Bundesregierung lehnt Schiedsgerichtsbarkeit ab
Bei den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership) stehen die hohen europäischen Standards unter anderem bei der Lebensmittelsicherheit, der Produktsicherheit und der Verbraucherinformation nicht zur Debatte. Das sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Brigitte Zypries (SPD) am Montag, 13. Oktober 2014, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke).
Zugleich machte sie deutlich, dass die Bundesregierung die Schiedsgerichtsbarkeit, bei der Investoren vor nichtstaatlichen Gerichten gegen Staaten klagen können, ablehnt. Grundlage der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses war eine Petition, die die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene gegen TTIP auszusprechen.
Sorge um Umwelt- und Verbraucherschutzstandards
Die Verhandlungen zu TTIP seien intransparent, gefährdeten Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und stellten einen Angriff auf die Demokratie dar, sagte Karl Bär, der im Auftrag der Petentin Elisabeth Pertl die Eingabe, die knapp 70.000 Unterstützer gefunden hatte, vorstellte. Die Intransparenz sorge dafür, „dass wir während der Verhandlungen die Verhandlungen nicht beeinflussen können“, sagte Bär, der als Referent im Umweltinstitut München tätig ist.
Ziel der USA sei es, Handelshindernisse abzubauen, zu denen auch „die europäische Abneigung gegen Gentechnik und die europäischen Gesetze gegen Wachstumshormone im Fleisch“ gehörten. Ein Angriff auf die Demokratie sei zudem das geplante Schiedsgerichtsverfahren. Investoren könnten so Staaten auf entgangene Gewinne verklagen, wenn die Staaten zu Ungunsten der Investoren die Gesetze ändern. Als Beispiel führte er Fracking an. „Will ein US-Unternehmen in Deutschland Fracking betreiben, ein Gesetz es daran aber hindert, könnte es auf Schadenersatz klagen“, sagte er.
„Wir müssen das Vertrauen in der Bevölkerung stärken“
Wirtschafts-Staatssekretärin Zypries machte deutlich, dass auch die aktuelle Bundesregierung es bedauert habe, dass das Abkommen nicht von Anfang an öffentlich diskutiert worden sei. „Wir wollen größtmögliche Offenheit, wissend, dass nicht alle Verhandlungen öffentlich sein können“, sagte sie. Daher sei es gut, dass sich die EU-Kommission nun entschieden habe, das Verhandlungsmandat freizugeben.
„Wir müssen das Vertrauen in der Bevölkerung stärken“, forderte Zypries. Zugleich betonte sie, dass die öffentliche Daseinsvorsorge durch die Bundesregierung geschützt werde. Das Thema Fracking stelle sich auch nicht so dar, wie vom Petenten behauptet. „Das ist bei uns ohnehin verboten“, sagte die Staatssekretärin.
Fracking und Schiedsgerichtsbarkeit
TTIP-Gegner Bär fehlt dennoch das Vertrauen. Sein Misstrauen begründe sich auch durch die Erfahrungen mit anderen Freihandelsabkommen wie dem nordamerikanischen Abkommen Nafta, sagte er.
Im Übrigen sei Fracking in Deutschland keineswegs verboten. Es existiere derzeit lediglich ein Moratorium. Über die gesetzlichen Regelungen zum Fracking werde aktuell intensiv diskutiert. Zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit sagte Bär, auch wenn die Bundesregierung deutlich mache, daran nicht interessiert zu sein, sei es im Verhandlungsmandat der EU-Kommission mit den USA enthalten.
Das Verhandlungsmandat liegt bei der EU
Das räumte auch Zypries ein, die auf die Nachfrage, ob die Bundesregierung die Verhandlungen abbrechen würde, sollte das Schiedsgerichtsverfahren enthalten bleibe, darauf hinwies, gar kein Verhandlungspartner zu sein.
„Wir haben der EU-Kommission ein Mandat zur Verhandlung gegeben“, sagte sie. Der Ablauf sei nun so, dass das Abkommen ausverhandelt und schließlich über das Ergebnis abgestimmt werde. „Und zwar auf europäischer Ebene und auch in allen Mitgliedstaaten“, betonte die Staatssekretärin. (hau/13.10.2014)