Abgeordnete fordern klare Gen-Kennzeichnung
Uneinigkeit beherrscht das Regierungslager in der Frage über den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland. Offen zu Tage trat der Dissens in einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangten Aktuellen Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung bei der Zulassung der Genmaislinie 1507 und zur Sicherstellung der Wahlfreiheit in Bezug auf gentechnikfreie Lebensmittel“ am Donnerstag, 20. Februar 2014.
Enthaltung der Bundesrgierung im Ministerrat
Anlass für die Aktuelle Stunde im Bundestag gab die Enthaltung der Bundesregierung während einer Abstimmung im EU-Ministerrat über die EU-weite Zulassung des Genmaises 1507. Eine ausreichende Mehrheit für ein Anbauverbot innerhalb der Europäischen Union kam nicht zustande.
Die Maissorte 1507 ist resistent gegen das Pflanzenschutzmittel Glufosinat und produziert selbst ein Gift, das Schädlinge wie den Maiszünsler bekämpft. In der Kritik steht diese Fähigkeit der Pflanze, weil davon auch andere Schmetterling- und Mottenarten betroffen sein können.
Grüne: Eine historische Chance verpasst
Für Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) ein Grund zur Klage, dass die Bundesregierung eine erste historische Chance verpasst habe, in Europa eine Ablehnung der Gentechnik zu erreichen. „Auf ihre Kappe geht’s, wenn im nächsten Jahr gentechnisch veränderter Mais auf unseren Äckern wächst“, sagte er. Insgesamt 19 von 28 Staaten hätten in Brüssel gegen die Zulassung gestimmt. „Nur 50 Stimmen haben gefehlt, davon 29 Stimmen von Deutschland.“
Ebner warf der CSU vor, dass diese sich innerhalb der Regierung nicht durchgesetzt habe und nach der Enthaltung in Brüssel in der Öffentlichkeit so tue, als könnte sie im Nachhinein den Anbau des Maises verhindern. „Für regionale Anbauverbote gibt es keine Rechtsgrundlage“, sagte Ebner. Er forderte, dass im Sinne der Verbraucher die Wahlfreiheit für alle hergestellt werden müsse, sich künftig für gentechnikfreie Produkte entscheiden zu können – zum Beispiel durch eine „klare Kennzeichnung von Produkten“ die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Regierung: Keine höheren Risiken festgestellt
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Ernährungsministerium Dr. Maria Flachsbarth (CDU) rechtfertigte die Enthaltung der Bundesrepublik im Ministerrat aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Bundesregierung. Flachsbarth kam den Kritikern entgegen, indem sie versicherte, dass der Bundesregierung bewusst sei, dass viele Verbraucher und Landwirte mit dem gentechnisch veränderten Mais Sorgen verbinden würden. „Diese Sorgen nimmt die Bundesregierung sehr ernst“, sagte sie.
Zugleich verwies sie darauf, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in sechs Stellungnahmen für den Anbau der Maislinie 1507 keine höheren Risiken festgestellt habe als im Vergleich zum Anbau herkömmlichen Maises. Außerdem stellte sie fest, dass auch mit den Stimmen der Bundesregierung keine Ablehnung zustande gekommen wäre.
Die Parlamentarische Staatssekretärinverwies darauf, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass eine Kennzeichnung von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, umgesetzt werden soll. Es sei aber bereits schon heute durch das „Ohne-Gentechnik-Siegel“ möglich, Produkte entsprechend auszuweisen, damit Verbraucher sich bewusst entscheiden können.
Linke: Türöffner für weitere Zulassungsanträge
Aus Sicht der Fraktion Die Linke ist der Koalitionsvertrag allerdings schon gebrochen worden, bevor die Tinte trocknen konnte. Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) sah Deutschland in der EU isoliert mit nur wenigen Staaten an der Seite. „Bei der Zulassung geht es nicht um den Mais, sondern diese soll der Türöffner sein für weitere Zulassungsanträge“, sagte Tackmann. „Es wäre ein starkes Zeichen gewesen, wenn Deutschland nein gesagt hätte.“
Tackmann kritisierte am Mais 1507, dass dieser gegen den „Unkrautvernichter Glufosinat resistent ist“. Nur noch der Mais könne dann auf dem toten Acker wachsen. „Glufosinat ist seit 2013 in Deutschland und wird 2017 in der ganzen EU verboten“, stellte die Rednerin fest. „Wozu brauchen wir das?“ Tackmann fehlten Langzeituntersuchungen und unabhängige Studien sowie ausreichende Folgeabschätzungsverfahren.
SPD: Eine Ausstiegsklausel muss her
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) gab sich ebenfalls kämpferisch. Statt die Enthaltung zu rechtfertigen, forderte sie, dass es darum gehen müsse, dass „hier kein gentechnisch veränderter Mais angebaut wird“. Es gelte nun die Zeit zu nutzen, um bis zur nächsten Aussaat eine rechtlich sichere Regelung zu finden. Eine Ausstiegsklausel müsse mit Mehrheit des EU-Parlaments beschlossen werden, die eine rechtssichere Begründung von Anbauverboten einzelner Mitgliedstaaten durchsetzen könne.
„Eine andere Stellschraube ist die Transparenz.“ Die Verbraucher sollen sich entscheiden können. Sie forderte ebenfalls wie Maria Flachsbarth eine EU-weite Kennzeichnungspflicht von tierischen Produkten, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind.
CDU/CSU will lückenlose Prozesskennzeichnung
Kees de Vries (CDU/CSU) plädierte für mehr Nüchternheit in der Debatte. Er begründete die Enthaltung damit, dass es darum geht, „ob wir die Forschung an der grünen Gentechnologie auch in Europa fortsetzen und damit die Zukunft in unseren eigenen Händen halten, oder ob wir uns von der weltweiten Entwicklung abkoppeln und diese Feld in Zukunft anderen überlassen“. Natürlich seien die Risiken abzuwägen, aber auch die damit verbunden Chancen zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln bis hin zur Sicherung von Erträgen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten.
„In den Positionen der Fraktion Die Grünen kommen die Ängste hinsichtlich neuer Techniken, unbekannter Pflanzen oder Organismen zum Ausdruck“, sagte de Vries. Weil ein großer Teil diese Ängste teile, sei es wichtig, die Emotionen aus der Debatte herauszunehmen. Er führte an, dass eine Reihe wissenschaftlicher Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt hätten. So sprach de Vries sich dafür aus, dass der Verbraucher entscheiden soll, indem eine „lückenlose Prozesskennzeichnung in der Lebensmittelproduktion“ durchgesetzt werden soll. (eis/20.02.2014)