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Finanzen

Besserer Sparerschutz bei Banken in Schieflage

Sparschwein auf Geldstücken

Die Einlagensicherung in der EU soll vereinheitlicht und verbessert werden. (© picture alliance)

Im Bundestag werden am Donnerstag, 26. März 2015, erneut Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen. Sparer sollen in Zukunft besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Dazu soll der Bundestag den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786) in zweiter und dritter Lesung behandeln. Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung dazu vorgelegt (18/4451). Die 45-minütige Debatte soll um 17 Uhr beginnen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet kauf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken betroffen

Alle Banken müssen in Zukunft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden. Die Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen haben.

Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hatten die Sachverständigen den Gesetzentwurf allgemein begrüßt. (hle/24.03.2015)