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Haushalt

Bundestag stimmt über Griechenlandhilfe ab

Ein-Euro-Münze auf Griechenlandkarte

Griechenland hat eine Verlängerung der Finanzhilfevereinbarung um vier Monate beantragt. (© dpa)

Über die Verlängerung des Hilfspakets für Griechenland debattiert der Bundestag am Freitag, 27. Februar 2015, ab 9 Uhr. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten Griechenlands beantragt (18/4079). Nach 105-minütiger Aussprache stimmt der Bundestag über diesen Antrag namentlich ab. Dabei geht es um die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hauptfinanzierungshilfevereinbarung zwischen dem befristeten Euro Rettungsschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und Griechenland um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015. Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der Linksfraktion (18/4146) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/4141).

Liste von Reformmaßnahmen

,,Dieser Antrag wird gestellt unter der Voraussetzung, dass Griechenland eine erste Liste von Reformmaßnahmen vorlegt und die drei Institutionen dazu ihre Einschätzung abgeben, dass diese Maßnahmen einen ausreichend umfassenden Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung darstellen„, heißt es in dem Antrag.

Ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages zu dem Antrag würde es dem Vertreter der Bundesregierung im Direktorium der EFSF ermöglichen, einer Verlängerung der Bereitstellungsfrist für Darlehen im Rahmen des noch laufenden, zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015 zuzustimmen.

Ordnungsgemäßer Abschluss der Programmüberprüfung

Ebenso könnte er einer entsprechenden Regelung in Bezug auf bereits im laufenden Programm ausgezahlte Finanzhilfen in Form von EFSF-Anleihen zum Zweck der Bankenrekapitalisierung und -abwicklung zustimmen. Ziel der Verlängerung sei der ordnungsgemäße Abschluss der Programmüberprüfung, heißt es in dem Antrag. Zudem gebe eine Verlängerung Zeit für Beratungen über etwaige Anschlussvereinbarungen, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2012 dem Abschluss einer Vereinbarung über die Gewährung einer Notmaßnahme des EFSF zugunsten der Hellenischen Republik in Form von Darlehen zugestimmt, heißt es zur Begründung. Die letzte Tranche des Darlehens in Höhe von 1,8 Milliarden Euro stehe nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen noch zur Auszahlung an.

Bereitstellungsfrist endet am 28. Februar

Nachdem der Bundestag am 18. Dezember 2014 einer Verlängerung der Bereitstellungsfrist um zwei Monate zugestimmt hatte, endet diese am 28. Februar 2015. Griechenland habe am 18. Februar 2015 eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist der bestehenden Finanzhilfevereinbarung beantragt, so das Finanzministerium. Die Eurogruppe (Staaten mit Euro-Währung) habe sich am 20. Februar 2015 darauf verständigt, eine Verlängerung des jetzigen Programms unter den in ihrer Erklärung am selben Tag vereinbarten Bedingungen zu unterstützen.

Ziel der Programmverlängerung sei der erfolgreiche Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der Bedingungen der bestehenden Vereinbarung. Dabei könne die im Programm gegebene Flexibilität berücksichtigt werden.

Griechenlands klares Bekenntnis

Griechenland und die drei (bisher als Troika bekannten) Institutionen EU-Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds (IWF) werden aufgefordert, die Arbeiten für einen erfolgreichen Abschluss sofort aufzunehmen. Griechenland habe sein klares Bekenntnis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nachzukommen, heißt es in dem Antrag weiter.

Daneben habe sich das Land verpflichtet, angemessene Primärüberschüsse im Staatshaushalt sicherzustellen, um Schuldentragfähigkeit entsprechend einer Erklärung der Eurogruppe vom November 2012 zu erreichen. Zudem habe Griechenland sich verpflichtet, keine bereits umgesetzten Maßnahmen rückgängig zu machen und einseitig keine Maßnahmen umzusetzen, die die Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung oder die Finanzstabilität gefährden würden. Die Bewertung obliege den Institutionen.

Erste Maßnahmenliste Griechenlands

Zu seinem Antrag hat das Bundesfinanzministerium inzwischen auch die erste Liste mit Reformmaßnahmen Griechenlands als Nachbericht zu einer Telefonkonferenz der Eurogruppe vom 24. Februar 2015 nachgereicht (18/4093). Darin heißt es, das Ministerium habe seinen Antrag unter der Voraussetzung gestellt, dass Griechenland eine erste Liste von Reformmaßnahmen vorlegt und EU-Kommission, Europäische Zentralbank und IWF dazu ihre erste Einschätzung abgeben, dass diese Maßnahmen einen “ausreichend umfassenden Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung darstellen„.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die im Antrag genannte Voraussetzung, eine von den drei genannten Institutionen (vormals Troika genannt) bewertete erste Maßnahmenliste Griechenlands vorzulegen, erfüllt, um das parlamentarische Verfahren zur Verlängerung des jetzigen Hilfsprogramms fortzuführen.(mik/25.02.2015)