Meister-BAföG als Anreiz zur Weiterbildung
Berufliche Aufstiegsfortbildungen sollen attraktiver werden. Durch Leistungsverbesserungen, die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Meister-BAföG“, sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Darüber debattiert der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2016, ab 9 Uhr rund eineinhalb Stunden lang.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen werden.
Berufliche Aufstiegsfortbildung ausbauen
Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/7055) zur Änderung des AFBG vorgelegt. Der Debatte liegt neben dem Gesetzentwurf die Beratung des Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Bildungszeit PLUS – Lebenslanges Lernen für alle ermöglichen“ zugrunde.
Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden.
Neu ist auch, dass zukünftig Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen – etwa für Studienabbrecher – nutzen wollen, bei einer Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden können.
Aufstiegs-BAföG als Chance auf eine Karriere
Mit dem AFBG sollen die Teilnehmer in Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Hemmschwellen, die durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung möglicherweise entstanden sind, sollen mit der Gesetzesreform abgebaut werden. Ziel ist es, mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern.
Das AFBG versteht die Bundesregierung als ein „Aufstiegs-BAföG“ für diejenigen, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System erhöhen wollen. Das Förderinstrument gilt grundsätzlich für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende steigt
Unter anderem steigt mit diesem Entwurf und den Verbesserungen aus der schon beschlossenen BAföG-Novelle der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht.
Darüber hinaus soll durch diesen Gesetzentwurf die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden. Seit Bestehen des AFBG im Jahr 1996 konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000.
Anträge der Opposition
Dem Bundestag liegen darüber hinaus Anträge der Grünen „Bildungszeit PLUS - Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern (18/7239) und der Linken “Durchlässigkeit in der Bildung sichern, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen„ (18/7234) vor.
Beide Anträge sollen wie der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen werden. (rol/ 13.01.2016)