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Auswärtiges

Beratung über Einsatz der Marine im Mittelmeer

Die Fregatte

Die Fregatte (© dpa)

Bewaffnete deutsche Streitkräfte sollen auch in diesem Jahr an der Nato-geführten „Operation Active Endeavour“ (OAE) im gesamten Mittelmeer teilnehmen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (18/263) vor, der am Donnerstag, 16. Januar 2014, ab etwa 14.55 Uhr 38 Minuten lang in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Bis zu 500 Soldaten – statt bislang bis zu 700 – sollen danach an der Operation teilnehmen, die laut Bundesregierung zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer beiträgt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr

Anders als in den Jahren zuvor soll sich der Einsatz der Bundeswehrkräfte auf die Beteiligung an den ständigen maritimen Verbänden der Nato und an den Nato-Aufklärungs- und -Frühwarnflugzeugen (AWACS) sowie auf den Austausch von Lagedaten im Rahmen der „assoziierten Unterstützung“ beschränken, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag. „Eine direkte Unterstellung zusätzlicher nationaler deutscher Einheiten unter das Kommando des Befehlshabers OAE findet nicht mehr statt“, heißt es weiter.

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass OAE im Jahr 2001 als direkte Folge der Anschläge vom 11. September durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage von Artikel 5 des Nato-Vertrages, in dem der Bündnisfall geregelt ist, beschlossen worden sei, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr zu leisten. Die Bedrohung durch einen maritimen Terrorismus wird seitens der Bundesregierung derzeit jedoch als abstrakt bewertet.

Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch

Vor diesem Hintergrund beschränke sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch. „Eine bündnisgemeinsame Terrorismusbekämpfung unter Nutzung von Eingriffsbefugnissen oder mit Eingriffen in die Souveränität fremder Staaten ist weder mit entsprechenden Fähigkeiten noch mit den nötigen Einsatzregeln (ROE) hinterlegt“, stellt die Regierung in der Begründung zu ihrem Antrag klar.

Stattdessen setze sich die Bundesregierung verstärkt für eine Loslösung des Einsatzes von Artikel 5 des Nato-Vertrages ein, heißt es weiter. Hierfür sei allerdings die Zustimmung aller 28 Nato-Staaten nötig, wofür man unter den Nato-Partnern intensiv werbe. Die jetzt beantragte Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Beteiligung an OAE unter geänderten Bedingungen stelle damit eine Übergangslösung dar und sei ein wichtiger Schritt in dem Prozess zur Weiterentwicklung von OAE, schreibt die Regierung.

Abspaltung des OAE-Einsatzes vom Bündnisfall

Für eine Abspaltung des OAE-Einsatzes vom Bündnisfall gibt es auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag. In der vergangenen Legislaturperiode hatten sich sowohl die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen als auch die SPD-Fraktion gegen eine Verlängerung des Einsatzes ausgesprochen, und dies vor allem mit dem aus ihrer Sicht nicht mehr gerechtfertigtem Bündnisfall begründet. Die Linksfraktion lehnte den Einsatz unabhängig von der genannten Grundlage ab.

Während der Debatte zur Zukunft der Operation Active Endeavour am 18. November 2013 hatten auch Vertreter der Unionsfraktion deutlich gemacht, „dass wir zu einer Weiterentwicklung über den Artikel 5 Nato-Vertrag hinaus kommen müssen“, wie es der Unions-Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter formulierte. Gleichzeitig, so Kiesewetter, müsse Deutschland zeigen, dass man ein verlässlicher Partner innerhalb der Nato sei.

„Nicht ohne Zustimmung des Bundestages“

Redner von SPD-, Grünen- und Linksfraktion hatten im Verlauf der Debatte davor gewarnt, das Mandat ohne Zustimmung des Bundestages fortzuführen.

„Es darf keinen Einsatz bewaffneter Streitkräfte in bewaffneten Unternehmungen geben, ohne dass das Parlament darüber entschieden hat“, forderte Dr. Hans-Peter Bartels (SPD). (hau/10.01.2013)

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