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Recht

Grüne: Hinweisgeber besser schützen

Symbolbild Whistleblower

Whistelblower sollen nach dem Willen der Grünen besser geschützt werden. (© picture alliance/dpa-Themendienst)

Eine Stunde lang debattiert der Bundestag am Freitag, 7. November 2014, ab etwa 11.05 Uhr über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (18/3039) zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern (englisch: Whistleblower) und über einen Antrag der Linken (18/3043) zu diesem Thema. Die Grünen schlagen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz vor. Der Gesetzentwurf soll nach der ersten Lesung in den Ausschüssen weiterberaten werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Sogenannten Hinweisgebern will die Fraktion arbeits- oder dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz verleihen und regeln, unter welchen Voraussetzungen sie sich an eine außerbetriebliche Stelle oder eine andere zuständige Behörde oder außerdienstliche Stelle – oder direkt an die Öffentlichkeit – wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen.

Missstände und rechtswidrige Vorgänge

Die Grünen verweisen darauf, dass in den letzten Jahren Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von Mitarbeitern bekannt geworden seien. Oft bestehe ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang habe, so im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen.

Auch in der Arbeitswelt könnten Hinweisgeber dazu beitragen, dass das Recht besser durchgesetzt wird, etwa wenn Mindestlöhne nicht gezahlt oder zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Whistleblower im Gewissenskonflikt

Den Hinweisgebern drohten neben Mobbing häufig auch arbeits- und dienstrechtliche Folgen bis zur Kündigung sowie strafrechtliche Konsequenzen. Dadurch entstehe für sie ein Gewissenskonflikt: Sie müssten entscheiden, ob sie über Missstände sprechen oder lieber schweigen.

Die Fraktion verweist den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland im Juli 2011 mit der Begründung verurteilt habe, die arbeitsgerichtlich bestätigte Kündigung einer Berliner Whistleblowerin ohne Schutzregelung verletze die Meinungsfreiheit. Dennoch heiße es im Koalitionsvertrag lediglich: „Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichen umgesetzt sind.“

Antrag der Linken

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern mit dem Ziel, eine „positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung gegenüber Whistleblowerinnen und Hinweisgebern zur befördern und deren Tätigkeit von der Diffamierung als Denunziantentum zu befreien“.

Geschützt werden sollten jene, die wegen eigener Hinweise oder „Unterstützungshandlungen fremder Hinweistätigkeit“ Vergeltung zu befürchten hätten. Davon könnten Personen sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor einschließlich der Angehörigen der Streitkräfte und Geheimdienste betroffen sein„, heißt es in dem Antrag. (vom/05.11.2014)

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