+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Recht

Mietpreisbremse soll beschlossen werden

Schlüssel mit Eurozeichen

Die Regierung will den schnellen Mietpreisanstieg bremsen. (© pa/chromorange)

Der Bundestag will am Donnerstag, 5. März 2015, die sogenannte Mietpreisbremse verabschieden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121, 18/3250) wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/4220) abgestimmt. Am Donnerstag folgt ab 10.05 Uhr eine Stunde lang die zweite und dritte Lesung im Plenum. Passiert der Gesetzentwurf erwartungsgemäß den Bundestag, könnte sich Ende März der Bundesrat der Sache annehmen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Das geplante Gesetz hat zwei Schwerpunkte. Zum einen will die Koalition stetig steigenden Mieten in Groß- und Universitätsstädten einen Riegel vorschieben. Dazu ist vorgesehen, dass in Kommunen, die von den jeweiligen Bundesländern als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausgewiesen sind, die Miete bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen darf. Ausnahmen sind Objekte, die nach dem Stichtag 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden. Auch nach „umfassender Sanierung“ eines Objekts gilt die Bremse bei Neuvermietungen nicht.

Einigung der Koalitionsspitzen

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf schwerwiegende Änderungen für die Maklerbranche vor. Künftig soll das Bestellerprinzip gelten, das heißt, derjenige, der den Makler engagiert, soll auch die Courtage zahlen. Bisher zahlen in der Regel die Neumieter die Rechnung. Berufsverbände der Makler haben bereits Verfassungsklage gegen diese Regelung angekündigt.

Das Vorhaben, das im vergangenen November die erste Lesung passierte, hatte in den vergangenen Monaten zu Diskussion zwischen den Koalitionspartnern geführt. Einige CDU/CSU-Politiker forderten Nachbesserungen an dem Entwurf, einige Sozialdemokraten warfen der Union wiederum eine Verzögerungstaktik vor. Bei einem Spitzentreffen beschlossen die Koalitionsspitzen nun, die Mietpreisbremse zügig umzusetzen.

Initiativen der Opposition

Bündnis 90/Die Grünen haben zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf (18/4224, 18/4225) vorgelegt, über die namentlich abgestimmt werden soll. Abgestimmt wird auch über einen Änderungsantrag der Linken (18/4223) sowie über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/4226).

Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Linken, den Mietenanstieg zu stoppen, die soziale Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dauerhaft zu sichern (18/504). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und Bauausschusses vor (18/4219). (scr/03.03.2015)

Marginalspalte