Vorstoß der Grünen für flexible Rentenübergänge
Am kommenden Freitag, 3. Juli 2015, befasst sich der Bundestag mit flexiblen Übergängen in die Rente. Gegenstand der 80-minütigen Debatte ab 10.20 Uhr sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion plädiert in dem ersten zur Debatte stehenden Antrag (18/5212) dafür, dass Menschen grundsätzlich selbst entscheiden können sollen, wann sie in den Ruhestand gehen wollen. Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen für flexible und sichere Rentenübergänge schafft.
Die Debatte wird ab 10.20 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
So gelte es unter anderem, die Beschäftigungssituation Älterer zum Beispiel durch die Förderung altersgerechter Arbeitsplätze deutlich zu verbessern. Die Vermittlung von Menschen mit einer teilweisen Erwerbsminderung auf einen Teilzeitarbeitsplatz müsse ebenfalls verbessert werden, schreiben die Grünen.
Renten bei Schwerbehinderung und kommunalem Ehrenamt
Sie fordern darüber hinaus, die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 63 auf 65 Jahre bei der Rente für Schwerbehinderte wieder zurückzunehmen und für die Personengruppe der besonders belasteten Beschäftigten den Bezug einer Teilrente zu verbessern. Außerdem macht sich die Fraktion erneut für eine steuerfinanzierte Garantierente stark und plädiert dafür, rechtliche Unsicherheiten für eine Weiterbeschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze abzubauen.
In dem zweiten Antrag (18/5213) geht es um die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes. Die Grünen fordern darin, die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf die Rente neu zu ordnen. Ein Zuverdienst soll nur dann auf eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet werden, wenn die Summe aus Zuverdienst und Rente das vorherige Einkommen überschreitet. Wird die individuelle Hinzuverdienstgrenze überschritten, soll nach dem Willen der Grünen die Rente nur um den exakten Eurobetrag gemindert werden, der diese Grenze überschreitet. (che/24.06.2015)