Entscheidung über die Zulassung von Parteien
In seiner ersten Sitzung zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages entscheidet der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 4. Juli, und am Freitag, 5. Juli 2013, in öffentlicher Sitzung über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Der Ausschuss berät unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Donnerstag ab 11 Uhr und am Freitag ab 9 Uhr über die Beteiligung von insgesamt 58 Vereinigungen.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter acht Beisitzer und zwei Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Als Beisitzer sind in der Sitzung anwesend: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Ruth Kampa (Die Linke), Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU, stellvertretendes Mitglied), Jörg Paschedag (FDP), Dr. Bernhard Schwab (CSU) und Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD).
Das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Richterin Dr. Ulrike Bumke und der Vorsitzende Richter Werner Neumann.
Etablierte und nicht etablierte Parteien
Zunächst wird der Bundeswahlausschuss verbindlich feststellen, welche etablierten Parteien im Bundestag oder in einem Landtag aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
Danach wird entschieden, welche „nicht etablierten Parteien“ nach dem Parteiengesetz anerkannt und damit zur Wahlteilnahme als Parteien zugelassen werden. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können
Teilnahme als Wählergruppe möglich
Kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass es sich bei einer Vereinigung nicht um eine Partei handelt, kann diese als sogenannte „Wählergruppe“ mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Landeslisten können diese Wählergruppen aber nicht aufstellen.
Der Bundeswahlausschuss entscheidet in diesen beiden Sitzungen aber nicht über die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen. Diese Entscheidung wird in den zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschüssen am Freitag, 26. Juli, getroffen.
Weitere Sitzung am 1. August
Entsprechende Wahlvorschläge müssen als Landeslisten bis Montag, 15. Juli, 18 Uhr, bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern eingereicht werden.
Über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse wird der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 1. August, entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und wird ebenfalls live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zeit: Donnerstag, 4. Juli, 11 Uhr und Freitag, 5. Juli 2013, 9 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Zuhörer erhalten Zugang über den Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin. Der Bundeswahlausschuss tagt im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.