Gabriel: Bei erneuerbaren Energien auf Zielkurs
Als „wichtigen Meilenstein bei der weiteren Umsetzung der Energiewende“ bezeichnete der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) die energiepolitischen Beschlüsse des Bundeskabinetts, deren Eckpunkte er in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 3. Dezember 2014, vorstellte. Der erste Beschluss sei der erste Fortschrittsbericht zur Energiewende, so der Minister. Dieser bewerte nicht nur den aktuellen Stand der Energiewende, sondern gebe auch erstmals einen Ausblick in die Zukunft. Gabriel zog eine positive Bilanz: Der Bericht zeige, dass Deutschland „bei den erneuerbaren Energien auf dem abgesteckten Zielkurs“ sei. So sei etwa erstmals seit 14 Jahren die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in diesem Jahr nicht angestiegen.
Zweite Säule der Energiewende
Als weiteres Ziel der von der Großen Koalition angestrebten Energiewende nannte Gabriel, dass der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu heute sinken solle. „Deswegen haben wir heute im Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen“, so der SPD-Politiker weiter.
Dieser sei lange vernachlässigt worden, er sei aber die zweite Säule der Energiewende. Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts bekomme die Energieeffizienz die Aufmerksamkeit, die sie verdiene. Man müsse allerdings nachsteuern, um die angestrebten Ziele bis 2020 auch wirklich zu erreichen.
Insgesamt, so Gabriel, leiste die Regierung mit den Beschlüssen einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende und trage zugleich dazu bei, die Energiekosten für die Bürger zu reduzieren.
Zu seinem Vortrag musste sich Gabriel viele kritische Nachfragen von der Opposition gefallen lassen. Das Thema sorgte für so viel Gesprächsstoff, dass die auf 35 Minuten angesetzte Regierungsbefragung über eine Stunde dauerte.
Kein Kohleausstieg
So fragte Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), wie Gabriel die weitere Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen erreichen wolle Der Minister antwortete, es solle im Stromsektor eine gesetzliche Obergrenze für Emissionen geben. Auch die Stromerzeuger hätten sich zu dem 40-Prozent-Ziel bekannt „Das kann nicht freiwillig erfolgen, wir brauchen eine gesetzgeberische Grundlage“, so Gabriel.
Eine klare Absage erteilte er hingegen Forderungen nach einem Ausstieg aus der Braunkohle. „Man kann nicht gleichzeitig aus der Atomenergie und aus der Kohleverstromung aussteigen“, sagte er auf die Frage der Grünen-Abgeordneten Annalena Baerbock, was er mit Blick auf die Braunkohle plane.
Auf die Frage von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen), ob er Kraftwerke grundsätzlich länger als 45 Jahre laufen lassen wolle, sagte der Minister, das wolle er gar nicht entscheiden. Ihn interessiere nur, ob ein Unternehmen es schaffe, die Emissionsobergrenze nicht zu überschreiten. Auf welchem Wege es das tue, sei allein die Entscheidung des Unternehmens. Alles andere sei eine staatliche Einmischung, die er für falsch halte.
Warnung vor sozialen Verwerfungen
Gegen eine staatliche Regelung sprach sich Gabriel auch beim Thema Heizungsanlagen auf. Hubertus Zdebel (Die Linke) hatte kritisiert, dass die Plakette, die Hausbesitzer darauf hinweisen soll, ob ihre Heizungsanlage veraltet ist, kaum Wirkung entfalte. Es sei daher an der Zeit, über eine entsprechende Verordnung nachzudenken.
Gabriel hingegen argumentierte, dass Information „der Beginn von Veränderungen“ sei. „Mit dem Aufkleber wollen wir Hausbesitzer darauf aufmerksam machen, dass ihre Heizung eventuell veraltet ist“, so der Vizekanzler. Man solle nicht unterschätzen, wie viele Menschen ohne hohes Einkommen Hausbesitzer seien. „Wenn Sie die alle zwingen, ihre Heizung auszutauschen, bekommen Sie soziale Verwerfungen“, warnte Gabriel.
Eva Bulling-Schröter (Die Linke) wollte von Gabriel wissen, wie er den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz gegenfinanzieren wolle. Darauf antwortete Gabriel, in den Haushaltsplan für das kommende Jahr seien entsprechende Mittel eingestellt worden, um die energieeffiziente Gebäudesanierung zu finanzieren. (nal/03.12.2014)