Bundestag berät über Verfassungsschutzreform
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 24. April 2015, ab 11.50 Uhr erstmals mit dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Verfassungsschutzreform (18/4654). Zu der auf 105 Minuten angesetzten Debatte liegt den Abgeordneten ein Gesetzentwurf der Regierung ,,zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes„ vor. Danach erfordert der ,,2012 aufgenommene Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes“ auch gesetzliche Änderungen, um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Behörden sollen besser kooperieren
Insbesondere gelte es, so die Regierung, ,,die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden weiter zu verbessern, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) innerhalb des Verfassungsschutzverbundes gesetzlich auszuformen und speziell die IT-gestützte Analysefähigkeit auszubauen„. Mit dem Entwurf sollen auch Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden.
Der Vorlage zufolge soll das BfV die Landesämter für Verfassungsschutz unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen nötigenfalls selbst in die Beobachtung eintreten. Alle relevanten Informationen sollen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden. Mit der Zusammenführung dieser Informationen im ,,Nachrichtendienstlichen Informationssystem“ (Nadis) sollen länderübergreifende Beziehungen und Strukturen besser erkennbar werden.
Rahmen für den Einsatz von V-Leuten
Zudem soll mit der Vorlage ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von V-Leuten durch das BfV gesetzt werden. Danach darf beispielsweise nicht als V-Mann angeworben werden, wer minderjährig ist oder ,,von den Geld- oder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen„ würde. Auch sollen Kriterien für zulässiges ,,szenetypisches Verhalten“ wie beispielsweise das Zeigen des ,,Hitlergrußes„ festgeschrieben werden.
So soll das Verhalten der V-Leute zur Akzeptanz in der Szene unerlässlich sein und nicht ,,außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts“ stehen. Eingriffe in Individualrechte wie etwa Sachbeschädigungen durch V-Leute sollen unzulässig sein. Ferner sollen sie keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen, aber dort Mitglied sein, um sie von innen aufzuklären.
Empfehlungen des NSU-Ausschusses und Anträge der Opposition
Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen werden soll der Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (18/710). Der Ausschuss hatte sich mit Pannen bei der Aufklärung der Mordserie des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) befasst und dazu Empfehlungen an die Bundesregierung formuliert (17/14600).
Im Innenausschuss weiterberaten werden sollen zudem Anträge Linksfraktion (18/4682) und der Grünen (18/4690). Die Linke verlangt, wirksame Alternativen zum nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutz zu schaffen. Die Grünen treten für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur ein. Die Regierung wird unter anderem aufgefordert, den Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene zu beenden, das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form aufzulösen und bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen auf eine personell wie technisch solide und gut ausgestattete Polizei zu setzen. (sto/22.04.2015)