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Wirtschaft

Linke fordert Ablehnung des Ceta-Vertrags

Modellfiguren, die Politiker symbolisieren, stehen vor den Flaggen von Kanada und der EU

Kannada und die EU planen ein gemeinsames Freihandelsabkommen. (© picture alliance)

Die Fraktion Die Linke fordert, das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Kanada über ein Freihandelsabkommen abzulehnen. Am Freitag, 27. Februar 2015, berät der Bundestag über einen entsprechenden Antrag (18/4090) der Linksfraktion mit dem Titel „Ceta-Vertragstext ablehnen“ in erster Lesung voraussichtlich gegen 11.15 Uhr. Ceta ist die Abkürzung für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Ob der Antrag an die Ausschüsse überwiesen oder direkt abgestimmt wird, steht noch nicht fest.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Keine Investor-Staat-Schiedsverfahren

Kernforderungen der Fraktion sind unter anderem, dass die Bundesregierung dem Bundestag und den Bundesländern unverzüglich eine deutsche Übersetzung des Vertragstextes zuleitet. Darüber hinaus soll den Bundesländern nach Erhalt der Übersetzung hinreichend Zeit für eine qualifizierte Stellungnahme gegeben werden.

Der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten soll zudem mitgeteilt werden, dass Deutschland weder beim Ceta-Abkommen mit Kanada noch beim Freihandels- und Investitionsabkommen mit den USA (TTIP) sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptiert.

Die Linksfraktion fordert darüber hinaus, dass sich mit allen politischen und juristischen Mitteln dafür eingesetzt wird, dass Ceta wie auch TTIP als gemischte Abkommen bewertet werden und sich im Rat einer „vorläufigen Anwendung“ (provisional implementation) des Ceta-Vertragstextes widersetzt wird.

Linke sieht Interessenkonflikte bei Gutachter

Zur Abstimmung stehen ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/3729) zu einem Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Auswirkungen der Investitionsschutzbestimmungen im Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3747) zum Mechanismus der außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP).

Die Linke fordert, dass die Bundesregierung  auf keinen Fall das Gutachten des Wirtschaftsministeriums als Entscheidungsgrundlage nutzen soll, weil die Fraktion Interessenkonflikte des Gutachters vermutet. Dieser sei seit Dezember 2013 Mitglied der Schlichterliste des „International Centre für Settlement of Investment Disputes (ICSID - List of Conciliators)“. 

Grüne fordern Berücksichtigung der Konsultationsverfahren

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zum Mechanismus der außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit berücksichtigt werden. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt.

Der Abstimmung über beide Anträge liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/3862) zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung beider Anträge. (eis/27.02.2015)