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Familie

Die Rechte von Regenbogenfamilien

Eingetragenen Lebenspartnern soll es künftig möglich sein, Kinder zu adoptieren, die ihre Partner bereits adoptiert haben. Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. März 2014, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition (18/841) erstmals beraten. Dieser sieht die sogenannte Sukzessivadoption vor. Bislang dürfen eingetragene Lebenspartner, sogenannte Regenbogenfamilien, nur leibliche Kinder ihres Partners über eine Stiefkindadoption annehmen.

Minister: Gesetzentwurf ist wichtiges Signal

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach vor dem Parlament von einem „guten Tag für Familien“ und Kinder. Der Entwurf trage der Tatsache Rechnung, dass Kinder auch in Regenbogenfamilien „glücklich und geborgen“ aufwachsen würden und ihr Schutz und ihre Erziehung nicht abhängig vom Geschlecht der Eltern seien. Damit werde die soziale Familie auch zur rechtlichen.

Der Entwurf sei auch ein gesellschaftlich wichtiges Signal, weil er betone, dass homosexuelle Eltern ebenso viel Wertschätzung und Anerkennung verdienten wie heterosexuelle. Wer ihnen die soziale Achtung versage, „schadet dem Wohl der Kinder“. Der Gesetzentwurf setze das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr „eins zu eins“ um und korrigiere einen Verfassungsverstoß. Maas sagte, es sei Zeit, „den Familienbegriff der sozialen Realität“ anzupassen.

SPD: Zug Richtung Gleichstellung fährt schon

Für die SPD betonte Dr. Karl-Heinz Brunner, er sei zutiefst überzeugt, mit seinem Urteil habe das Gericht wieder einmal gezeigt, „wo es langgeht“. Er hätte sich gewünscht, das Parlament wäre „selbst darauf gekommen“. Er wisse aber auch, dass er mit seiner Überzeugung, dass Geborgenheit, Glück und Erziehung von Kindern nicht von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern abhänge, nicht zu einhundert Prozent Zustimmung in Deutschland erfahre.

Auch für manche Kollegen in der Koalition sei das immer noch schwer zu akzeptieren. Brunner sagte, er gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf ein richtiger Schritt sei, aber „nicht allein bleiben“ dürfe. Der „Zug in Richtung Gleichstellung“ fahre bereits; am Ende der Strecke werde die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften stehen.

CDU/CSU: Vater und Mutter für Kinder am besten

Zurückhaltender äußerte sich die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU). Von der Möglichkeit der Volladoption habe man „bewusst abgesehen“.

Für die Entwicklung von Kindern sei es am allerbesten, wenn sie mit Vater und Mutter aufwüchsen: „Ein zweiter Mann ersetzt nicht die Mutter, eine zweite Frau nicht den Vater.“ Gleichermaßen sei die Frage, ob ein Mann ein guter Vater und eine Frau eine gute Mutter sei, „keine Frage der sexuellen Orientierung“.

Linke fordert mehr Mut

Deutliche Kritik am Gesetzentwurf kam aus den Reihen der Opposition. Die Koalition hätte „mehr Mut“ aufbringen müssen, sagte für Die Linke Harald Petzold. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe auch die gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner zugelassen.

Alle Studien bewiesen, dass lesbische, schwule und transsexuelle Paare genauso gute Eltern wie heterosexuelle Paare seien; viele Zehntausende von ihnen erzögen Kinder „überwiegend fantastisch“. Sie verdienten Gleichbehandlung.

Grüne: Warten zum Schaden der Kinder

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, führte aus, viele gleichgeschlechtliche Partnerschaften erzögen Pflegekinder. Wenn diese aber zur Adoption freigegeben würden, sei es nicht zugelassen, dass sie sie gemeinschaftlich adoptieren könnten: „Was ist das für ein Unsinn?“ Justizminister Maas habe mit seinem Entwurf die Rechtslage überhaupt nicht geändert. Diese sei durch das Urteil des Gerichts seit 2013 unumkehrbar. „Weniger ambitioniert“ hätte man nicht sein können, so Beck. Dies sei „beschämend für die Sozialdemokratie“.

Man mute Adoptivkindern zu, in einem Sukzessivadoptionsverfahren lange auf eine tatsächliche Familie mit zwei Eltern, die sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig seien, warten zu müssen. Dies sei eine „sozial- und familienrechtlich instabilere Situation“ und „zum Schaden des Kindes“.

Mit dem Gesetzentwurf der Koalition wurden auch zwei Entwürfe der Grünen (18/577, 18/842) zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Darin will die Fraktion alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften übertragen und das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern umsetzen. (suk/20.03.2014)