebenden Mieterinnen und Mieter definiert und diese vor unzumutbarer Mietererhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der Wohnung schützt“.

Breitere Basis für Mietspiegel

Der zweite Antrag fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel, Mietspiegel „sozial gerecht und mietpreisdämpfend“ zu erstellen. Dazu sollen alle Mieten in einer Gemeinde zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden und nicht nur die in den letzten vier Jahren vereinbarten.

Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sollen zur Erstellung von Mietspiegeln verpflichtet werden. Die Hälfte der dazu entstehenden Kosten sollen sie vom Bund erstattet bekommen. (pst/19.01.2016)