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Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Reichstagskuppel während der Blauen Stunde

Nächste Sitzung: Mittwoch, 27. Januar, 13.30 Uhr (© DBT/Unger)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 13. Januar, bis Freitag, 15. Januar 2016, diskutiert der Bundestag unter anderem über die berufliche Aufstiegsfortbildung, das „Girokonto für jedermann“ und den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft. Am Donnerstag wird zudem über zwei Auslandseinsätze der Bundeswehr debattiert. Über Oppositionsinitiativen zur Änderung asylrechtlicher Strafvorschriften wird am Freitag beraten. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Mittwoch, 13. Januar

Vereinbarte Debatte: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit einer einkstündigen vereinbarten Debatte zum Thema „Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht“. 

Regierungsbefragung: Gegen 14.05 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. Zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe sprechen Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Familienministerin Manuela Schwesig.

Fragestunde: Ab 14.45 Uhr folgt die 90-minütige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/7210) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Um 16.20 Uhr folgt eine von CDU/CSU und SPD verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten“. 

Donnerstag, 14. Januar

Berufliche Aufstiegsfortbildung: Die berufliche Fortbildung steht zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr im Mittelpunkt des Interesses. Die Abgeordneten beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7055), der das Ziel verfolgt, „noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung“ zu gewinnen. Gelingen soll das nach den Vorstellungen der Bundesregierung durch den Abbau möglicher Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung. In dem vorgelegten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind Leistungsverbesserungen, Erweiterungen der Fördermöglichkeiten und strukturelle Modernisierungen vorgesehen. Dem Bundestag liegen darüber hinaus Anträge der Grünen „Bildungszeit PLUS - Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern (18/7239) und der Linken “Durchlässigkeit in der Bildung sichern, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen„ (18/7234) vor. Beide Anträge sollen wie der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen werden. 85 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Kennzeichnung von Lebensmitteln: Mehr Klarheit für den Verbraucher bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln verlangt ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/7238), der ab 10.25 Uhr diskutiert wird. Die Koalitionsfraktionen fordern darin, das Deutsche Lebensmittelbuch und die Deutsche Lebensmittelkommission zu reformieren. Bei dem Deutschen Lebensmittelbuch handelt es sich nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft um “eine Sammlung von Leitsätzen, in denen über 2.000 Lebensmittel und deren Beschaffenheit beschrieben werden„, die von der Lebensmittelkommission erstellt werden. Eine “echte Reform„ der Lebensmittelbuchkommission fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7242), die in ihrem Antrag mehr Transparenz und Beteiligung anmahnt. Über beide Anträge wird nach der 85-minütigen Aussprache abgestimmt. 

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Situation bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht ab 11.50 Uhr im Mittelpunkt des Interesses. Dazu haben die Oppositionsfraktionen Anträge vorgelegt (Linke: 18/7237, Grüne: 18/7241), in denen sie die Wiederherstellung der paritätischen Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an den Beiträgen sowie die Abschaffung von Zusatzbeiträgen fordern. Eine Stunde soll darüber debattiert werden.

Aktuelle Stunde: Gegen 13 Uhr folgt auf Verlangen der Linksfraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema “Fortgesetzte Militärkooperation mit Saudi-Arabien und der Türkei„.

Bundeswehreinsatz in Mali: Der Antrag der Bundesregierung zur Fortführung des Bundeswehreinsatzes in Mali im Rahmen des von den Vereinten Nationen getragenen Minusma-Einsatzes (18/7206) steht ab 14.05 Uhr auf der Tagesordnung. Er soll zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. 45 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.

Bundeswehr-Ausbildungsmission im Irak: Die Bundeswehr soll die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak mit einer Ausbildungsmission weiterhin unterstützen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (18/7207) vor, der ab 14.50 Uhr in erster Lesung beraten wird. Eine Dreiviertelstunde wird über die Vorlage beraten.

Änderung des Asylverfahrensgesetzes: Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Streichung der Widerrufsprüfung im Asylrecht steht ab 15.35 Uhr auf der Tagesordnung. In dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (18/6202) heißt es, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 verpflichtet, “innerhalb von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder sonstiger Abschiebeverbote in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und deshalb Schutz in Deutschland auch künftig gewährt werden muss„. Das BAMF habe daraufhin in den Folgejahren Tausende von Widerrufsverfahren eingeleitet, doch sei die Zahl der tatsächlichen Widerrufe in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, schreibt die Fraktion und verweist darauf, dass die Zahl der tatsächlich erfolgten Widerrufe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erheblichen Prüfungsaufwand stehe, der mit der Einleitung und Bearbeitung der Widerrufsprüfverfahren durch das BAMF verbunden ist. Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs sind 45 Minuten vorgesehen.

Warnung vor Tabakkonsum: Mit “Schockfotos„ und größeren Warnhinweisen will die Bundesregierung laut einem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/7218), der ab 16.20 Uhr beraten wird, versuchen, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten. Laut der entsprechenden EU-Richtlinie, die mit dem Entwurf umgesetzt werden soll, werden erstmals auch sogenannte elektronische Zigaretten reguliert. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf eingeplant.

Patientenberatung: Um 16.50 Uhr beginnt die halbstündige Beratung eines Antrags der Linksfraktion mit der Forderung, die Patientenberatung “unabhängig und gemeinnützig auszugestalten„ (18/7042). In der Vorlage kritisiert die Fraktion, dass mit der Auftragsvergabe der Unabhängigen Patientenberatung an die Firma Sanvartis “bewährte Strukturen ohne Not zerschlagen worden sind„. Die bisherige Beratungsqualität habe bundeseinheitlich auf sehr hohem Niveau gelegen, getragen von unabhängigen, gemeinnützigen und patientennahen Organisationen wie Sozialverbänden, Verbraucherzentralen und Patientenstellen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 sei jedoch dem gemeinnützigen Trägerverbund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) das Projekt entzogen und dem Callcenter-Unternehmen Sanvartis übertragen worden. Diese Firma übernehme derzeit die Kundenkommunikation im Auftrag vieler Krankenkassen, Ärzteverbände und Pharmaunternehmen, heißt es weiter. Krankenkassen seien aber häufig auch Gegenstand von Beratungen und Beschwerden der Versicherten. “Hier steht die unabhängige Patientenberatung infrage„, urteilt daher die Linksfraktion.

Ankunftsnachweis für Asyl- und Schutzsuchende: Über den von CDU/CSU und SPD geplanten Ankunftsnachweis für Asyl- und Schutzsuchende (18/7043) entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 17.35 Uhr beginnende halbstündige Debatte. Ziel der Beratung des gleichlautenden Entwurfs  der Bundesregierung für ein Datenaustauschverbesserungsgesetz (18/7203) ist es, Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig früher als bisher zu registrieren. Dazu sollen neben den schon heute zu speichernden “Grundpersonalien„ wie Namen, Geburtsdatum und -ort der Vorlage zufolge für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/7258). 

Stärkung der Rechte von Prostituierten: Die Situation von Prostituierten nehmen die Oppositionsfraktionen mit zwei Anträgen in den Blick, die ab 18.20 Uhr beraten werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrer Vorlage (18/7243) für ein Prostitutionsstättengesetz zur Stärkung der Rechte von Prostituierten aus. Die Linksfraktion fordert ebenfalls Regelungen für das Prostitutionsgewerbe, bei denen die Selbstbestimmungsrechte von Sexarbeiterinnen garantiert werden müssten (18/7236). Eine halbe Stunde ist für die Beratung eingeplant.

Bevölkerungsstatistik in Entwicklungsländern: Für Verbesserungen bei Bevölkerungsstatistiken und bei der Geburtenregistrierung in Entwicklungsländern setzen sich die Koalitionsfraktionen ein. In dem dazu vorgelegten Antrag (18/6549), der ab 18.50 Uhr auf der Tagesordnung steht, verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass weltweit jährlich 230 Millionen Neugeborene nicht offiziell registriert werden, davon 85 Millionen Kinder in Afrika südlich der Sahara und 135 Millionen in Südostasien. Zwar biete Geburtenregistrierung keine Garantie für die Verwirklichung von Rechten, heißt es weiter. Sie schaffe aber die Grundlage dafür, dass grundlegende Kinder- und Menschenrechte geltend gemacht und durchgesetzt werden können. Im Anschluss an die halbstündige Debatte wird über die Vorlage abgestimmt. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (18/6994) für die Annahme des Antrags aus.

Kooperationsverbot in der Bildung: Die Bildungspolitik steht ab 19.20 Uhr im Mittelpunkt des Interesses. Die Abgeordneten debattieren eine halbe Stunde lang über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung aufzuheben (18/6875). Dazu, so die Linksfraktion, solle das Grundgesetz geändert und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: Im Anschluss an die um 19.50 Uhr beginnende 30-minütige Debatte stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, in dem gefordert wird, den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu stärken (18/4430). Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage, solle sich im Rahmen der Budgetverhandlungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen für eine Erhöhung der Mittel für die Menschenrechtsarbeit einsetzen. Der Beitrag für das Hochkommissariat für Menschenrechte soll nach dem Willen der Grünen ebenfalls erhöht werden. In der Beschlussvorlage des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/6433) wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Freitag, 15. Januar

Girokonto für jedermann: Banken sollen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/7204), der zu Beginn des Sitzungstages um 9 Uhr beraten wird. Mit der Vorlage will die Regierung die EU-Richtlinie zu Bankkonten umsetzen. Danach sollen EU-weit alle geschäftsfähigen Personen - auch Asylsuchende und sogenannte Geduldete - einen Anspruch auf Eröffnung eines auf Guthabenbasis funktionierenden Basiskontos haben. Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs sind 85 Minuten eingeplant.

Pestizide in der Landwirtschaft: Für die Reduzierung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem ab 10.25 Uhr zur Diskussion stehenden Antrag (18/7240) ein. 85 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen.

Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften: Der Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften (VG) soll neu gesetzt werden. Ein ab 11.50 Uhr zu beratender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7223) sieht vor, die entsprechende EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) umzusetzen. Darüber hinaus soll laut Bundesregierung mit der Vorlage das Verfahren zur Ermittlung der Höhe der Privatkopievergütung für Geräte- und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet und der Vergütungsanspruch durch Einführung einer Sicherheitsleistung vor dem Risiko einer Insolvenz der abgabepflichtigen Hersteller/Importeure geschützt werden. 45 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant.

Insolvenzanfechtungsgesetz: Um 12.35 Uhr beginnt die Debatte zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf “zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz„ (18/7054). Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen zu beseitigen. Dabei geht es unter anderem um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Dadurch sollen “unangebrachte Härten„ für Gläubiger vermieden werden – so auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen Lohn zusteht. Eine Dreiviertelstunde ist für die erste Beratung vorgesehen.

Asylrechtliche Strafvorschriften: Gegen die “Kriminalisierung von Flüchtlingen„ wenden sich die Oppositionsfraktionen in jeweils eigenen Initiativen (Die Linke: 18/6652, Bündnis 90/Die Grünen: 18/6346), die ab 13.20 Uhr auf der Tagesordnung stehen. Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, auf Grenzkontrollen oder weitergehende Maßnahmen wie die Errichtung von Grenzzäunen “in Reaktion auf die Einreise von schutzsuchenden Menschen zu verzichten und entsprechende Maßnahmen aufzuheben„. Zudem soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, “mit dem die Einreise von Menschen, die nach ihrem Grenzübertritt einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, und die nicht gewerbs- und bandenmäßige Beihilfe hierzu entkriminalisiert werden„. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, aufenthalts- und asylrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften aufzuheben, die sich nur gegen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit richten. Der Gesetzentwurf hält zugleich an der Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern fest, “sofern Bereicherungsabsicht vorliegt„. Für die erste Beratung der Oppositionsvorlagen sind 45 Minuten eingeplant.

(hau/13.01.2016)