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Haushalt

Griechenlandhilfe soll verlängert werden

Euromünze auf Griechenlandkarte

Die Hilfen für Griechenland beschäftigen den Bundestag enreut. (© dpa)

Das Bundesfinanzministerium hat die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur technischen Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands beantragt (18/3532). Dabei geht es um die Verlängerung des laufenden Programms um zwei Monate bis zum 28. Februar 2015. Insgesamt würden noch 1,8 Milliarden Euro der durch das EFSF-Programm bereitgestellten Darlehenssumme zur Auszahlung anstehen, heißt es weiter. Der Antrag ist am Donnerstag, 18. Dezember 2014, Gegenstand einer einstündigen Debatte im Plenum ab etwa 11.15 Uhr. Am Ende wird über den Antrag abgestimmt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Zudem beantragt der Finanzminister die Zustimmung des Bundestages, in Brüssel grundsätzlich eine vorsorgliche Finanzhilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie für Griechenland  mit erweiterten Bedingungen in Höhe von bis zu 10,9 Milliarden Euro für bis zu zwölf Monate gewähren zu können.

Es geht um Zustimmung in den Rettungsschirm-Gremien

Ein zustimmender Beschluss des Bundestages würde es dem Vertreter der Bundesregierung im vorläufigen Euro-Rettungsschirm, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), einerseits ermöglichen, einer Verlängerung der Bereitstellungsfrist für Darlehen im Rahmen des noch laufenden, zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms zuzustimmen, heißt es weiter. Eine abschließende Entscheidung der Europäischen Gremien über die Verlängerung der Bereitstellungsfrist ist für den 19. Dezember 2014 geplant. Ziel der Verlängerung sei es, das jetzige Programm ordnungsgemäß abzuschließen.

Andererseits würde der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des Euro-Rettungsschirms, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), ermächtigt,Griechenland grundsätzlich eine Stabilitätshilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie zu gewähren. Die konkrete Finanzhilfevereinbarung und die wirtschaftpolitischen Bedingungen würden dem Bundestag vor einer abschließenden Entscheidung der ESM-Gremien erneut zur Abstimmung vorgelegt, heißt es in dem Antrag weiter. (16.12.2014)