Grüne wollen modernes Einwanderungsgesetz
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein „modernes Einwanderungsgesetz“. Die Bundesrepublik brauche ein Gesetz, „das Einwanderung in ihrem wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interesse ermöglicht und zugleich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht wird“, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion (18/3915), über den der Bundestag am Donnerstag, 5. Februar 2015, ab 10.45 Uhr in einer auf 105 Minuten angesetzten Debatte beraten wird.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
„Visumverfahren vereinfachen“
Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, spätestens bis Jahresende den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die Vorschriften zur Arbeitsmigration „systematisiert, liberalisiert und unbürokratisch ausgestaltet“ werden. Sie sollen nach dem Willen der Grünen durch ein „System der Kriterien-gesteuerten Arbeitsmigration“ ergänzt werden. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesrat eine jährliche Aufnahmezahl für den Bereich der Arbeitsmigration festlegen, um dem Bedarf des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen.
Ferner solle mit dem Entwurf die internationale Mobilität von Migranten gefördert werden, indem ihnen auch nach längeren Aufenthalten im Ausland eine Wiederkehr nach Deutschland ohne Verlust erworbener Rechtspositionen ermöglicht wird, schreibt die Fraktion. Visumverfahren wollen die Abgeordneten spürbar vereinfacht und „grund- und menschenrechtliche Schutzpositionen“ insbesondere beim Familiennachzug und weiteren Gebieten des Schutzes von Privat- und Familienleben verwirklicht wissen.
„Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen“
Kinder ausländischer Eltern sollen der Vorlage zufolge mit der Geburt im Inland ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sich mindestens ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland aufhält. Zudem plädiert die Fraktion in dem Antrag dafür, dass insbesondere ausländische Studierende, Auszubildende, Asylbewerber und Geduldete ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können, sofern sie die Einwanderungskriterien erfüllen. Ihnen solle der Zugang zum Arbeitsmarkt ohne weitere Voraussetzungen eröffnet werden. Dabei müsse gewährleistet werden, dass dies nicht zu Beeinträchtigungen des Flüchtlingsschutzes führt.
Schließlich fordern die Grünen-Abgeordneten einen Ausbau der Integrationskurse und berufsbezogenen Deutschkurse sowie der Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung. Auch solle die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigt und vereinfacht werden. „Die Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung wird für alle in Deutschland lebenden Menschen ermöglicht“, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus sollten die Einbürgerung erleichtert und Mehrstaatigkeit generell zugelassen werden. (sto/04.02.2015)