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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 18. Dezember

Wahlurne

Der Bundestag hat abgestimmt. (© DBT/photothek)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2014, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Höheres Bußgeld bei Fahrerverstößen in Unternehmen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes (18/3254) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/3586) angenommen. Damit wird der maximale Bußgeldrahmen zur Ahndung von Fahrerverstößen in Unternehmen von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt. Betroffen sind Unternehmer, Fahrzeughalter, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter und Fahrervermittler. Durch die Erhöhung soll sichergestellt werden, dass auch schwerste Verstöße dieses Personenkreises angemessen geahndet werden können. Zudem wird sich die Erste-Hilfe-Ausbildung ab 1. April 2015 auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie auf grundsätzliche Handlungsstrategien konzentrieren, da die bisherige 16 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung als überfrachtet und wenig lernwirksam erwiesen habe. Das Fahrpersonalgesetz gilt – mit Ausnahmen - für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner.

Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 18. Dezember einen Gesetzentwurf dieser Fraktion für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (18/3042) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/3462) abgelehnt. Die Linke hatte gefordert, künftig auf die Begrenzung der Rücklagen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Darüber hinaus sollte die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von derzeit 0,2 auf 0,5 Monatsausgaben angehoben werden.

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 18. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest zu gestalten (18/3041), auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/3536) angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, durch entsprechenden Ausbau sowie die Nutzung verkehrstechnischer Möglichkeiten die Erreichbarkeit der deutschen See- und Binnenhäfen zu optimieren und die Transportreserven der Binnenschifffahrt zu mobilisieren. Die geplante Einrichtung von 18 neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern sollte mit den Beschäftigten zügig umgesetzt werden. Gegen das Votum der Grünen fand ein Antrag dieser Fraktion (18/1341) keine Mehrheit, die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortzusetzen. Die Grünen wollten unter anderem die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit den bisherigen Außenstellen zusammenführen. Auch sollte ein Anlagevermögen Bundeswasserstraßen geschaffen werden. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linken (18/3414), sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse und fristgerechtere Nachbesetzungen in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu sichern. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine Neustrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorzunehmen und bis Ende Juni 2015 ein Konzept zur Sicherung der Beschäftigten an Wasserstraßen vorzulegen, denen eine nachrangige Kategorie zugewiesen wurde.

Sozialversicherung für Gefangene: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Dezember einen Antrag der Linken (18/2606) abgelehnt, die Wiedereingliederung von Gefangenen zu fördern und Strafgefangene sowie Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen. Die im Strafvollzug geleistete Arbeit sollte in diesen Versicherungen beitragspflichtig sein und auch Ansprüche daraus begründen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/2784).

Bundesdatenschutzbeauftragte wird oberste Bundesbehörde: Mit 566 Ja-Stimmen bei 110 Nein-Stimmen hat der Bundestag am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/2848) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/3598) angenommen. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde zu stärken. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff erhält den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI) wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird aufgehoben. Mit 456 Nein-Stimmen bei 110 Ja-Stimmen fand ein Änderungsantrag der Grünen (18/3601) keine Mehrheit. Die Fraktion argumentierte, mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar seien die Vorschriften, die die Möglichkeiten der Bundesbeauftragten einschränken, gerichtlich oder außergerichtlich auszusagen oder Aussagen vom Einvernehmen oder Benehmen der Bundesregierung abhängig zu machen. Abgelehnt wurde ferner ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3603), wonach die Bundesregierung den Eindruck jeglicher mittelbaren oder unmittelbaren politischen Einflussnahme auf die Bundesbeauftragte zu vermeiden. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Entschließungsantrag (18/3602), die Regelung über die Aussagegenehmigung für die Datenschutzbeauftragte ersatzlos zu streichen und Berlin als Dienstsitz festzulegen.

Schadstoffe in Spielzeugen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 18. Dezember einen Antrag der Linken (18/1367) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/2717) abgelehnt. Die Linke hatte darauf gepocht, das Verbot von Schadstoffen wie Weichmacher und Schwermetalle in Kinderspielzeug strikter durchzusetzen, indem die Zuständigkeit dafür von den Ländern auf den Bund übergeht. Die Abgeordneten hatten darüber hinaus eine wirksamere Marktüberwachung und mehr Mittel für Fortbildungen des Zollpersonals verlangt.

Aufgaben der Deutschen Welle gebilligt: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 18. Dezember auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (18/3595) eine Entschließung zur Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2014 bis 2017 (18/2536, 18/3056) gefasst. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Deutsche Welle bei Zielen und Aufgaben zu unterstützen und deren Finanzierung langfristig zu gewährleisten. Die Fokussierung auf die englische und deutsche Sprache, die Stärkung der Angebote in diesen beiden Sprachen und die Zielgruppen der globalen Entscheider und Teilnehmer an der politischen Meinungsbildung ermöglichten es, das Profil als globaler Informationsanbieter aus Deutschland zu schärfen. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag (18/3596), die Deutsche Welle nicht in einen Nachrichtensender umzuwandeln und weiterhin schwerpunktmäßig in deutscher Sprache zu senden. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3597), dem auch Die Linke zustimmte, das Deutsche-Welle-Gesetz zu reformieren mit dem Ziel, die Deutsche Welle zur Nummer eins der unabhängigen Informationsanbieter in unfreien Medienmärkten zu machen und das vielfältige Sprachenangebot der Deutschen Welle in von Klick- oder Quotenzahlen unabhängigem Umfang weitgehend beizubehalten. 

Entschließungsantrag zur Bahnreform abgelehnt: Gegen das Votum der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 18. Dezember einen Entschließungsantrag der Linken (18/3560) zur Großen Anfrage der Fraktion zur 20-Jahres-Bilanz der Bahnreform von 1994 bis 2014 (18/1500, 18/3266) abgelehnt. Aus Sicht der Linken ist die Bahnreform von 1993/94 in allen maßgeblichen Bereichen gescheitert ‑ mit Ausnahme der Wiederbelebung des Nahverkehrs in vielen Regionen. Die Fraktion setzte sich für eine zweite Bahnreform ein, die beide Mängel behebt, und verlangte die Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung eines Konzepts dafür.

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Mit 461 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 18. Dezember den Antrag der Bundesregierung (18/3247) angenommen, die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Operation „Active Endeavour“ im Mittelmeer mit bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten bis längstens Ende 2015 zu verlängern. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3584). Die Operation soll zur maritimen Terrorismusabwehr im Mittelmeer beitragen. Gegen das Votum der Opposition wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3591) abgelehnt, die deutsche Beteiligung zum Jahresende 2014 einzustellen und sich in der Nato dafür einzusetzen, den 2001 nach den Terroranschlägen vom 11. September ausgerufenen Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages zu beenden.

Neues Bundeswehrmandat für Afghanistan beschlossen: Mit 473 Ja-Stimmen bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen hat der Bundestag am 18. Dezember den Antrag der Bundesregierung (18/3246) angenommen, bis zu 850 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zur Beteiligung am Nato-geführten Einsatz „Resolute Support Mission“ für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan bis Ende 2015 zu entsenden. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/3583). Aufgabe ist es, nach der Übernahme der vollständigen Sicherheitsverantwortung durch die afghanische Regierung bis Ende 2014 und dem Abschluss der Isaf-Mission die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Gegen die Stimmen der Antragsteller fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/3589) keine Mehrheit, die Bundeswehr „unverzüglich, vollständig und ohne Vorbedingungen“ aus Afghanistan abzuziehen und die Zusammenarbeit mit US-, Nato- oder afghanischen Streitkräften und Sicherheitsbehörden zu beenden. Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Grünen (18/3590) ab, bis einschließlich 2016 jährlich mindestens 430 Millionen Euro für den zivilen Wideraufbau Afghanistans zur Verfügung zu stellen und sich gegenüber den USA für eine Beendigung von nicht mit dem Völkerrecht vereinbaren gezielten Tötungen einzusetzen. 

Hans-Peter Bartels wird neuer Wehrbeauftragter: Mit 532 Stimmen bei 38 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen hat der Bundestag am 18. Dezember den  Kieler SPD-Abgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Dr. Hans-Peter Bartels zum künftigen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt. Erforderlich für die Wahl waren 315 Stimmen. Der Wahl zugrunde lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (18/3547). Bartels tritt im Mai 2015 die Nachfolge von Hellmut Königshaus an, dessen fünfjährige Amtszeit abläuft.

Änderung des Klima-Protokolls von Kyoto: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Entscheidung der Konferenz von Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (18/3123) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/3582) angenommen. Damit werden die verbindlichen quantitativen Zielvorgaben sowie die flexiblen Umsetzungsinstrumente des Protokolls von Kyoto für die Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen für den Zeitraum ab 2013 bis 2020 verlängert. Die Zustimmung zur Entscheidung der Konferenz von Doha schafft die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die fortgesetzte weltweite Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Zentrale Zollabwicklung in der EU: Einstimmig hat der Bundestag am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den EU-Mitgliedstaaten über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten, die bei der Bereitstellung der traditionellen Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union einbehalten werden (18/3125), auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/3594) angenommen. Die EU-Staaten erheben Zölle als Einfuhrabgaben, die sie der EU als deren Eigenmittel bereitstellen müssen. Für ihren Verwaltungsaufwand erhalten die Mitgliedstaaten eine Erhebungskostenpauschale, deren Höhe derzeit 25 Prozent beträgt, die sie von den bereitzustellenden Zöllen abziehen dürfen. Die Pauschale wird von dem Mitgliedstaat einbehalten, in dem die Abgaben entrichtet werden. Durch das Übereinkommen wird nun die Pauschale zwischen den tatsächlich an der Einfuhr beteiligten Mitgliedstaaten in einem „dem Aufwand angemessenen Verhältnis“ aufgeteilt.

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Israel andererseits (18/3255) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/3534) angenommen. Mit dem Abkommen soll Israel in einen erweiterten gemeinsamen Luftverkehrsraum eingebunden werden. Den Luftfahrtunternehmen in der EU soll zugleich eine diskriminierungsfreie Streckenwahl nach eigenem Ermessen möglich werden. Ziel ist es, die Sicherheit im internationalen Luftverkehr zu erhöhen.

Zulassungspflichtige Handwerksberufe: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag die Bundesregierung am 18. Dezember aufgefordert, das System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe zu stärken und gegenüber der EU-Kommission zu betonen, dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten sei. In dem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD zum deutschen Meisterbrief (18/3317), der auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/3587) beschlossen wurde, heißt es weiter, das duale Ausbildungssystem könne nur dann in seiner Leistungsfähigkeit aufrechterhalten werden, wenn gesetzlich geregelt sei, dass die Betriebsleiter in den derzeitigen Berufen der Anlage A der Handwerksordnung über „meisterliche Fähigkeiten“ verfügen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 4. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 128 bis 138 übernommen (18/3428, 18/3429, 18/3430, 18/3431, 18/3432, 18/3433, 18/3568, 18/3569, 18/3570, 18/3571, 18/3572).

Zustimmung zur Verlängerung der Griechenlandhilfe: Der Bundestag hat am 18. Dezember dem Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/3532) zugestimmt, in den Brüsseler Gremien der geplanten Verlängerung der Finanzhilfen zugunsten Griechenlands um zwei Monate bis Ende Februar 2015 zustimmen zu können. 1,8 Milliarden Euro der bereitgestellten Darlehenssumme stehen noch zur Auszahlung an. Die bisherige Bereitstellungsfrist endet am 31. Dezember 2014. Diesem Teil des Antrags stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Dagegen stimmten Die Linke und der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch. Der Bundestag ermächtigte das Ministerium ferner, einer vorsorglichen Finanzhilfe für Griechenland in Form einer Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen in Höhe von bis zu 10,9 Milliarden Euro für bis zu zwölf Monate zustimmen zu können. Ziel der vorsorglichen Kreditlinie ist es laut Antrag, Mitgliedstaaten der Eurozone in ihrem regulären Zugang zur Marktfinanzierung zu unterstützen. Die EU-Kommission hat bestätigt, dass Griechenland die Bedingung für den Zugang zu einer vorsorglichen Kreditlinie mit erweiterten Konditionen erfüllt. Diesem Teil des Antrags stimmten CDU/CSU und SPD zu, die Grünen enthielten sich. Dagegen votierten Die Linke und der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch.

Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel abgelehnt: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 18. Dezember einen Entschließungsantrag der Linken zur Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2014 in Brüssel (18/3559) abgelehnt. Die Fraktion hatte sich dafür eingesetzt, dass die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zur „Investitionsoffensive“ zurückgezogen und grundlegend revidiert werden. Die „wachstumshemmende und unsoziale Kürzungspolitik“ im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte beendet werden. Die öffentliche Kreditaufnahme wollte die Linksfraktion aus der „Abhängigkeit der Finanzmärkte“ befreien, indem eine öffentliche Bank eingerichtet wird, die zu den Konditionen der Europäischen Zentralbank günstig Kredite an die Staaten vergibt. (vom/18.12.2014)