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Umwelt

Pflicht zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Ausrangierte Fernseher, Bildschirme, Computer und elektronisches Zubehör liegen in Sammelkästen in einem Hinterhof.

Händler sollen alte Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen müssen. (© dpa)

Wer bei einem großen Elektronikhändler eine neue Mikrowelle kauft, kann sein altes, kaputtgegangenes Gerät dort abgeben. Was heute auf freiwilliger Basis teilweise schon passiert, soll in Kürze zu einer gesetzlich festgeschriebenen Pflicht werden. Dann nämlich, wenn der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2015, im Anschluss an die um 18 Uhr beginnende 45-minütige Debatte dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (18/4901) zustimmt. Dazu hat der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5412), über die ebenso abgestimmt wird wie über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/5422).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in deutsches Recht umsetzen. Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen, heißt es in der Begründung. Auch solle die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.

Rücknahme ab 400 Quadratmeter Elektroverkaufsfläche

Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen die abgegebenen Altgeräte unverzüglich der „stiftung elektro-altgeräte register“ melden müssen, die als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ errichtet worden ist, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Bislang, so schreibt die Bundesregierung in der Begründung zu dem Entwurf, sei durch das im August 2005 in Kraft getretene Elektrogesetz die Verantwortung der Hersteller für die Altgeräte im Rahmen ihrer Produktverantwortung in den Vordergrund gerückt worden. Die umzusetzende EU-Richtlinie sehe jedoch auch eine Verpflichtung des Handels zur Rücknahme der Geräte vor.

Anhörung im Umweltausschuss

In der Expertenanhörung des Umweltausschusses am 17. Juni 2015 fand das Ansinnen der Bundesregierung Unterstützung. Gleichwohl wurde im Detail Änderungsbedarf gesehen. So gab es Kritik an der Festlegung, dass nur Händler mit einer Elektroverkaufsfläche von 400 Quadratmetern betroffen sein sollen. Damit seien größere Discounter und Lebensmittelhändler, die auch Elektrogeräte anbieten, ausgenommen. Gefordert wurde von den Experten auch, Online-Händler mit in die Rücknahmeverpflichtung einzubeziehen.

Die im Gesetz vorgesehene Pflicht zur „unverzüglichen“ Meldung der abgegebenen Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an die „stiftung elektro-altgeräte register“ wurde ebenfalls kritisch gesehen und stattdessen eine monatliche oder eine auf das Quartal bezogene Meldung vorgeschlagen. Auch das im Entwurf verankerte Verbot der Kooperation kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller wurde bemängelt. (hau/25.06.2015)