25 Parteien zur Europawahl zugelassen
Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag, 14. März 2014, in öffentlicher Sitzung die Listen von 25 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen für die Europawahl am Sonntag, 25. Mai 2014, zugelassen. Das elfköpfige Gremium unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler wies zugleich die Wahlvorschläge von 19 weiteren Gruppierungen aufgrund formaler Mängel zurück.
CDU in 15 Ländern, CSU in Bayern
Zunächst stimmte das Gremium den Wahlvorschlägen der Christlich Demokratischen Union (CDU) zu, die traditionellerweise mit einzelnen Listen in 15 Bundesländern (außer Bayern) antritt. Nur dort kandidiert die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), deren Wahlvorschlag ebenfalls zugelassen wurde. Diese zugelassenen Parteien und sonstigen Vereinigungen treten mit bundesweiter Liste zu den Wahlen zum Europäischen Parlament an:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
- Freie Wähler
- Die Republikaner (REP)
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Familie-Partei Deutschlands (Familie)
- Piratenpartei Deutschland (Piraten)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
- Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
- Bayernpartei (BP)
- Christliche Mitte - Für ein Deutschland nach Gottes Geboten (CM)
- Auf - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (Auf)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der vierten Internationale (PSG)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Bürgerbewegung pro NRW (Pro NRW
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
Wegen formaler Mängel, weil Fristen nicht eingehalten wurden und/oder die erforderliche Zahl von 4.000 Unterstützer-Unterschriften nicht beigebracht werden konnte, wies der Bundeswahlausschuss die Wahlvorschläge folgender Gruppierungen zurück:
- Berlin/Brandenburg - Polnische Gemeinde
- Bürgerliste Bad König
- Nein!-Idee (Nein!)
- Demokratische Schwul/Lesbische Partei - Die Bürgerpartei - (DSLP)
- Rentner Partei Deutschland (Rentner) / Rentner Partei Deutschland (Rentner, Zusatzbezeichnung: Balck)
- Aufbruch C (Aufbruch C)
- Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)
- Parteilose Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland (Parteilose WG „BRD“)
- Deutsche Konservative Partei (Deutsche Konservative)
- Partei der Nichtwähler
- Aussiedler und Migranten Partei Deutschland Einheit
- Allianz Graue Panther Deutschland (Graue Panther)
- Partei der Vernunft (Partei der Vernunft)
- Liste Stefan Martin
- Die Gerade Partei (DGP)
- Deutsche Demokratische Partei (ddp)
- Die Violetten (Die Violetten)
- Die Parteifreien Wähler (DPFW)
- Grundrechtepartei
Zwei Parteien, die Verbraucherschutzpartei und die Ökoliberalen Deutschland, hatten ihren Wahlvorschlag bereits vor der Sitzung zurückgezogen.
Frauenquoten in Satzungen gerechtfertigt
Gleich zu Beginn der Sitzung musste der Bundeswahlleiter die Vertrauensperson der Grundrechtepartei, Ingmar Vetter, des Saales verweisen. Vetter hatte den Bundeswahlleiter mit der Behauptung wiederholt unterbrochen, der Ausschuss sei nicht ordnungsgemäß besetzt und Egeler führe nicht rechtmäßig den Vorsitz. Zudem hatte er Schriftstücke im Saal verteilt.
Vor Beginn der eigentlichen Beratungen schloss sich der Ausschuss Egelers Rechtsauffassung an, dass Frauenquoten in den Satzungen der Parteien und Vereinigungen gerechtfertigt sind. Eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der Frauenquote obliege ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht.
AfD und Rentner Partei
Längere Zeit erörterte der Ausschuss mehrere Beschwerden gegen das Verfahren der Kandidatenaufstellung der Alternative in Deutschland (AfD). Unter anderem ging es darum, ob zur Fortsetzung der Aufstellungsversammlung am 1. Februar 2014 in Berlin ordnungsgemäß eingeladen wurde, nachdem die erste Versammlung am 25. Januar in Aschaffenburg für die Vorstellung aller Kandidaten nicht ausgereicht hatte. Auch das praktizierte Blockwahlverfahren war Gegenstand der Diskussion. Der AfD wurde zugestanden, eine „noch junge, lernende Partei“ zu sein. Ihr Wahlvorschlag wurde mit neun Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen zugelassen. Alle übrigen Entscheidungen des Ausschusses wurden einstimmig getroffen.
Ein weiteres Thema war die Rentner Partei Deutschland. Hier gebe es einen Streit zwischen zwei Teilen der Partei (um sie zu unterscheiden, wurde bei einer die Zusatzbezeichnung Balck nach Dieter Balck hinzugefügt). „Es war nicht zu klären, wer legitimer Vertreter dieser Partei ist“, sagte der Bundeswahlleiter. Balck entgegnete, es gebe nur eine, nicht zwei Rentner Parteien. Zugelassen wurde jedoch keine, da es an der erforderlichen Zahl von Unterschriften fehlte. Ausschussmitglied Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast machte klar, dass der Ausschuss seine Entscheidung nach formalen, rechtlichen Gesichtspunkten trifft: „Wir sprechen uns nicht gegen Rentner oder Ihre Partei aus.“
Klagen über Behinderungen in den Kommunen
Die Vertreter der Violetten und der Parteifreien Wähler (DPFW) berichteten von Behinderungen durch kommunale Behörden bei der Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen für Kandidaten und der Bestätigung von Listen mit Unterstützer-Unterschriften. Der Bundeswahlleiter empfahl, in solchen Fällen, die Landeswahlleiter einzuschalten.
Neben Egeler saßen im Wahlausschuss die Beisitzer Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), der stellvertretende Beisitzer Dr. Thomas Hahn (FDP), die Beisitzer Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), als stellvertretrendes Mitglied der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier und als Mitglied die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp. Die zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Europawahl findet am Donnerstag, 3. April, um 11 Uhr statt. (vom/14.03.2014)