Bundestag berät über den Stand des Tierschutzes
Der Bundestag setzt sich am Donnerstag, 3. Dezember 2015, mit dem zwölften Tierschutzbericht der Bundesregierung (18/6750) auseinander. Die Regierung resümiert im Bericht 2015, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz wichtige Impulse für den Tierschutz gegeben habe. Dem Berichtszeitraum liegen die Jahre 2011 bis 2014 zugrunde. Die Debatte beginnt um 9 Uhr und dauert voraussichtlich 85 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ferkelkastration bis Tierversuche
In dem Bericht wird unter anderem ein Überblick über abgeschlossene Rechtsetzungsverfahren und ihre Auswirkungen gegeben. Als entscheidende Verbesserungen werden das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und des betäubungslosen Schenkelbrands bei Pferden ab dem 1. Januar 2019 hervorgehoben. Die für die Bundesländer eingeräumte Möglichkeit einer Kastrationspflicht für frei laufende Haus- und Hofkatzen hatte zuletzt zu einer breiten medialen Aufmerksamkeit bei der Vorstellung des Berichts durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geführt. Die mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) im Dezember 2012 im Bundestag beschlossene Regelung war am 13. Juli 2013 in Kraft getreten.
Des Weiteren widmet sich der Bericht den Themen Tierversuche sowie Ersatz- und Ergänzungsmethoden, enthält Tätigkeitsberichte der Bundesforschungsinstitute und informiert über Tierschutzaktivitäten in Europa. Darüber hinaus wird die Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums „Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl“ erläutert, stellt den aktuellen Stand der Tierhaltung dar und widmet sich den Themen Tierversuche und Tiertransporte.
Grüne legen Antrag vor
Debattiert und abgestimmt wird zudem ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2616), die sich dafür stark machen, das Tierwohl in Deutschland zu verbessern. So fordert die Fraktion, die maximale Dauer von Tiertransporten auf vier Stunden zu begrenzen und die landwirtschaftliche Produktionsweise an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen.
Darüber hinaus verlangt sie, Qualzuchten und illegalen Welpenhandel zu ahnden, Tierversuche einzudämmen und Brandzeichen bei Pferden zu verbieten. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlage beraten und empfiehlt, sie abzulehnen (18/3107). (eis/30.11.2015)