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Bildung

Bundestag will Reform des BAföGs beschließen

Symbolbild BAföG

Das BAföG soll steigen - allerdings erst 2016. (© pa/dpa Themendienst)

Der Bundestag will am Donnerstag, 13. November 2014, die BAföG-Reform beschließen. Für die abschließende Beratung sind ab etwa 18.15 Uhr 45 Minuten vorgesehen. Geplant ist, dass der Bund vom kommenden Jahr an die Finanzierung der Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungesetz (BAföG) zu hundert Prozent übernimmt. Bislang hatten der Bund 65 und die Länder 35 Prozent der Kosten getragen. Ziel ist es, die Ausbildungsförderung mit BAföG nachhaltig finanziell zu sichern und entsprechend dem Bedarf an aktuelle Entwicklungen in der „Lebenswirklichkeit von Auszubildenden“ sowie an die Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen anzupassen. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Freibetrag soll angehoben werden

Vorgesehen ist, die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge zum Herbst 2016 jeweils um sieben Prozent anzuheben. Zusätzlich sollen sowohl der Wohnkostenanteil für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende als auch der Freibetrag für eigenes Einkommen Auszubildender entsprechend der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs überproportional angehoben werden.

Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird laut Entwurf von 5.200 Euro auf 7.500 Euro erhöht. Die Sozialpauschalen und Höchstbeträge, mit denen die Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, sollen an die aktuellen Beitragssätze angepasst werden.

Höherer Kinderbetreuungszuschlag

Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit eigenen Kindern unter zehn Jahren soll auf 130 Euro erhöht und künftig einheitlich für jedes Kind gewährt werden. Abschlagszahlungen auf Ausbildungsförderung bei nicht kurzfristig zu bearbeitenden Erstanträgen sollen nicht länger auf 360 Euro begrenzt werden. Auch sollen Förderungslücken zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen werden.

Namentlich abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 25. BAföG-Novelle (18/2663) sowie über Anträge der Grünen (18/2745) und der Linken (18/479, 18/715) auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/3142). Während die Grünen eine sofortige bessere Förderung verlangen und darauf dringen, die BAföG-Reform zu überarbeiten und zeitlich vorzuziehen, setzt sich die Linke für eine zügige Umsetzung der BAföG-Reform ein.

In zweiter Beratung werden darüber hinaus fünf Änderungsanträge der Linksfraktion (18/3177, 18/3178, 18/3179, 18/3180, 18/3181) und sechs Änderungsanträge der Grünen (18/3182, 18/3183, 18/3184, 18/3185, 18/3186, 18/3187) abgestimmt, vier davon namentlich. (vom/12.11.2014)