Zweckbindung der Lkw-Maut angemahnt
Um rund 460 Millionen Euro schrumpfen die Einnahmen aus der Lkw-Maut zwischen 2015 und 2017 gegenüber dem Finanzplan. Dies jedenfalls wäre die Folge von neuen Mautsätzen, wie sie die Bundesregierung einführen will. Zu ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) hörte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in seiner Sitzung am Montag, 6. Oktober 2014, Sachverständige an. Am 16. Oktober soll der Bundestag entscheiden.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung zum einen auf ein Wegekostengutachten vom 25. März 2014: Senkung der Mautsätze insbesondere wegen deutlich gesunkener Zinssätze. Zudem soll eine neue günstige Mautkategorie für besonders schadstoffarme Euro-VI-Lkw geschaffen werden. Eingerechnet werden in dem Entwurf andererseits Kosten für die Luftverschmutzung durch den Lkw-Verkehr.
„Willkürliche Verteuerung des Straßengütertransports“
Dies prangerte Thomas Hailer, der Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, an. Für die Anlastung von Kosten durch Luftverschmutzung oder Lärmbelästigung bestehe „keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Basis und erst recht kein Konsens“. Hailer sah es kritisch, dass „die Anlastung der Kosten faktisch zum Ausgleich von Einnahmeausfällen für die Verkehrsinfrastruktur eingeführt“ werden solle: „Dieser Schritt öffnet die Tür zu einer willkürlichen Verteuerung des Straßengütertransports.“
Die geplante Absenkung der Mautsätze begrüßte Hailer. Auch die neue günstige Mautkategorie. Zugleich mahnte er eine „stabile direkte und vollständige Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor“ an – und zwar „on top zu den Investitionsmitteln des Bundes“. Neben der Nutzerfinanzierung müsse es immer auch bei der Haushaltsfinanzierung bleiben.
Maut-Konzept der Regierung gefordert
„Die Einnahmen der Lkw-Maut sollten strikt für Sanierung und Erhalt zweckgebunden werden“, befand Dr. Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz. Reh vermisste in dem Gesetzentwurf „Antworten auf dringende Fragen“ im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Straßenkategorien: Welchen Beitrag könne das leisten zur Lösung der Sanierungs- und Unterhaltungsprobleme, der Stau- und Umweltprobleme? Er forderte ein „Maut-Gesamtkonzept der Bundesregierung“. Dies sei indes „nicht mal in Ansätzen erkennbar“.
Durch die Senkung der Mautsätze werde sich „der Trend zur Erhöhung der Transportweiten und der ohnehin stark wachsenden Transitströme weiter verstärken“, meinte Reh. Die Probleme der Sanierung der Brücken und des Substanzerhalts des Fernstraßennetzes blieben „in dieser Legislatur ungelöst“.
„Anpassung der Mautsätze überfällig“
„Pro Mobilität“ begrüßte den Gesetzentwurf. Die Anpassung der Mautsätze sei „überfällig“, so Geschäftsführer Stefan Gerwens. Er nannte es „positiv“, dass der Gesetzentwurf „einheitliche Mautsätze für Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen vorsieht“.
Breiten Raum nahm bei der Anhörung die Berücksichtigung von externen Kosten bei der Mautberechnung ein. Faktoren wie Lärm und Stau zu beziffern sei schwierig, räumten die Experten ein. (fla/07.10.2014)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. Thorsten Beckers, Technische Universität Berlin
- Stefan Gerwens, ProMobilität
- Thomas Hailer, Deutsches Verkehrsforum e.V.
- Michael Korn, Alfen Consult GmbH
- Arnold Niederau, AVISO GmbH
- Frederik Rasmussen, Europäische Kommission
- Dr. Werner Reh, Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)