Bundeswehreinsatz gegen Schlepper im Mittelmeer
Die Bundeswehr soll sich stärker als bislang an der Bekämpfung des kriminellen Schlepperwesens im Mittelmeer beteiligen. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Antrag (18/6013), über den am Donnerstag, 1. Oktober 2015, im Anschluss an die um 13.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte namentlich abgestimmt wird, sieht den Einsatz von bis zu 950 Marinesoldaten im Rahmen der zweiten Phase der EU-Operation EUNAVFOR MED vor. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern sollen die Soldaten Schlepperboote in den internationalen Gewässern zwischen Libyen und Italien „anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, wenn der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“, wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Aufklärung und Informationsgewinnung über die Netzwerke von Schleusern stehen in der ersten Phase der Operation EUNAVFOR MED im Mittelpunkt, die seit Mai läuft. Mit zwei Schiffen ist die Bundeswehr beteiligt, der Fregatte „Schleswig–Holstein“ und dem Versorgungsschiff „Werra“. Mehr als 8.000 in Seenot geratene Menschen wurden nach Angaben der Bundeswehr seitdem in Sicherheit gebracht. Auch in der ab Oktober startenden Phase zwei gelte „für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort“, macht die Regierung in dem Antrag deutlich.
SPD: Menschen aus Seenot retten
Außerdem betont sie, dass der Einsatz ein Bestandteil einer Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Menschenschmuggels im Mittelmeer sei. Das militärische Engagement Deutschlands im Rahmen von EUNAVFOR MED gliedere sich zudem in die bisherigen Bemühungen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe in Herkunfts- und Transitländern ein.
Während der ersten Lesung am Donnerstag, 24. September, sprachen sich Abgeordnete der Koalitionsfraktionen für den Antrag aus. Es gehe im Grunde darum, fortzusetzen, was in den vergangenen Monaten schon getan worden sei. „Nämlich durch Präsenz der deutschen Marine dafür zu sorgen, dass Menschen aus Seenot gerettet werden“, sagte Niels Annen (SPD).
Opposition: Koalition bekämpft Symptome statt Ursachen
Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich skeptisch. Wurden in den ersten zwei Monaten des Einsatzes noch 6.000 Menschen gerettet, seien es in den folgenden zwei Monaten nur noch 2.500 Menschengewesen. „Das zeigt eindeutig, dass da andere Dinge Priorität hatten“, sagte er. Nach allem was zu hören war, sei es in erster Linie um Aufklärung und nicht um Seenotrettung gegangen. „Das ist eine Prioritätensetzung, mit der wir nicht leben können“, stellte Nouripour klar. Ebenso wie sein Oppositionskollege Stefan Liebich von der Linksfraktion warf er Union und SPD vor, lediglich Symptome statt Ursachen zu bekämpfen.
Damit, so Liebich könne man nicht erfolgreich sein, denn: „Wo Grenzen geschlossen sind, wird es immer Versuche geben, sie zu überwinden.“ Mit der Absicht, Soldaten an diese Grenzen zu schicken, stelle sich die Bundesregierung im Übrigen gegen die Mehrheit der deutschen Bevölkerung, urteilte der Linke-Abgeordnete.
CDU/CSU: Flüchtlingen ein sicheres Zuhause geben
Auf die schon geplante Stufe drei des Einsatzes ging Jürgen Hardt (CDU/CSU) ein. Wenn es eine libysche Regierung gibt, mit der man zusammenarbeiten könne, werde man darüber nachdenken, Stufe drei, „also einen konkreten Einsatz vor der Küste Libyens“, einzuleiten, sagte er. Schließlich gehe es darum, „den Flüchtlingen ein sicheres Zuhause jenseits des Mittelmeers zu geben“, so der Unionsabgeordnete.
„Wir müssen ihnen zusichern können, dass ihrem Antrag auf Schutz vor politischer Verfolgung im Einvernehmen mit der libyschen Regierung entsprochen wird.“ So könne vermieden werden, dass die Menschen nach Europa kommen, um dort ihren Antrag zu stellen.„ Der Auswärtige Ausschuss hat empfohlen, den Antrag der Regierung anzunehmen (18/6189). (hau/30.09.2015)