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Reaktorsicherheit

Hendricks rechnet mit Endlagerstandort bis 2031

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) geht weiterhin davon aus, dass bis 2031 ein Standort für ein Atommüllendlager gefunden werden kann. Sie wolle sich von dem im Standortauswahlgesetz vorgesehenen Zeitplan „nicht verabschieden“, auch wenn es sich dabei um ein „ehrgeiziges Ziel“ handle, sagte die Ministerin am Montag, 8. September 2014, als Gast während einer Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser, in der sie zu Gast war.

„Wir können den Zeitbedarf nicht planen“

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), der Mitglied der Kommission ist, zweifelte an der Machbarkeit: „Ich habe den Eindruck, dass es mehr Zeit brauchen wird.“ So sei die Forschung zum Thema Endlagerstandort bisher zu eng ausgerichtet gewesen und müsse zunächst breiter aufgestellt werden, um in der Folge aus Alternativen wählen zu können.

Kritik kam auch von Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung. Die Herstellung eines „gesellschaftlichen Konsens“ solle Priorität vor der „zeitlichen Fixierung“ haben. „Wir können den Zeitbedarf nicht planen“, sagte Sommer.

Gorleben Gegenstand der Diskussion

Auch der Standort Gorleben war Gegenstand der Diskussion. Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisierte, dass mit der Beibehaltung der Veränderungssperre für Gorleben ein „falsches Signal“ gesendet werde. Die Sperre läuft regulär im August 2015 aus und besagt, dass im Bereich des Salzstocks unterirdische Veränderungen ab einer bestimmten Tiefe verboten sind. „Es kann nicht von einer weißen Landkarte gesprochen werden“, sagte Brunsmeier. Er forderte die Aufhebung der Sperre beziehungsweise eine „kreative Form“ der Veränderungssperre auch für andere mögliche Standorte.

Ähnlich äußerte sich auch Wenzel. Die Bundesumweltministerin verwies darauf, dass laut Standortauswahlgesetz Gorleben als Standort nicht ausgeschlossen worden sei. Die Veränderungssperre dient daher laut Hendricks dazu, diese Möglichkeit zu erhalten. Damit würden keine Tatsachen für oder gegen den Standort geschaffen. Sie forderte die Kommissionsmitglieder zu einer „ehrlichen, kreativen Debatte ohne Denkverbote, Blockaden und Vorfestlegungen“ auf. „Das heißt auch, Gorleben mit einzubeziehen“, sagte die Ministerin.

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung

In Bezug auf das gemäß Standortauswahlgesetz zum 1. September geschaffene Bundesamt für kerntechnische Entsorgung hob Hendricks den „vorläufigen“ Charakter der Einrichtung hervor. Im Vorfeld hatte es Kritik an der Einrichtung des Bundesamtes gegeben, denn das zugrunde liegende Gesetz solle vorerst von der Endlagerkommission evaluiert werden.

Laut Hendricks konzentriert sich das Bundesamt zunächst nur auf die Ausfertigung von Gebührenbescheiden für die Kosten der Offenhaltung des Bergwerks Gorleben. „Es findet noch nichts statt, was die kerntechnische Entsorgung betrifft“, sagte die Ministerin. So seien bisher nur Stellen für Juristen und Sachbearbeiter ausgeschrieben worden, nicht für Wissenschaftler, berichtete Hendricks. (scr/08.09.2014)