Straffreie Selbstanzeige soll enger gefasst werden
Das Thema wird besonders wegen einiger prominenter Fälle heftig diskutiert: Inwieweit soll es möglich sein, bei der Steuer nicht angegebene Kapitalerträge etwa von Schweizer Konten in einer Selbstanzeige nachträglich zu deklarieren und dann straffrei auszugehen? Die Abgabenordnung eröffnet - in beschränktem Umfang – diese Möglichkeit. Diese als „strafbefreiende Selbstanzeige“ bekannte Regelung soll nach dem Willen der Großen Koalition zwar erhalten, aber eingeschränkt werden. Am Donnerstag, 6. November 2014, steht das Vorhaben der Koalition ab 9 Uhr für 105 Minuten auf der Tagesordnung des Bundestages.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Niedrigere Grenzwerte
Zu Beginn gibt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eine Regierungserklärung zum Thema „Verbesserter automatischer Informationsaustausch - Einigung auf wirksamere Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht“ ab.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) sieht vor, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht durch niedrigere Grenzwerte erheblich enger zu fassen als bisher. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden.
Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. „Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung“, heißt es im Entwurf.
Selbstanzeigen brachten in vier Jahren 3,3 Milliarden Euro
Die Kapitalertragsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates, aber seit mehreren Jahren rückläufig. In einer Antwort der Bundesregierung (18/2724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2569) wird die gesamte Steuerbelastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen für 2014 mit insgesamt 8,49 Milliarden Euro angegeben. 2013 waren es noch rund eine halbe Milliarde Euro mehr, und 2012 betrugen die Steuereinnahmen in diesem Bereich sogar 9,965 Milliarden Euro.
Zu im Ausland erzielten Kapitaleinkünften, die rechtswidrig nicht oder nicht in vollem Umfang offenbart wurden, hat die Bundesregierung nur Erkenntnis durch die abgegebenen Selbstanzeigen. Zwischen 2010 und 2013 seien 61.896 Selbstanzeigen abgegeben worden. Diese hätten bisher zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro geführt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. (hle/03.11.2014)