Geringerer Zuschuss an Gesundheitsfonds
Wenn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag, 8. April 2014, den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2014 (18/700) vorgestellt hat, folgt von 11 bis etwa 13.45 Uhr eine allgemeine Finanzdebatte. Dieser Debatte liegen vier Haushaltseinzelpläne zugrunde: der Einzelplan 08 des Bundesfinanzministeriums, der Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofes, der Einzelplan 32 „Bundesschuld“ und der Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“. Gegenstand der Aussprache ist auch das von der Regierung vorgelegte Haushaltsbegleitgesetz 2014 (18/1050).
Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Haushaltsbegleitgesetz 2014
Im Haushaltsbegleitgesetz geht es vor allem um die geplante Absenkung der Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr sollen die Zahlungen 11,5 Milliarden Euro betragen. Der Gesundheitsfonds wird gespeist auf den Beiträgen der Versicherten und dem Bundeszuschuss. Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.
Wegen der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve sei diese Absenkung möglich geworden, heißt es zur Begründung. Allerdings sei geplant, den Bundeszuschuss ab 2016 wiede auf seine ursprüngliche Höhe von 14 Milliarden Euro anzuheben und ihn ab 2017 langfristig auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festzuschreiben.
Im Einzelplan 08 für das Bundesfinanzministerium sind Ausgaben von 5,19 Milliarden Euro eingeplant, das sind 169,87 Millionen Euro mehr als 2013. Mehr als die Hälfte davon entfallen auf Personalausgaben, immerhin 2,96 Milliarden Euro und damit 103,2 Millionen Euro mehr als 2013.
Steuer- und Zollverwaltung
Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,41 Milliarden Euro (minus 34,55 Millionen Euro), gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 681,04 Millionen Euro (plus 79,43 Millionen Euro) und den Ausgaben für Investitionen mit 134,28 Millionen Euro (plus 21,8 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Ministerium mit 1,04 Milliarden Euro, das sind 792,47 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll 2014 451,73 Millionen Euro ausgeben können (2013: 435,07 Millionen Euro). Für die Bundeszollverwaltung sind 2,02 Milliarden Euro eingestellt im Vergleich zu 1,87 Milliarden Euro 2013. Etwa drei Viertel davon entfallen auf Personalkosten.
Wiedergutmachungen des Bundes
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik als IT-Dienstleister für die Bundesfinanzverwaltung soll 245,4 Millionen Euro erhalten (2013: 205,96 Millionen Euro). 58,8 Millionen Euro (minus 23,49 Millionen Euro) sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen darf nach dem Willen der Regierung mit 102,95 Millionen Euro rechnen (2013: 101,28 Millionen Euro).
Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 693,79 Millionen Euro (2013: 696,15 Millionen Euro). 40,63 Millionen Euro (2013: 56,13 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen. Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt soll mit 276,45 Millionen Euro (2013: 300,12 Millionen Euro) zu Buche schlagen.
Bundesschuld drittgrößter Einzeletat
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen sich auf 135,99 Millionen Euro (2013: 132,85 Millionen Euro) belaufen.
Drittgrößter Einzelplan des Etatentwurfs 2014 ist die Bundesschuld mit projektierten Ausgaben von 30,07 Milliarden Euro, 2,91 Milliarden Euro weniger als 2013. Davon entfallen 28,84 Milliarden Euro auf den Schuldendienst, 2,76 Milliarden Euro weniger als im letzten Jahr. Allein 22,27 Milliarden Euro müssen den Plänen zufolge für Zinsen von Bundesanleihen aufgebracht werden (2013: 23,31 Milliarden Euro).
Deutliche niedrigere Kreditaufnahme
Auf der Einnahmenseite ist vorgesehen, dass der Bund Kredite in Höhe von 6,5 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufnimmt. Das ist deutlich weniger als 2013 (25,1 Milliarden Euro) und 2012 (22,48 Milliarden Euro).
Der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung schließt bei den Einnahmen im Entwurf mit 279,2 Milliarden Euro ab, 6,1 Milliarden Euro mehr als 2013. Davon entfallen 268,92 Milliarden Euro auf Steuern und Abgaben, 8,31 Milliarden Euro mehr als 2013.
Voraussichtliche Steuereinnahmen
Die Ausgaben des Einzelplans summieren sich auf 16,48 Milliarden Euro, 11,72 Milliarden Euro weniger als 2013. Zuweisungen und Zuschüsse machen davon wiederum mit 11,11 Milliarden Euro (2013: 17,82 Milliarden Euro) den Löwenanteil aus. 22,93 Milliarden Euro sollen als sogenannte BNE-Eigenmittel der EU (berechnet auf der Basis des Bruttonationaleinkommens) an die Europäische Union abgeführt werden (2013: 23,95 Milliarden Euro).
Einige Zahlen zu den erwarteten Steuereinnahmen: veranlagte Einkommensteuer 18,72 Milliarden Euro (2013: 16,92 Milliarden Euro), Körperschaftsteuer 10,36 Milliarden Euro (2013: 10,29 Milliarden Euro), Umsatzsteuer 82,02 Milliarden Euro (2013: 78,78 Milliarden Euro), Einfuhrumsatzsteuer 27,32 Milliarden Euro (2013: 29,15 Milliarden Euro), Energiesteuer 39,15 Milliarden Euro (2013: 39,65 Milliarden Euro), Tabaksteuer 14,05 Milliarden Euro (2013: 14,45 Milliarden Euro, Versicherungsteuer 11,75 Milliarden Euro (2013: 11,15 Milliarden Euro), Stromsteuer 7 Milliarden Euro (2013: 6,4 Milliarden Euro), Kfz-Steuer 8,49 Milliarden Euro (2013: 8,31 Milliarden Euro), Solidaritätszuschlag 14,85 Milliarden Euro (2013: 14,05 Milliarden Euro). (vom/04.04.2014)