Bundestag stimmt über Krankenkassenreform ab
Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. Juni 2014, in zweiter und dritter Lesung über die Finanzreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs-Gesetz“ (18/1307, 18/1579) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/1657), über die ebenso abgestimmt wird wie über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1664). Die Debatte beginnt voraussichtlich um 13.50 Uhr und dauert 45 Minuten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Sonderbeitrag der Versicherten fällt weg
Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich.
Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Experten kritisieren Prognose des Gesunheitsministers
Mehrere Sachverständige hatten bei einer Anhörung am 21. Mai die Prognose von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kritisiert, wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute. Da die „strukturelle Einnahmeschwäche“ in der GKV auch nach der Reform bestehen bleibe und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt werde, sei eine solche Erwartung „nicht nachvollziehbar“, merkte ein Einzelsachverständiger an.
Die Opposition bemängelt vor allem, dass Beitragssteigerungen künftig allein von den Arbeitnehmern zu schultern sind. Damit werde die paritätische Finanzierung im Gesundheitswesen faktisch aufgehoben.
Fünf Änderungsanträge der Koalition
In den Gesetzentwurf eingearbeitet werden fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die sich unter anderem auf den Ausbau der unabhängigen Patientenberatung in Deutschland, Soforthilfen für Hebammen und eine um zwei Jahre verlängerte Optionsphase für das neue Abrechnungssystem in der Psychiatrie (PEPP) beziehen.
In dem Zusammenhang stimmt der Bundestag auch über zwei Anträge der Opposition ab. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/557), das Entgeltsystem PEPP zu stoppen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (18/574), die unabhängige Patientenberatung zu stärken. (pk/28.05.2014)