Sexualstrafrecht soll verschärft werden
In zweiter und dritter Lesung berät der Bundestag am Freitag, 14. November 2014, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sexualstrafrechts (18/2954, 18/2601). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Regelungen bezüglich der Strafbarkeit von Kinderpornografie und des Zugangs zu Kinderpornografie im Internet verschärfen. Sie setzt damit zum einen Vorgaben der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch sowie des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum anderen die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie aus dem Jahr 2012 in nationales Recht um. Für die um 9 Uhr beginnende Debatte sind 60 Minuten vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Klarstellungen zur Jugendpornografie
In dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Strafen für Verbreitung von pornografischem und insbesondere kinder- und jugendpornografischem Material verschärfen. Obwohl schon jetzt strafbar, soll künftig noch ,,einmal klarstellend„ die Herstellung von sowie der wissentliche beziehungsweise bewusste Zugriff auf Kinderpornografie im Internet strafbar werden. Gleiches gilt für den Versuch der Verbreitung, Weitergabe und Herstellung von Kinderpornografie.
Eingeführt werden sollen zudem ausdrückliche Regelungen für das Zugänglichmachen strafbarer Inhalte über das Internet. Die bisherigen Regelungen treffen nur auf den Fall der ,,Schrift“ zu, in denen Inhalt und Trägermedium tatsächlich zugänglich gemacht sind. Strafbar machen soll sich außerdem, wer kinder- oder jugendpornografische (Live)Darbietungen veranstaltet oder besucht.
Nacktaufnahmen von Kindern
Neue Vorschriften soll es auch über Nacktaufnahmen von Kindern geben. Künftig soll bestraft werden können, wer unerlaubt Fotos eines nackten Kindes herstellt oder verbreitet, unabhängig davon, ob das Kind für das Foto posiert hat oder nicht.
Harmlose Alltagssituationen waren bisher straffrei. Eine höhere Strafe soll erhalten, wer Nacktaufnahmen von Personen verbreitet oder Bilder, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Person ,,erheblich zu schaden„.
Sexueller Kontakt zwischen Erwachsenen und Jugendlichen
Ebenfalls geändert werden sollen die Vorschriften bezüglich der Strafbarkeit von sexuellem Kontakt zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. So soll es künftig keine Rolle mehr spielen, ob die Jugendlichen Schutzbefohlene des Erwachsenen sind, wie es beispielsweise zwischen Schülern und Lehrern der Fall ist. Waren sie es nicht, so waren die Erwachsenen bisher straffrei.
Außerdem sieht die Vorlage vor, die Verjährungsgrenze für Opfer von sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre anzuheben und die Verfolgung von im Ausland verübten Genitalverstümmelungen weiter zu erleichtern.
Antrag der Grünen
Beraten wird auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2619). Darin fordert die Fraktion eine bessere Prävention, um die Verbreitung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen einzudämmen. Zudem müssten die Opfer dieser Form des sexuellen Missbrauchs mehr und bessere Hilfe bekommen.
Deshalb solle die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, damit Kinder und Jugendliche besser über ihre Rechte am eigenen Bild informiert und ihre Kinder für dieses Thema sensibilisiert werden. Zudem müssten gesetzliche Regelungen erarbeitet werden, um die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und des pädagogischen Fachpersonals zu verbessern. (jbb/10.11.2014)