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Entwicklung

Regierungserklärung zu UN-Entwicklungszielen

Korn fließt durch Hände

Ein Kernziel der Vereinten Nationen ist die Ernährungssicherheit. (© pa/blickwinkel)

Der Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. bis 27. September 2015 ist eines der beiden Themen einer 25-minütigen Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und sich anschließender 110-minütiger Debatte am Donnerstag, 24. September 2015, ab 9 Uhr. Zunächst will die Kanzlerin über die Ergebnisse des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Flüchtlingspolitik am 23. September 2015 in Brüssel berichten. Der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, hat kurzfristig zu diesem Treffen auf Bitte der Bundeskanzlerin und des österreichischen Bundeskanzlers eingeladen. Bei der UN-Generalversammlung in New York will sich die Weltgemeinschaft nachhaltige Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDG) setzen, die die im Jahr 2000 beschlossenen Millenniumsentwicklungsziele („Millennium Development Goals“, MDG) ablösen sollen. Während diese vor allem die soziale Dimension in den Blick nahmen und an Entwicklungsländer adressiert waren, sollen die neuen Ziele ökologische Aspekte berücksichtigen und stärker als bisher die Industrieländer in die Pflicht nehmen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Siebzehn Punkte umfassende Agenda

Zu den siebzehn Punkten dieser neuen „Post 2015-Agenda“ gehören neben den entwicklungspolitischen Kernaufgaben Armutsbekämpfung und Ernährungssicherheit auch – all dies im globalen Maßstab – die Verbesserung von Hygiene und Gesundheitsversorgung, der Zugang zu Bildung, Geschlechtergerechtigkeit und der Zugang zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie.

Generell gilt es, die Ungleichheit „innerhalb und zwischen“ den Staaten zu verringern: Durch „dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit“, durch den Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher Institutionen, die Förderung nachhaltiger Urbanisierungs- sowie Industrialisierungsprojekte. Weitere Schwerpunkte sind die Bekämpfung des Klimawandels, der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Landökosystemen und Ozeanen und Meeren sowie der Erhalt der Artenvielfalt.

Anträge der Grünen

Als zentrale Herausforderung der Entwicklungspolitik gilt es, den ärmeren Ländern der Welt eine Entwicklung zu mehr Wohlstand und Lebenschancen ermöglichen, ohne dabei die großen historischen Fehlentwicklungen der Industrienationen – Ressourcenverbrauch, Raubbau an der Umwelt und enorme Treibhausgas-Emissionen – zu wiederholen. „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster“, die die Post-2015-Agenda proklamiert, gelten insofern auch für die reichen Industriestaaten. Diese dürften also durch die neuen Ziele nicht nur bei den Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit herausgefordert sein, sondern etwa auch in ihrer Handels- und Ressourcenpolitik und bei der Bereitstellung von Know-how, Technologie und Beratung zur Förderung von Entwicklungsprozessen.

Die breite Palette neuen Zielstellungen spiegelt sich in 17 neuen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Forderungen für die verschiedensten Politikfelder – von  Arbeit und Soziales bis Recht und Verbraucherschutz – ausformulieren, die sich aus ihrer Sicht aus den 17 SDG-Zielen für die deutsche Politik ableiten (18/6045, 18/6046, 18/6047, 18/6048, 18/6049, 18/6050, 18/6051, 18/6052, 18/6053, 18/6054, 18/6055, 18/6056, 18/6057, 18/6058, 18/6059, 18/6060, 18/6061). Abgestimmt wird über einen älteren Antrag der Grünen, die Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen zu stärken (18/5208, 18/5451).

Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag der Linken (18/6083). Die Fraktion fordert unter anderem, schon jetzt damit zu beginnen, alle Gesetzesvorhaben daraufhin zu überprüfen, ob sie den formulierten Zielen der nachhaltigen Entwicklungsagenda entsprechen oder zuwiderlaufen. (ahe/23.09.2015)