Folgen der Handelspolitik auf Menschenrechte
Die Auswirkungen und Einflussmöglichkeiten der europäischen Handelspolitik auf die Produktionsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern - und damit auf die Situation der Menschenrechte - sind unter Experten umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unter Vorsitz von Michael Brand (CDU/CSU) sprach sich ein Teil der Experten am Mittwoch, 30. September 2015, für größere Flexibilität, für Folgeabschätzungen und mehr Evaluierung bei EU-Handelsabkommen aus.
Umstritten war jedoch insbesondere die Frage, inwieweit Unternehmen eine Haftung für die Einhaltung von Arbeits-, Umwelt und Nachhaltigkeitsstandards entlang ihrer Lieferketten auferlegt werden könne - und inwiefern ein solcher Schritt zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Entwicklungs- und Schwellenländern beitragen könne.
„Freihandel ist nicht per se fair und nachhaltig“
Sven Hilbig von Brot für die Welt sagte, dass Handel sehr wohl zur Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen könne, allerdings sei „Freihandel nicht per se fair und nachhaltig“. Damit er es werde, bedürfe es eines ordnungspolitischen Rahmens. Die Stärkung der Menschenrechte sei ein wichtiges Instrument dafür. Hilbig sprach von einer Lücke zwischen Erfolgen auf der normativen Ebene und der praktischen Handelspolitik. So habe sich die Europäische Union mit dem Vertrag von Lissabon dazu verpflichtet, Menschenrechte in ihrer Außen- und Außenwirtschaftspolitik zu achten und zu schützen.
Andererseits sei die EU noch „weit davon entfernt“, dies in ihrer Außenwirtschaftspolitik umzusetzen, etwa wenn sie mit Handelsabkommen bewirke, dass subventionierte EU-Importe Produzenten in den Partnerländer massiv unter Druck setzen würden. Menschenrechtspolitik sei derzeit der Handelspolitik häufig noch untergeordnet: Es brauche mehr als einzelne Reformansätze, sondern einen „Kurswechsel“ der EU, sagte Hilbig.
Folgenabschätzung von Handel auf die Menschenrechte
Armin Paasch vom Bischöflichen Hilfswerk Misereor nannte die Vorgaben des Lissabon-Vertrags „weltweit vorbildlich“, die Umsetzung für die Handelspolitik indes eine große Herausforderung. Handels- und Investitionsabkommen dürften nicht dazu führen, den Spielraum der Partnerländer einzuschränken, was heute noch zum Beispiel durch Regelungen zu Schiedsgerichten geschehen könne.
Wichtige Schritte wären die Einführung von Folgenabschätzung auf die Menschenrechte bereits im Vorfeld solcher Abkommen sowie die Möglichkeit, Revisionsklauseln darin zu verankern für den Fall, dass Menschenrechte durch die Anwendung solcher Abkommen gefährdet seien. Paasch forderte zudem die Bundesregierung auf, sich für verbindliche Offenlegungspflichten für Unternehmen im Bereich der Konfliktrohstoffe starkzumachen.
Kritik an Haftung von Unternehmen für ihre Lieferketten
Renate Hornung-Draus von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnte indes davor, deutsche und europäische Unternehmen generell auf eine Haftung für ihre Lieferketten zu verpflichten. „Das sehen wir sehr kritisch.“ Selbst große Unternehmen hätten nicht die Möglichkeiten, die Produktionsbedingungen bis in die „vierte oder fünfte Stufe“ zu kontrollieren. Wenn eine umfassende Kontrolle nicht möglich sei, würden sich Unternehmen aus als „riskant“ geltenden Ländern zurückziehen. Es müsse aber darum gehen, die Produzenten dort an Mindeststandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) heranzuführen, argumentierte Hornung-Draus.
Hinzu komme das Problem, dass man über das Vehikel der Lieferketten-Haftung nur ein Bruchteil der Betriebe in Entwicklungs- und Schwellenländern erreiche, in denen heute noch unter menschenrechtlich fragwürdigen Bedingungen produziert werde. Viele von seien nicht Bestandteil globaler Lieferketten, sondern produzierten ausschließlich für den heimischen oder den regionalen Markt.
„Rechtlich keinen Durchgriff in der gesamten Lieferkette“
Auch Birgit Spießhofer vom Deutschen Anwaltverein meldete Zweifel an, inwieweit Handelsabkommen oder Lieferverträge zwischen Auftraggeber und -nehmer geeignet seien, „zusätzliche Themen, die nicht zwingend handelsrechtlicher Natur“ seien, wie etwa Menschenrechte und Nachhaltigkeit, „im Huckepack mitzutransportieren“. Es gebe für den Auftraggeber „rechtlich keinen Durchgriff in der gesamten Lieferkette“ - hier gelte zudem der Grundsatz, dass nur haftbar gemacht werden könne, wer er auch wirklich den Prozess steuern kann.
Es müsse vielmehr darum gehen, entwicklungspolitisch und in Kooperation zwischen europäischen Unternehmen, Produzenten vor Ort, den dortigen Regierungen und der Zivilgesellschaft nachhaltige und menschenrechtsförderliche Strukturen zu schaffen.
Regierungen der Partnerländer stehen in der Pflicht
Auch Michael Windfuhr, Deutsches Institut für Menschenrechte, erinnerte daran, dass die Durchsetzung der Menschenrechte in erster Linie eine staatliche Aufgabe sei und damit eben auch die Regierungen der Partnerländer in der Pflicht stünden. „Handelspolitik hat vor allem dann negative Auswirkungen, wenn Regierungen der Partnerländer sich nicht besonders um die Menschen kümmern.“
Gleichwohl gelte es für die EU, bei Handelsabkommen mit Entwicklungsländern besonders sensibel vorzugehen: Folgeabschätzungen im Vorfeld etwa seien „wichtig, wenngleich auf keinen Fall einfach“, auch, weil den Regierungen der Partnerländer ein gewisser Abwägungsspielraum zustehe. Wichtig seien zudem Beschwerdemechanismen für Betroffene sowie flexible Klauseln, die helfen könnten, Abkommen bei auftretenden Problemen anzupassen. (ahe/01.10.2015)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Sven Hilbig, Referent für Welthandel und Globale Umweltpolitik, Brot für die Welt
- Renate Hornung-Draus, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Leiterin der Abteilung Europäische Union und Internationale Sozialpolitik
- Armin Paasch, Referent der Abteilung Politik und Globale Zukunftsfragen im Bischöflichen Hilfswerk MISEREOR e.V.
- Dr. Birgit Spießhofer, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Ausschusses Corporate Social Responsibility und Compliance, Deutscher Anwaltverein
- Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor, Deutsches Institut für Menschenrechte